Provisionsanspruch im Urlaub nach übernahme

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gebay
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Provisionsanspruch im Urlaub nach übernahme

Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage bezüglich des Provisionsanspruchs in Urlaubstagen.

Ich habe in dem Unternehmen meine Ausbildung absolviert und schloss diese am 14.01.2020 ab. Dieses Unternehmen übernahm mich und ich bin dort seit dem 15.01.2020 als Provisionsverkäufer tätig.

Laut Arbeitsvertrag heißt es "Für Fehltage (Urlaub, Kranheit...) wird der Provisionsdurschnitt der letzten 12 Monate gezahlt bzw. bei geringerer Beschäftigung der Durchschnitt der bereits abgerechneten Monate"

Nun habe ich eine deutlich niedrigerer Vergütung für meine Urlaubstage erhalten. Ist es rechtens den Umsatz, welcher in der Ausbildung geschrieben wurde in diese Kalkulation einzubeziehen? Wie verhält sich der Januar,bei dem nur die Hälfte der Zeit als Provisionsverkäufer abgerechnet wurde?

Für Antworten wär ich sehr dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Du hast Mitte Januar deinen AV bekommen - schätze also, dass die Berechnung des halben Monats dann klargeht.
Für fragwürdig halte ich, wenn deine Ausbildungsvergütung zugrunde gelegt wird - aber andererseits: was soll der AG machen, wenn keine Daten zusammengekommen sind? Es gibt ja nicht einmal den 'Durchschnitt der bereits abgerechneten Monate'. Zu früh Urlaub genommen, möglicherweise.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Gebay):
Ist es rechtens den Umsatz, welcher in der Ausbildung geschrieben wurde in diese Kalkulation einzubeziehen?

Gab es für den denn Provision?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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