Covid19 Homeoffice vom Ausland

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
ringding123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Covid19 Homeoffice vom Ausland

Hallo,

ich bin aufgrund der aktuellen Covid19 Krise in einer etwas ungewöhnlichen Situation. Ich war im Ausland im Urlaub und konnte aufgrund des Flugchaos nicht mehr nach Ablauf meines Urlaubs nach Hause zurückkehren, mein Flug war ersatzlos gestrichen, Ersatzflüge wurden zu horrenden Preisen gehandelt und ebenfalls kurzfristig ersatzlos gestrichen ohne Rückerstattung der Kosten.

Lange Rede kurzer Sinn, mein Arbeitgeber erlaubt es uns aufgrund des Covid19-Ausbruchs in Deutschland von zu Hause zu arbeiten. Ich habe meinen Arbeitslaptop und mein Diensthandy dabei, kann also vom Ausland meiner Arbeit nachkommen ohne jegliche Einschränkung gegenüber der Arbeit vom Home Office. Mein Arbeitgeber besteht jedoch darauf, dass ich hier nicht arbeite, sondern meinen Urlaub so lange verlängere bis ich eine Möglichkeit finde nach Deutschland zurückzukehren. Zudem droht man mir, sollte mein Urlaub dafür nicht ausreichen müsste ich unbezahlten Urlaub nehmen.

Mir ist bekannt, dass es meine Pflicht und mein Risiko ist, nach Ablauf meines Urlaubs wieder zur Arbeit zurückzukehren. Nur sehe ich aufgrund der Home Office Regelung keine zwingende Notwendigkeit weshalb mein Arbeitsplatz nun in Deutschland und nicht hier sein kann.

Der andere Punkt ist, dass das Robert Koch Institut das Infektionsrisiko in Deutschland als Hoch bewertet, wohingegen mein aktuelles Aufenthaltsland nicht als Risikogebiet gilt. Verletzt mein Arbeitgeber nicht seine Fürsorgepflicht, wenn er mich dazu auffordert von einem als sicher eingestuften Land in ein Risikoland wie Deutschland zurückzukehren, wenn ich wie gesagt meine Arbeit mobil ohne Einschränkungen auch von hier verrichten kann? Mein Arbeitgeber beruft sich jedoch auf die globale Reisewarnung vom Auswärtigen Amt.

Leider habe ich dazu im Internet nichts gefunden, dies ist anscheinend nicht gerade ein Standardfall.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von ringding123):
dies ist anscheinend nicht gerade ein Standardfall.

Stimmt.



Zitat (von ringding123):
Nur sehe ich aufgrund der Home Office Regelung keine zwingende Notwendigkeit weshalb mein Arbeitsplatz nun in Deutschland und nicht hier sein kann.

Schon mal über die Bedeutung von "Home" in "Home Office" nachgedacht?
Wie ist denn der Wortlaut der Home Office Regelung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ringding123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ringding123):
Nur sehe ich aufgrund der Home Office Regelung keine zwingende Notwendigkeit weshalb mein Arbeitsplatz nun in Deutschland und nicht hier sein kann.

Schon mal über die Bedeutung von "Home" in "Home Office" nachgedacht?
Wie ist denn der Wortlaut der Home Office Regelung?


Laut Arbeitsvertrag ist Home Office nicht vorgesehen. Unsere Geschäftsführung hat die Mitarbeiter formlos gefragt, ob es uns möglich ist von zu Hause zu arbeiten und uns mitgeteilt aktuell gäbe es noch keinen Anlass das Büro zu schließen und es sei uns überlassen ob wir von zu Hause oder vom Büro arbeiten.

Ich verstehe, dass mein aktueller Aufenthaltsort nicht mein Zuhause ist. Aber auf welcher Rechtsgrundlage kann mein Arbeitgeber mich in diesem Fall der unverschuldeten Verhinderung meiner Rückkehr unbezahlt freistellen, obwohl es mir möglich und auch von mir erwünscht ist, meine Arbeit uneingeschränkt auszuüben?

-- Editiert von ringding123 am 27.03.2020 10:04

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wenn man im HomeOffice arbeitet hat der Arbeitgeber sicherzustellen, das die zahllosen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
In Deutschland kann er das recht problemlos, an dem Ort wo man derzeit sitzt vermutlich gar nicht.

Das fängt schon mit dem Datenschutz an und hört mit der Arbeitssicherheit auf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ringding123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann meinen Beitrag nicht mehr editieren... also vielleicht etwas konkreter formuliert:

Gilt das Prinzip "ohne Leistung kein Lohn" bei unverschuldeter Verhinderung der Rückkehr zum Arbeitsplatz auch dann, wenn mein Arbeitgeber mir ohne Angabe triftiger Gründe untersagt meine Leistung zu erbringen?

Und soweit ich weiß, gelten gewisse Einschränkungen wenn ein Arbeitgeber seine Angestellten im Rahmen einer Dienstreise trotz Reisewarnung in ein Land mit akutem Risiko schicken will. Ergeben sich daraus auch Einschränkungen wenn der Arbeitgeber eine Rückkehr an den Ort der Arbeitsstätte bzw. des Erstwohnsitzes verlangt, obwohl diese in einem akuten Risikogebiet liegen?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Formal ist es ganz einfach:
Wenn im Arbeitsvertrag nichts von Home Office steht, dann ist der Arbeitsplatz die Firma.
Keine Anwesenheit in der Firma = keine Bezahlung.

Aber auf welcher Rechtsgrundlage kann mein Arbeitgeber mich in diesem Fall der unverschuldeten Verhinderung meiner Rückkehr unbezahlt freistellen, obwohl es mir möglich und auch von mir erwünscht ist, meine Arbeit uneingeschränkt auszuüben?
Das ist die falsche Frage. Sie müssten fragen: "Auf welcher Rechtsgrundlage muss mich der Arbeitgeber weiterbezahlen, obwohl ich nicht am vertraglichen Arbeitsort anwesend bin?"

Sie sehen: Wenn im Arbeitsvertrag nichts von Home Office steht, können Sie keine Ansprüche damit begründen, dass Sie Ihrer Arbeitspflicht auch von einem beliebigen anderen Ort der Welt aus erfüllen könnten.

Die Möglichkeit zum Home Office ist derzeit ein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers, deshalb kann der Arbeitgeber auch die Bedingungen bestimmen. Kein Arbeitnehmer muss das Entgegenkommen nutzen, sondern allen Mitarbeitern steht es weiterhin frei, vertragsgemäß in der Firma zu arbeiten.
Aus der Tatsache, dass der Arbeitgeber freiwillig die Arbeit von zu Hause aus erlaubt, kann man kein recht herleiten, auch die Arbeit von anderen Orten der Welt zu erlauben.
(Wäre Home Office verpflichtend, dann könnte es anders aussehen - aber dann gäbe es bestimmt auch eine Regelung im Arbeitsvertrag.)

Verletzt mein Arbeitgeber nicht seine Fürsorgepflicht, wenn er mich dazu auffordert von einem als sicher eingestuften Land in ein Risikoland wie Deutschland zurückzukehren ....
Das rechtfertigt aber maximal eine unbezahlte Freistellung, keine bezahlte Freistellung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von ringding123):
erletzt mein Arbeitgeber nicht seine Fürsorgepflicht, wenn er mich dazu auffordert von einem als sicher eingestuften Land in ein Risikoland wie Deutschland zurückzukehren
Das tut er doch gar nicht! Deinem AG ist es wohl egal wo du bist. Er erlaubt dir lediglich nicht aus dem Ausland zu arbeiten. Das ist völlig in Ordnung. Das "warum" wurde dir ja bereits erklärt.

Zitat (von ringding123):
Mir ist bekannt, dass es meine Pflicht und mein Risiko ist, nach Ablauf meines Urlaubs wieder zur Arbeit zurückzukehren.
Dann verstehe ich nicht, warum du dennoch diese Fragen stellst. Es ist schlicht und einfach dein Problem.

Zitat (von ringding123):
Aber auf welcher Rechtsgrundlage kann mein Arbeitgeber mich in diesem Fall der unverschuldeten Verhinderung meiner Rückkehr unbezahlt freistellen, obwohl es mir möglich und auch von mir erwünscht ist, meine Arbeit uneingeschränkt auszuüben?
Er stellt dich nicht frei, er gewährt dir unbezahlten Urlaub, das ist ein riesiger Unterschied. Es ist dein Problem wie du sicherstellen kannst, dass du zu deinem Arbeitsplatz kommst. Aktuell erlaubt dir dein AG, dass dein Arbeitsplatz zu Hause ist. Du kommst aber nicht dorthin. Warum das so ist, das spielt für deinen Arbeitgeber keine Rolle, das ist dein Risiko.

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