Hallo zusammen,
nehmen wir an Max Mustermann gründet ein Einzelunternehmen und holt dabei seinen Sohnemann Otto mit ins Boot. Die Firma hat den Firmennamen "Otto Mustermann, Max Mustermann" und den Handelsnamen "Max Mustermann ABC-Firma".
Nun denken sich Max und Otto, dass ihr Firmenname in bisschen zu klobig klingt und sie ausnahmslos überall (im Internet/auf der Webseite, auf den Rechnungen, Angeboten, usw.) nur "ABC-Firma" ohne jegliche Angabe des Inhabers angeben. Ist das erlaubt?
Weiterhin nutzen die beiden nicht den Begriff Inhaber, sondern Geschäftsleitung. Auch erlaubt?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten und sonnige Grüße ,
Denis
Falscher Auftritt eines Einzelunternehmen?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Zitatnur "ABC-Firma" ohne jegliche Angabe des Inhabers angeben. Ist das erlaubt? :
Nein. Der Zusatz "Firma" ist hier nicht legal.
"ABC" (Werbekleinanzeigen / Logo) bzw. "ABC GbR (Otto Mustermann, Max Mustermann)" (Impressum, Rechnungen) wäre legal.
Ein "Inhaber" ist den im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten vorbehalten.
ZitatWeiterhin nutzen die beiden nicht den Begriff Inhaber, sondern Geschäftsleitung. :
Wo? Im Impressum wäre das nicht legal.
Vielleicht war mein Beispiel nicht ganz ideal. Ich würde "ABC-Firma" nun in "Blumenprofi" umändern, um es (für mich) verständlicher zu machen.
Zitat"ABC GbR (Otto Mustermann, Max Mustermann)" (Impressum, Rechnungen) wäre legal. :
Im Impressum steht "Max Mustermann Blumenprofi", auf Geschäftsbriefen, Adressverzeichnissen und Internetauftritten nur "Blumenprofi". Alles ohne irgendeine Rechtsform (GbR, GmbH, usw.). Dann bin ich also mit meiner Annahme komplett auf dem Holzweg, dass bei einem Einzelunternehmen der Inhaber immer zwingend im Firmennamen auftreten muss?
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ZitatDann bin ich also mit meiner Annahme komplett auf dem Holzweg, dass bei einem Einzelunternehmen der Inhaber immer zwingend im Firmennamen auftreten muss? :
Ja.
Aber um ein Einzelunternehmen geht es hier ja nicht.
@TE: Besuchen Sie bitte ein Existenzgründerseminar. Es fehlt schon an Basiswissen.
- Es handelt sich nicht um ein Einzelunternehmen, sondern wahrscheinlich um eine GbR.
- Es handelt sich um keine Firma. Firmen sind Unternehmensbezeichnungen, unter denen ein Kaufmann im HGB Sinn seine Geschäfte betreibt.
- Sie führen höchstens eine Geschäftsbezeichnung. Regeln dazu siehe BGB. Früher war dabei in in der Unternehmensbezeichnung der volle Vor- und Nachname des Einzelunternehmens bzw. die vollen Namen in einer GbR erforderlich. Dies hat sich zwar geändert, aber die Namen müssen z.B. auch Rechnungen weiterhin ersichtlich sein. Gilt ebenso für ein Impressum auf einer Webseite.
Warum nicht? Selbst das BGB spricht von einer gemeinschaftlichen Geschäftsführung (§ 709 BGB).ZitatWo? Im Impressum wäre das nicht legal. :
Zitat:
Aber um ein Einzelunternehmen geht es hier ja nicht.
Ja, da muss ich mich tatsächlich korrigieren. Das Geschäft war bis Ende letzten Jahres ein Einzelunternehmen (ohne den Sohnemann) und das war mir beim Schreiben noch im Hinterkopf
Zitat@TE: Besuchen Sie bitte ein Existenzgründerseminar. Es fehlt schon an Basiswissen. :
Warum sollte ich das machen? Will ich ein Unternehmen gründen? Und ich wusste nicht, dass man hier schon Fachkenntnisse braucht, um eine Frage zu stellen.
Zitat- Es handelt sich um keine Firma. Firmen sind Unternehmensbezeichnungen, unter denen ein Kaufmann im HGB Sinn seine Geschäfte betreibt. :
In der Umgangssprache spricht man bei Unternehmen von Firmen. Ich wusste nicht, dass Sie das direkt verwirrt.
Zitat- Sie führen höchstens eine Geschäftsbezeichnung. Regeln dazu siehe BGB. Früher war dabei in in der Unternehmensbezeichnung der volle Vor- und Nachname des Einzelunternehmens bzw. die vollen Namen in einer GbR erforderlich. Dies hat sich zwar geändert, aber die Namen müssen z.B. auch Rechnungen weiterhin ersichtlich sein. Gilt ebenso für ein Impressum auf einer Webseite. :
Diese Antwort hätte mir gereicht.
-- Editiert von denisgv am 29.03.2020 10:30
Ein "Danke" hätte auch gereicht.ZitatDiese Antwort hätte mir gereicht. :
ZitatWarum nicht? :
Weil dort die Gesellschafter stehen müssen.
ZitatSelbst das BGB spricht von einer gemeinschaftlichen Geschäftsführung (§ 709 BGB). :
1. Eine Führung der Geschäfte der Gesellschaft erzeugt noch lange keinen Geschäftsführer.
2. § 709 BGB ist abdingbar
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