450 Euro Job..kein Geld mehr

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Swamartob
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
450 Euro Job..kein Geld mehr

Hallo ihr lieben.

450 Euro Kraft in Festanstellung wurde nach Bekanntgabe das kein Möbelhaus weiter betrieben werden darf nach Hause geschickt.

Restmonat wurde zu 100 % ausgezahlt.

Ab April gibt es kein Cent mehr , es sei den man hat Urlaub.

Auf Anfrage ob sie einen anderen Job annehmen darf in der Lebensmittelbranche , wurde ihr mitgeteilt das sie keinen anderen 450 Euro Job annehmen darf aber auch kein Geld bekommt?!?!

Ist das rechtens?

Man kann doch nicht einem verbieten woanders zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber nix zahlt?!

Dann ist man ja gezwungen Hartz 4 zu beziehen , was soll das wenn genug Arbeitskräfte in der Lebensmittelbranche gesucht wird.

Hat wer Infos?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Swamartob):
Ab April gibt es kein Cent mehr

Wie genau wurde das begründet?

Was genau findet sich zum Thema Arbeitszeit in den vertraglichen Vereinbarungen?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Swamartob
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Antwort war das es für die 450 Euro Kräfte überall keine Entlohnung gibt und sie vom Staat nix erhalten würden wie Kurzarbeitergeld.Da ich ja einen nicht sozialversicherungspflichtigen Job habe.

55std pro Monat darf laut Vertrag im Monat gearbeitet werden.

Nur wieso darf ich dann wenn der Arbeitgeber nicht zahlt woanders einen Job annehmen? Das ist doch mein einziger bislang



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Swamartob):
55std pro Monat darf laut Vertrag im Monat gearbeitet werden.

Mit "genau" meinte ich den Wortlaut.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Swamartob
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei..

das genau beantwortet mir nicht die frage...warum ich nicht woanders arbeiten darf, wenn er mich nicht bezahlt und beschäftigt?

Es wurde nach einem Monatsplan gearbeitet so das ich nicht über die 450 Euro kam. Der Plan für April stand schon fest.

Der Arbeitgeber begründet man kann es ja ab dem 20.4.2020 ja wieder rein arbeiten! Aber ich glaube nicht wirklich daran das ab dem Zeitpunkt das normale Geschäftsleben startet.

Man schaue rüber zu den anderen betroffenen Ländern.

Das heisst im Umkehr ich bin an einen Job gebunden , der mich an das Existenzminimum und zum Hartz4 zwingt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Swamartob):
warum ich nicht woanders arbeiten darf, wenn er mich nicht bezahlt und beschäftigt?

Das darf man - es sei den in den arbeitsvertraglichen Regelungen fände sich ein rechtsgültiges Verbot.

Müssen täte man es eigentlich nicht ... aber das war ja nicht die Frage ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie haben einen gültigen Arbeitsvertrag.
Der Arbeitgeber muss Ihnen für den April natürlich weiter den Lohn zahlen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Der Arbeitgeber muss Ihnen für den April natürlich weiter den Lohn zahlen.

Wenn denn Lohn tatsächlich zu zahlen wäre - was wir ja überhaupt nicht wissen.
Der Arbeitgeber scheint da ja der Ansicht zu sein er müsse nicht. Und ja nach vertraglicher Gestaltung hat er da auch recht.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Um deine Frage nach dem Zweitjob zu beantworten:
Dein Vertrag mit dem Möbelhaus bleibt ja bestehen. Die Crux liegt wohl darin, dass weitere Minijobs über die 450-€-Grenze sozusagen das Minijob-Modell sprengen. Da muss der AG aufpassen, weil er sonst womöglich in die Pflicht genommen wird. Natürlich kannst du andere Jobs annehmen - aber sv-pflichtig.
Dein Möbelhaus versucht sich offenbar in etwas, was es nicht gibt: man könnte dir rechtlich einwandfrei kündigen aus betrieblichen Gründen, will das offenbar aber nicht. Man könnte dich auch freistellen, dann allerdings gegen Fortzahlung der Bezüge - das will aber auch nicht. wegen der Kosten, da es durch die Schließung auch nichts zu tun gibt. Also probiert man anscheinend was dazwischen, was derzeit vom Recht eher nicht gedeckt ist; praktisch schickt man dich in einen unbezahlten Sonderurlaub, erhält dir aber den AV. Aber auch dann sollte es dir erlaubt sein, eine andere Einnahmequelle zu suchen.
Bei den vielen 'kreativen' Ideen derzeit angesichts der Pandemie werden die Arbeitsgerichte sicher noch viel nachzuarbeiten bekommen.

-- Editiert von blaubär+ am 28.03.2020 06:34

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9285x hilfreich)

Zitat:
Auf Anfrage ob sie einen anderen Job annehmen darf in der Lebensmittelbranche , wurde ihr mitgeteilt das sie keinen anderen 450 Euro Job annehmen darf aber auch kein Geld bekommt?!?!

Das Problem ist, dass jeder nur einen 450€-Job haben darf.
Natürlich dürfen Sie sich noch einen anderen Job suchen, der dann aber steuer- und sozialabgaben-pflichtig ist, auch wenn es unter 450€ sind.
Der neue Arbeitgeber aus dem Lebensmittelbereich kann sie also nicht einfach bei der Minijob-Zentrale als 450€-Kraft anmelden, weil das Möbelhaus Sie schon als 450€-Kraft angemeldet hat.
Und wenn der neue Arbeitgeber aus dem Lebensmittelbereich Sie als sozialversicherungspflichtig anmelden muss, wird er Sie wahrscheinlich nicht mehr einstellen wollen.

Das Dilemma hat blaubär schon geschrieben:
Einerseits muss das Möbelhaus den Lohn auch ohne Arbeit weiterbezahlen, solange das Möbelhaus Ihnen nicht kündigt. Andererseits ist die Schließung des Möbelhauses ein ganz eindeutiger Kündigungsgrund.
D.h. Sie könnten vom Möbelhaus die Lohnfortzahlung erfolgreich verlangen, würden damit aber ziemlich sicher eine zeitnahe Kündigung provozieren.

Im Prinzip müssen Sie überlegen, was Ihnen am wichtigesten ist:
- der Job in der Lebensmittelbranche (dann müssten Sie wohl selbst im Möbelhaus kündigen)
- Lohnfortzahlung durch das Möbelhaus im April (dann wird Ihnen das Möbelhaus wahrscheinlich kündigen)
- die Hoffnung, dass Sie wieder normal im Möbelhaus weiterarbeiten können, wenn die Krise vorbei ist

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Andererseits ist die Schließung des Möbelhauses ein ganz eindeutiger Kündigungsgrund.


Das sehe ich nicht so. Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dann muss nämlich ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen. Das ist nur der Fall, wenn der Beschäftigungsbedarf auf Dauer entfällt. Das ist hier aber gerade nicht der Fall, da wir es hier nur mit einer zeitlich befristeten Schließung zu tun haben.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Ich habe bei der Minijobzentrale nachgelesen:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Du kannst Jobs haben, so viel du kriegst und bewältigen kannst - nur nicht mit dem 450-€-Job-Modell, will sagen, dass dann alle Jobs versicherungspflichtig werden. Das ist also die Frage, ob dir die Erschließung eines neuen / zusätzlichen / anderen Einkommens wichtig ist, oder die Einhaltung der Bedingungen dieses Modells.

@eidechse
'Zeitlich befristete Schließung' trifft die Situation nicht wirklich - Betriebsurlaub ist es gewiss nicht und die Schließung eher unbefristet ....

-- Editiert von blaubär+ am 28.03.2020 09:42

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Swamartob):
Antwort war
Du wirst doch irgendein Schriftstück vom AG Möbelhaus erhalten haben.
Zitat (von Swamartob):
wenn er mich nicht bezahlt und beschäftigt?
Er muss dir für April auch den üblichen festen Lohn zahlen.
Zitat (von Swamartob):
Ab April gibt es kein Cent mehr , es sei den man hat Urlaub.
Steht wo geschrieben?
Wurdest du schriftlich angewiesen, Urlaub zu nehmen?


An was du nach Ostern glaubst oder wie es im Ausland aussieht---hier völlig wurscht.

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