Vermieter hat schriftlich angekündigt, kurzfristig Hausflur zu streichen/renovieren.
Die Renovierung wird offenbar von Verwandten des Vermieters durchgeführt.
Die Flurreinigung wird laut Ankündigung von einen externen Dienstleister durchgeführt.
Frage(n):
1. Kann der Vermieter die Kosten auf die jeweiligen Mieter
umlegen?
2. Müssen, wenn ja, alle Kosten übernommen werden oder "nur" die vom externen Dienstleister?
3. Ist es ratsam, die jeweiligen Rechnungen als Kopie dann anzufordern?
Vielen Dank für konstruktive Antworten.
Renovierungskosten auf Mieter umschlagfähig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
zu 1.: Die Renovierungskosten können nicht umgelegt werden. Die Reinigung nach der Renovierung kann ebenfalls nicht umgelegt werden.
Wenn jedoch regelmäßig durch einen externen Dienstleister gereinigt werden soll, dann hängt es vom Inhalt des Mietvertrages ab, ob die Kosten umgelegt werden können.
zu 2.: Umlagefähige Kosten können unabhängig davon, ob sie vom Vermieter oder vom externen Dienstleister stammen umgelegt werden.
zu 3.: Anspruch auf Kopien besteht nicht. Wenn ein Mieter die Belege kontrollieren möchte, dann muss er die Belege beim Vermieter einsehen.
Zitatzu 3.: Anspruch auf Kopien besteht nicht. Wenn ein Mieter die Belege kontrollieren möchte, dann muss er die Belege beim Vermieter einsehen. :
Anspruch auf Kopien besteht nur wenn die Entfernung zur Einsicht unzumutbar
wäre.
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Vielen Dank für die Antworten!
Gibt es Rechtsquellen hierzu (Frage 1.-3.), wo man dies nachlesen / ausdrucken kann?
Zitat:Zitatzu 3.: Anspruch auf Kopien besteht nicht. Wenn ein Mieter die Belege kontrollieren möchte, dann muss er die Belege beim Vermieter einsehen. :
Anspruch auf Kopien besteht nur wenn die Entfernung zur Einsicht unzumutbar
wäre.
Wohnort liegt relativ nahe beieinander.
ZitatGibt es Rechtsquellen hierzu (Frage 1.-3.), wo man dies nachlesen / ausdrucken kann? :
Dein Vermieter soll dir schwarz auf weiß zeigen, dass du als Wohnungsmieter an den Kosten der Treppenhausrenovierung beteiligt werden kannst. Auch müsstest du ein neues Dach und den Urlaub deines Vermieters nicht mitfinanzieren.
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