Renovierungskosten auf Mieter umschlagfähig?

28. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)
Renovierungskosten auf Mieter umschlagfähig?

Vermieter hat schriftlich angekündigt, kurzfristig Hausflur zu streichen/renovieren.
Die Renovierung wird offenbar von Verwandten des Vermieters durchgeführt.
Die Flurreinigung wird laut Ankündigung von einen externen Dienstleister durchgeführt.

Frage(n):
1. Kann der Vermieter die Kosten auf die jeweiligen Mieter umlegen?
2. Müssen, wenn ja, alle Kosten übernommen werden oder "nur" die vom externen Dienstleister?
3. Ist es ratsam, die jeweiligen Rechnungen als Kopie dann anzufordern?

Vielen Dank für konstruktive Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

zu 1.: Die Renovierungskosten können nicht umgelegt werden. Die Reinigung nach der Renovierung kann ebenfalls nicht umgelegt werden.
Wenn jedoch regelmäßig durch einen externen Dienstleister gereinigt werden soll, dann hängt es vom Inhalt des Mietvertrages ab, ob die Kosten umgelegt werden können.
zu 2.: Umlagefähige Kosten können unabhängig davon, ob sie vom Vermieter oder vom externen Dienstleister stammen umgelegt werden.
zu 3.: Anspruch auf Kopien besteht nicht. Wenn ein Mieter die Belege kontrollieren möchte, dann muss er die Belege beim Vermieter einsehen.

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von hh):
zu 3.: Anspruch auf Kopien besteht nicht. Wenn ein Mieter die Belege kontrollieren möchte, dann muss er die Belege beim Vermieter einsehen.


Anspruch auf Kopien besteht nur wenn die Entfernung zur Einsicht unzumutbar
wäre.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Gibt es Rechtsquellen hierzu (Frage 1.-3.), wo man dies nachlesen / ausdrucken kann?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von hh):
zu 3.: Anspruch auf Kopien besteht nicht. Wenn ein Mieter die Belege kontrollieren möchte, dann muss er die Belege beim Vermieter einsehen.


Anspruch auf Kopien besteht nur wenn die Entfernung zur Einsicht unzumutbar
wäre.


Wohnort liegt relativ nahe beieinander.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von ed4):
Gibt es Rechtsquellen hierzu (Frage 1.-3.), wo man dies nachlesen / ausdrucken kann?


Dein Vermieter soll dir schwarz auf weiß zeigen, dass du als Wohnungsmieter an den Kosten der Treppenhausrenovierung beteiligt werden kannst. Auch müsstest du ein neues Dach und den Urlaub deines Vermieters nicht mitfinanzieren.

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