gegen Mahnbescheid wehren

28. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
stefanus22
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
gegen Mahnbescheid wehren

Hallo, es gibt einen gerichtlichen Mahnbescheid wegen Kaufvertrag.

-Der Antragsgegner ist eine andere Person als mit der der Kaufvertrag geschlossen wurde (Ehemann).
Kann diese Ungenauigkeit von Vorteil für den gemahnten sein?

-Besteht die Möglichkeit Kosten (z.B. Bearbeitung, Anwalt) für die Beantwortung des Mahnbescheids vom Antragssteller zu fordern sofern der Bescheid vollkommen unbegründet ist?

vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Twinstar90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Anspruch unbegründet ist dann muss der Antragsteller natürlich für die Kosten aufkommen. Dies wird ja dann bei einem Widerspruch gerichtlich geklärt, vorausgesetzt es hat der Antragsteller direkt beantragt.

Wenn der Vertrag explizit auf die Ehefrau alleine läuft so ist aus meiner Sicht der Mahnbescheid fehlerhaft.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von stefanus22):
Kann diese Ungenauigkeit von Vorteil für den gemahnten sein?


Grundsätzlich kann es natürlich sein, aber es gibt sicher Möglichkeiten des Antragstellers den Mangel zu heilen, sonst dürfte als Beispiel nie ein Inkasso einen Mahnbescheid beantragen.



Zitat (von stefanus22):
-Besteht die Möglichkeit Kosten (z.B. Bearbeitung, Anwalt) für die Beantwortung des Mahnbescheids vom Antragssteller zu fordern sofern der Bescheid vollkommen unbegründet ist?


Echt jetzt?

Um eine der drei Ankreuzmöglichkeitten "erkenne an", "erkenne nicht an", "erkenne teilweise an" braucht man einen Anwalt.
Ja, die Möglichkeit die Kosten beim Antragsteller zu fordern besteht.

Berry

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#3
 Von 
stefanus22
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ja anscheinend schon, meiner hat nämlich nur 2 Optionen zum Ankreuzen
deren Implikationen man genau kennen sollte

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stefanus22
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht auch: "Bitte überlegen sie sorgfältig, ob Sie im Recht sind, und beachten sie die Hinweise des Gerichts zum Mahnbescheid."

Wenn ich einen Anwalt als Prozessbevollmächtigten angebe, wie wird dieser Vergütet? Müsste evtl. ich selber vorstrecken ?
Wie gesagt, der Mahnbescheid ist imo vollkommen unbegründet, und ich bin nicht daran interessiert Arbeit zu übernehmen um die Kosten für alle gering zu halten.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Einem Mahnbescheid vom Gerichtsvollzieher kann man auch ohne Anwalt widersprechen. Dann steht es der Gegenseite frei, zu klagen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von stefanus22):
Kann diese Ungenauigkeit von Vorteil für den gemahnten sein?

Ja.
Mit etwas Pech hat der Ehemann aber auch einen passende Vollmacht.



Zitat (von stefanus22):
Wenn ich einen Anwalt als Prozessbevollmächtigten angebe, wie wird dieser Vergütet? Müsste evtl. ich selber vorstrecken ?

Das sind Sachen die man den Anwalt fragt.



Zitat (von Sir Berry):
Ja, die Möglichkeit die Kosten beim Antragsteller zu fordern besteht

Stimmt. Nur ist hier das "bekommen" das Problem.



Zitat (von stefanus22):
ich bin nicht daran interessiert Arbeit zu übernehmen um die Kosten für alle gering zu halten.

Mir der Argumentation wird man wohl gegen die Wand fahren und selber zahlen dürfen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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