Balkon des Nachbarn tropft, Einsturzgefahr?

28. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
familiem
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon des Nachbarn tropft, Einsturzgefahr?

Hallo, wir mieten eine EG-Wohnung mit Terrasse. Die Nachbarn 2 Stockwerke über uns haben einen Balkon, von dem es andauernd an mehreren Stellen Wasser zu uns runter tropft. Unsere Terrasse ist so nicht nutzbar, weil es wie in einer Tropfsteinhöhle überall plitsch platsch macht.

Die Nachbarin hat uns den Balkon begehen lassen, von oben gesehen ist alles trocken, keine Wasserquelle zu erkennen, eine Regenrinne ist es auch nicht. Wir vermuten, dass sich das Wasser von einer undichten Leitung den Weg durch das vermutlich stark sanierungsbedürftige Gemäuer des Balkons bahnt und an den dünnsten Stellen überall raustropft. Die Nachbarin will sich nicht selbst kümmern, weil sie Angst vor drohenden Kosten hat.

Unserem Vermieter (ihm gehört 1 von 6 Wohnungen im Haus) haben wir das mitgeteilt, aber er reagiert nicht. Die nächste Instanz wäre die Hausverwaltung anzuschreiben, aber da wird vermutlich auch nichts passieren.

Davon ab, dass wir unsere Terrasse gern nutzen können würden, haben wir auch Angst. Was, wenn der Balkon so baufällig ist, dass er eines Tages runterkracht, oder sich Betonstücke lösen? Auch die Kinder der Nachbarin, die oft auf dem Balkon spielen, könnten in Gefahr sein.

Hier ein Bild des betroffenen Balkons:
https://abload.de/image.php?img=91385754_292462158762wqko4.jpg

Was können wir tun? Wir haben nicht vor gegen unsere Hausverwaltung zu klagen oder auf eigene Faust ein teures Gutachten für die Nachbarin erstellen zu lassen.

-- Editiert von familiem am 28.03.2020 14:08

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31942 Beiträge, 5625x hilfreich)

Es gibt Eigentümer-Versammlungen nach WEG. die haben die Eigentümer 1x jährlich abzuhalten.
Man kann der HV jetzt schriftlich mitteilen, was anliegt und Beseitigung verlangen. Welche Reaktion erfolgt, muss man abwarten.
Das Gebäude sieht nach *Foto-Ansicht* weder alt noch sanierungsbedürftig aus.
Dass Rohrleitungen aus dem Gebäude und durch den Balkon ins Freie geleitet werden, wäre mir neu.

-Welchen Bodenbelag hat die obere Nachbarin auf ihrem *trockenen Balkon*?
-Wurde der Belag evtl. kürzlich erneuert?
-Seit wann wohnt ihr dort bzw. seit wann tropft es?
-Ist die Balkon-Nachbarin die Eigentümerin dieser Wohnung?

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man kann der HV jetzt schriftlich mitteilen, was anliegt und Beseitigung verlangen. Welche Reaktion erfolgt, muss man abwarten.


Das ist ganz leicht voraus zu sagen: gar keine.
Die HV darf gar keine Anträge von Mietern entgegen nehmen.

Ansprechpartner ist einzig und allein der Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Tropft es denn immer? Auch wenn es mehrere Tage / Wochen trocken ist? Ich vermute mal dass es Regenwasser / Feuchtigkeit ist die nicht gut an der Stelle trocknet. Und ich vermute, dass die Feuchtigkeit von aussen kommt. Die zieht irgendwo oben ein - je nachdem wie der Balkon oben aussieht (Fliesen? Holzpaneele?)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von familiem):


Davon ab, dass wir unsere Terrasse gern nutzen können würden, haben wir auch Angst. Was, wenn der Balkon so baufällig ist, dass er eines Tages runterkracht, oder sich Betonstücke lösen? Auch die Kinder der Nachbarin, die oft auf dem Balkon spielen, könnten in Gefahr sein.

[/editmessage]


Baufällig schaut das ganze eher nicht aus. Ich gehe eher davon aus, dass es sich nur um eine Undichtigkeit handelt.
Die Regenrinne ist an der Stirnseite des Balkons befestigt. Normalerweise handelt es sich dabei um eine Blechabdeckung, die die komplette Stirnseite des Balkons abdeckt.
Das Oberflächenwassers sollte dann eigentlich vom Balkon, über die Blechabdeckung in die Regenrinne laufen.
Ein kleiner Teil des Wassers dürfte aber bei euch genau zwischen der Stirnseite des Balkons und der Blechabdeckung der Regenrinne nach unten durchsickern.
Daher sind auch die Flecken auf der Unterseite des Balkons, nur am Rand zu sehen.
Ich hatte das bei meinem Balkon auch, nur war dort nur ein kleines Stück betroffen.
Die Blechabdeckung der Regenrinne wurde dann neu abgedichtet und das Problem war erledigt.

Ein Bild zur Verdeutlichung was ich genau meine.
https://abload.de/img/balkontfkg3.png
Das linke "Quadrat" soll der Balko sein, der "rote Streifen" das Wasser und das "L" die Regenrinne.
-- Editiert von Scappler am 29.03.2020 12:52

-- Editiert von Scappler am 29.03.2020 12:57

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31942 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die HV darf gar keine Anträge von Mietern entgegen nehmen.
Was macht eine HV mit eingehenden Anträgen? Oder was macht sie mit solchen hier empfohlenen Mitteilungen?
Zitat (von hiphappy):
Ansprechpartner ist einzig und allein der Vermieter.
Dann wäre es die Nachbarin oben, die ihren Vermieter ansprechen sollte?

Der TE hat seinem Vermieter (1 WE) mitgeteilt, dass es auf seine Terrasse tropft... warum sollte sein Vermieter darauf reagieren?

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#6
 Von 
Ribisel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, der Vermieter vom TE meldet den Schaden an die Hausverwaltung, die Hausverwaltung reagiert mit Reparatur, weil der schadhafte Balkon eine Allgemeinfläche betrifft. (Die Hausverwaltung ist verpflichtet, sich um sämtliche das Haus betreffende Erhaltungsarbeiten zu kümmern). Schönen Sonntag.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was macht eine HV mit eingehenden Anträgen? Oder was macht sie mit solchen hier empfohlenen Mitteilungen?

Anträge von nicht Antragberechtigten landen da wo sie hingehören: im Müll
Gleiches wiederfährt mit Mitteilungen die ihre Zuständigkeit nicht betreffen.



Zitat (von Anami):
Dann wäre es die Nachbarin oben, die ihren Vermieter ansprechen sollte?

Die hat keinen. Eventuell vor dem posten mal den Eingangsbeitrag lesen und verstehen?



Zitat (von Ribisel):
Die Hausverwaltung ist verpflichtet, sich um sämtliche das Haus betreffende Erhaltungsarbeiten zu kümmern

Falsch, denn dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage.
Hausverwaltung ist nur zu dem verpflichtet, was sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.



Zitat (von familiem):
Unserem Vermieter (ihm gehört 1 von 6 Wohnungen im Haus) haben wir das mitgeteilt, aber er reagiert nicht.

Und woher weis man, das er nicht reagiert?
Wie genau erfolgte denn die Mitteilung?



Zitat (von familiem):
Die nächste Instanz wäre die Hausverwaltung anzuschreiben, aber da wird vermutlich auch nichts passieren.

Falsch, die Hausverwaltung ist nicht die nächste Instanz. Die höchste Instanz ist der Eigentümer, den hat man informiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von familiem):

Was können wir tun?

Die zuständige Baubehörde informieren.

Und dem Vermieter mitteilen, daß man eine angemessene Mietminderung macht, weil der gemietete Balkon aufgrund nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar ist, weil es vom drüberliegenden Balkon ständig auf ihn runtertropft.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat:
Einsturzgefahr?


Nein.
Da ist lediglich eine Abdichtung defekt und das an einer völlig unkritischen Stelle.

Zitat (von eh1960):
Die zuständige Baubehörde informieren.


Die wird sich dafür genau so sehr interessieren wie über einen tropfenden Wasserhahn.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat:
Einsturzgefahr?


Nein.
Da ist lediglich eine Abdichtung defekt und das an einer völlig unkritischen Stelle.

Zitat (von eh1960):
Die zuständige Baubehörde informieren.


Die wird sich dafür genau so sehr interessieren wie über einen tropfenden Wasserhahn.

Der TE geht von einer eventuellen Einsturzgefahr aus:

"Was, wenn der Balkon so baufällig ist, dass er eines Tages runterkracht, oder sich Betonstücke lösen?"

Wenn man diese Befürchtung hat, kann man die Baubehörde informieren, und die guckt sich das dann an.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31942 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Anträge von nicht Antragberechtigten landen da wo sie hingehören: im Müll
Gleiches wiederfährt mit Mitteilungen die ihre Zuständigkeit nicht betreffen.
Ziemlich mutige Aussage. Weder weiß man, ob der Vermieter des TE die Mitteilung erhalten hat noch weiß man, wann die nächste WEG-Versammlung ist noch, ob die HV gewisse Vollmachten der Eigentümergemeinschaft übertragen bekommen hat.
Zitat (von Harry van Sell):
Die höchste Instanz ist der Eigentümer, den hat man informiert.
Was hat der Eigentümer/Vermieter der TE-Wohnung mit dem tropfenden Balkon der DG-Wohnung zu tun?
Zitat (von Harry van Sell):
Die hat keinen. Eventuell vor dem posten mal den Eingangsbeitrag lesen und verstehen?
Woraus soll im EP zu lesen/erkennen/verstehen sein, dass die Nachbarin mit dem tropfenden DG-Balkon keinen Vermieter hat? Aus der Angst der Nachbarin vor drohenden Kosten lässt sich das nicht ableiten.
Und Hellseher sind in Quarantäne.
--------------------------------------------
Zitat (von eh1960):
Die zuständige Baubehörde informieren.
Die ist nicht zuständig für tropfende Balkone von Privatwohnungen. Auch nicht für Tropfen auf eine gemietete Terrasse
Zitat (von eh1960):
und die guckt sich das dann an.
Nö. Du hast doch das Foto gesehen.
Zitat (von eh1960):
weil der gemietete Balkon aufgrund nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar ist,
EP gelesen? Der TE hat eine EG-Wohnung mit Terrasse gemietet.
Wann ist eine EG-Terrasse nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar? Was steht dazu im Mietvertrag des TE?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was hat der Eigentümer/Vermieter der TE-Wohnung mit dem tropfenden Balkon der DG-Wohnung zu tun?

Es gibt einen Mangel an der Mietsache in Form einer Nutzungseinschräkung. Es ist Sache des Vermieters sich um die Lösung zu kümmern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31942 Beiträge, 5625x hilfreich)

Dann verstehe ich, warum der Vermieter nicht reagiert.

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