Baufenster beantragen

28. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Baufenster beantragen

Hallo,
unser Grundstück in einer Kleinstadt nahe am Stadtzentrum hat einen sehr großen Garten. Ich plane dieses Grundstück evtl eines Tages zu splitten und den einen Teil (ohne Haus) als Baugrundstück zu verkaufen. Allerdings ist hier kein Baufenster vorgesehen. Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit hier eine Bebauung genehmigt werden würde?

Nun ist es so, dass im Garten seit ca. 40-50 Jahren ein riesiger zweistöckiger Hühnerstall/Lager/Gartenhütte steht. Das Gebäude ist aus massiven Steinwänden gebaut, ca 10x10m breit und lang und 5m hoch. Besteht die Chance an dieser Stelle leichter eine Baugenehmigung zu bekommen durch irgendeine Art von Gewohnheitsrecht?
Oder macht das überhaupt keinen Unterschied? Wir sind nämlich am überlegen, den Stall abzureißen. Wäre natürlich ärgerlich wenn das die Chancen danach verschlechtert.

Besten Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
Allerdings ist hier kein Baufenster vorgesehen. Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein,
Der Bebauungsplan müsste geändert werden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Das dachte ich mir schon. Ich meinte eher welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Und vor allem wäre interessant ob es einen Unterschied macht ob der alte Hühnerstall dort stehen bleibt oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
Ich meinte eher welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen
Um den bestehenden B-Plan zu verändern?
Zitat (von Elr0nd):
ob der alte Hühnerstall dort stehen bleibt oder nicht.
Es könnte sein, dass der Bestandsschutz hat. Es könnte sein, dass er abgerissen werden darf. Es könnte sein, dass man in 20 Jahren den B-Plan noch nicht ändert.

Meine Empfehlung: Anders herangehen an den Zukunftsplan.
In D gilt ja ne strenge Hierarchie--- Bundesrecht, Landesrecht, Kommunalrecht. Dazu jede Menge Satzungen, Verordnungen usw. Jetzt hier Baurecht deines Landes.

ICH würde bei meiner zuständigen Baubehörde (platt: Bauamt) eine schriftliche Anfrage stellen. Darin das Grundstück/Tatsachen und den Plan erklären. Die Behörde bitten, die evtl. Auflagen zu nennen, die ein späteres Bebauen ermöglichen.
Dann zieht die Behörde ihre *Register* und bescheidet dir kostenpflichtig , was geht und was muss.

0x Hilfreiche Antwort

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