Hallo,
unser Grundstück in einer Kleinstadt nahe am Stadtzentrum hat einen sehr großen Garten. Ich plane dieses Grundstück evtl eines Tages zu splitten und den einen Teil (ohne Haus) als Baugrundstück zu verkaufen. Allerdings ist hier kein Baufenster vorgesehen. Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit hier eine Bebauung genehmigt werden würde?
Nun ist es so, dass im Garten seit ca. 40-50 Jahren ein riesiger zweistöckiger Hühnerstall/Lager/Gartenhütte steht. Das Gebäude ist aus massiven Steinwänden gebaut, ca 10x10m breit und lang und 5m hoch. Besteht die Chance an dieser Stelle leichter eine Baugenehmigung
zu bekommen durch irgendeine Art von Gewohnheitsrecht?
Oder macht das überhaupt keinen Unterschied? Wir sind nämlich am überlegen, den Stall abzureißen. Wäre natürlich ärgerlich wenn das die Chancen danach verschlechtert.
Besten Dank!
Baufenster beantragen
28. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 28. März 2020 | 15:28
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 2x hilfreich)
Baufenster beantragen
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. März 2020 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Der Bebauungsplan müsste geändert werden.ZitatAllerdings ist hier kein Baufenster vorgesehen. Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, :
#2
Antwort vom 4. April 2020 | 14:38
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 2x hilfreich)
Das dachte ich mir schon. Ich meinte eher welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Und vor allem wäre interessant ob es einen Unterschied macht ob der alte Hühnerstall dort stehen bleibt oder nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. April 2020 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Um den bestehenden B-Plan zu verändern?ZitatIch meinte eher welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen :
Es könnte sein, dass der Bestandsschutz hat. Es könnte sein, dass er abgerissen werden darf. Es könnte sein, dass man in 20 Jahren den B-Plan noch nicht ändert.Zitatob der alte Hühnerstall dort stehen bleibt oder nicht. :
Meine Empfehlung: Anders herangehen an den Zukunftsplan.
In D gilt ja ne strenge Hierarchie--- Bundesrecht, Landesrecht, Kommunalrecht. Dazu jede Menge Satzungen, Verordnungen usw. Jetzt hier Baurecht deines Landes.
ICH würde bei meiner zuständigen Baubehörde (platt: Bauamt) eine schriftliche Anfrage stellen. Darin das Grundstück/Tatsachen und den Plan erklären. Die Behörde bitten, die evtl. Auflagen zu nennen, die ein späteres Bebauen ermöglichen.
Dann zieht die Behörde ihre *Register* und bescheidet dir kostenpflichtig , was geht und was muss.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten