Mieter verstorben Kündigung abgelehnt

29. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Biene384
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter verstorben Kündigung abgelehnt

Der Vermieter lehnt die Kündigen des Mietvertrages ab.
Mein Verstorbener Ehemann hat 2001 ein Haus gemietet, mit 2 Wohnungen in die eine Wohnung ist er eingezogen, in die zweite ist sein Bruder mit Lebensgefährtin und Tochter eingezogen. Den Mietvertrag hat nur mein Verstorbener Ehemann unterschrieben, sein Bruder hat nur eine Vereinbarung das er die Hälfte der Kosten übernimmt unterschrieben.
Ich bin erst 2002 zu meinen Mann gezogen der Mietvertrag wurde nicht geändert.
Ich habe eine Außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag mit einer 3 Monatsfrist dem Vermieter geschrieben, die lehnte der Vermieter ab, mit der Begründung ich wäre nicht alleinige Erbin, mein Verstorbener Ehemann hat 2 Söhne, die aber nie in dem Haus gelebt hatten.
Ich habe jetzt schon eine neue Wohnung gefunden und kann nicht ewig 2 Mieten bezahlen.
Was kann ich tun um endlich aus dem Mietvertrag zu kommen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nach § 563 BGB tritt der im Haushalt lebende Ehegatte vorrangig vor den Erben in den Mietvertrag ein. Die Kündigung ist daher wirksam.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Biene384):
mit der Begründung ich wäre nicht alleinige Erbin,


Mit Erbe hat das nichts zu tun, sondern damit:

BGB § 563
Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
(1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.

Folglich ist deine Kündigung wirksam.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

ein Haus, ein Mietvertrag, zwei Wohnungen

Der Mietvertrag kann natürlich nur im ganzen gekündigt werden, also für das ganze Haus.
Wie schaut denn die Situation mit dem Bruder aus, will dieser in der zweiten Wohnung des Hauses verbleiben?
Wenn der Mietvertrag für das Haus gekündigt wird entfällt auch die Nutzungsgrundlage für den Bruder.

1x Hilfreiche Antwort

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