Schönen guten Morgen in die Runde,
aufgrund der derzeitigen Berichterstattung bezüglich des letzte Woche gefällten Urteils zum Thema Widerruf
ist mir ein Sofortdarlehen einer Bausparkasse meiner Eltern eingefallen, welches im Nov. 2010 abgeschlossen wurde.
Die Konstellation dieses Darlehens hat damals schon nicht gefallen, eine andere Möglichkeit gab es aber nicht.
Nun steht in der WRB genau der Verweis auf das BGB, der einen Widerruf ermöglichen sollte.
Die für mich entscheidende Frage ist hier, was genau die folgen des Widerrufs wären.
Denn das Darlehen ist so aufgebaut, dass dieses über etwas über 18 Jahre läuft und etwas mehr als 9 Jahre jeweils anteilig nur die Zinsen sowie ein Bausparvertrag angespart wird.
Bedeutet, dass fast 9 T€ an Zinsen gezahlt werden , was über 45 % der ursprünglichen Darlehenssumme sind.
Würde bei dem Widerruf der Vertrag rückabgewickelt werden, sprich meine Eltern müssten die 20 T€ bezahlen und würden sowohl die Zinsen als auch die besparte Summe zurück bekommen oder aber gestaltet es sich anders und man würde zum aktuellen Zeitpunkt aus diesem Vertrag rauskommen ( was wir in 3 Monaten eh könnten), bisher gezahlte Zinsen würde die Bank einbehalten und die Rückzahlung der Summe abzüglich des Bausparguthabens würde erfolgen?
Vielen Dank
Widerruf Darlehen wg. EUGH Urteil...Was wären die Folgen?
31. März 2020
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Frage vom 31. März 2020 | 06:02
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 3x hilfreich)
Widerruf Darlehen wg. EUGH Urteil...Was wären die Folgen?
Böse Bank?
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#1
Antwort vom 31. März 2020 | 13:15
Von
Status: Unbeschreiblich (32257 Beiträge, 5669x hilfreich)
Was sagt denn der EuGH überhaupt?ZitatWiderruf Darlehen wg. EUGH Urteil. :
Soll man jetzt hier nach der Quelle buddeln?
Und jetzt?
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