gebuchte Pauschalreise mit Linienflug

31. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb542658-90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
gebuchte Pauschalreise mit Linienflug

Linien- oder dynamische Flüge gebündelte Pauschalreise,
Reise geht am 06.05.2020 nach Dubai,
Flüge sind mit Emirates
MEINE RESTZAHLUNG muss ich am 06.04.2020 zahlen, liegt im 4-stelligen Bereich.
Reiseveranstalter pocht auf AGB und Vertragerfüllung,
selbst eine von mir angebotene Umbuchung auf eine andere Reise
in weiter Ferne wird kategorisch abgelehnt
wie soll ich mich weiter verhalten ? Die Restzahlung überweisen
und im schlimmsten Fall laufe ich später meinem Geld hinterher.
Denn zur Zeit setzt Emirates alle Flüge aus und Einreisen darf man
als deutscher auch nicht.
Freue mich wirklich wenn mir geholfen wird.

Viele Grüße

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Abwarten und Tee drinken!
Ich würde jetzt genau bis zum 06.04.2020 warten.
Ganz genau die Pressemeldungen von Emirates verfolgen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass am 06.04 mehr Klarheit besteht, ob die Flüge am 06.05.2020 durchgeführt werden oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb542658-90):
Denn zur Zeit

Genau, zur Zeit. Da der Zeitraum 06.05 noch nicht davon erfasst ist, ... Vertrag einhalten oder Konsequenzen akzeptieren.



Zitat (von fb542658-90):
Die Restzahlung überweisen und im schlimmsten Fall laufe ich später meinem Geld hinterher.

Ich fände es viel schlimmer, wenn man wegen Zahlungsverweigerung gekündigt wird, 80% des Reisepreises zahlen muss ohne reisen zu dürfen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb542658-90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Abwarten und Tee drinken!
Ich würde jetzt genau bis zum 06.04.2020 warten.
Ganz genau die Pressemeldungen von Emirates verfolgen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass am 06.04 mehr Klarheit besteht, ob die Flüge am 06.05.2020 durchgeführt werden oder nicht.

ja das mache ich so oft es geht am Tag und schaue ob es neue Infos gibt bei Emirates.
Kann mir einer erklären was an solcher Reise anders ist nur weil da Linienflüge in dieser Pauschalreise enthalten sind ? Denn ich denke das die Tickets bisher evt. nur reserviert sind vom Veranstalter und die erst gekauft werden wenn die Restzahlung da ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb542658-90):
Kann mir einer erklären was an solcher Reise anders ist nur weil da Linienflüge in dieser Pauschalreise enthalten sind ?

Anders im Vergleich wozu?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb542658-90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb542658-90):
Kann mir einer erklären was an solcher Reise anders ist nur weil da Linienflüge in dieser Pauschalreise enthalten sind ?

Anders im Vergleich wozu?

also bei einer normalen Pauschalreise hätte ich kostenlos umbuchen können,
bei dieser Pauschalreise incl. Linienflug wird mir das verwehrt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
also bei einer normalen Pauschalreise hätte ich kostenlos umbuchen können,


Das wäre mir neu.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

https://www.emirates.com/de/german/help/travel-updates/#3515

Zitat:
Gemäß einer Verordnung der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate wird Emirates ab dem 25. März 2020 alle Passagierflüge vorübergehend einstellen.


Heute ist der 31.03; Der Flug soll am 06.05 gehen. In meinen Augen ist das schon ein wichtiger Grund, den Reisevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Ich fände es viel schlimmer, wenn man wegen Zahlungsverweigerung gekündigt wird, 80% des Reisepreises zahlen muss ohne reisen zu dürfen ...


Welches deutsche Gericht wird Reisende zur Zahlung verurteilen, wenn das Reiseland eine Einreisesperre für (fast) alle Ausländer erlassen hat?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
In meinen Augen ist das schon ein wichtiger Grund, den Reisevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

In meinen nicht, bis zum 06.05. sind noch ein paar Tage.



Zitat (von vundaal76):
Welches deutsche Gericht wird Reisende zur Zahlung verurteilen, wenn das Reiseland eine Einreisesperre für (fast) alle Ausländer erlassen hat?

Keines.
Nur weis keiner ob am 06.05. noch eine Einreisesperre für Deutsche dort gilt.


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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Es ist aber absehbar - und eine Gerichtsverhandlung wird bestimmt erst nach dem 06.05 stattfinden.
Etwas gesunder Menschenverstand sollte man doch Jedem zusagen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Es ist aber absehbar

Ja, so wie absehbar ist, das einer 6 Richtige bekommt - man weis nur nicht ob und wann überhaupt es eintritt.



Zitat (von vundaal76):
und eine Gerichtsverhandlung wird bestimmt erst nach dem 06.05 stattfinden.

Zweifelsfrei. Nur was soll das einem bringen?


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Der Reiseveranstalter weiss sehr genau, dass die Reise im Mai nicht stattfinden wird. Hier geht es auch um Treu und Glauben.
Aber der Reiseveranstalter zögert mit einer offiziellen Annullierung der Reise, weil der Reiseveranstalter hofft, dass der Gesetzgeber jetzt im April das Reiserecht ändert, indem dem Reisenden das Recht genommen wird, eine Cash-Erstattung zu verlangen.
Erst unmittelbar nach der erwarteten Gesetzesänderung würde der Reiseveranstalter die Reise absagen, um sich auf das neue Gesetz zu berufen.

Das ist die Wahrheit.
Es wird genügend - auf Reiserecht spezialisierte Anwälte geben - die genau dieses Vorgehen vor den Gerichten vorbringen werden.

Aus diesem Grund bezweifel ich, dass ein Reiseveranstalter das ein Reiseveranstalter ein großes Interesse daran haben wird, die Rechtmäßigkeit von Stornogebühren gerichtlich prüfen zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Der Reiseveranstalter weiss sehr genau, dass die Reise im Mai nicht stattfinden wird.

Nö, es gibt derzeit nur eine Vermutung. Anderes müsste man nachweisen.



Zitat (von vundaal76):
Es wird genügend - auf Reiserecht spezialisierte Anwälte geben - die genau dieses Vorgehen vor den Gerichten vorbringen werden.

Ja, und es dürfte spannend sein, ob die Gerichte die bisherige Linie aufgeben werden...


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Hallo! Die Reise wird nicht stattfinden.
Davon kann sich ein Gericht in 6 Monaten gerne überzeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Reise wird nicht stattfinden.

Irrelevant.


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Natürlich ist das relevant. Eine Reise, die tatsächlich nicht stattfindet und wo die Absage sehr vorsehbar ist, muss nicht bezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Natürlich ist das relevant.

Nö, das Gericht wird wie immer in solchen Fällen den Wissenstand von z.B. heute zugrunde legen und nicht den von in 6 Monaten - falls die bei ihrer Linie bleiben.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Genau - und der Wissensstand Heute ist -> UAE/Dubai haben ein zeitlich unbeschränkt geltende Einreisesperre für Ausländer erlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Der Wissensstand heute ist UAE/Dubai haben ein zeitlich unbeschränkt geltende Einreisesperre für Ausländer erlassen, bei der man noch nicht weis ob die am 06.05 noch gilt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Der Wissensstand heute ist UAE/Dubai haben ein zeitlich unbeschränkt geltende Einreisesperre für Ausländer erlassen, bei der man noch nicht weis ob die am 06.05 noch gilt.


Richtig -> dann ist ja alles klar.
Nach jetzigem Stand und besten Wissen besteht eine Einreisesperre für Deutsche.
Weiterhin besteht vom Auswärtigen Amt eine offizielle Reisewarnung für Reisen nach UAE.

-> Insofern kann man sicher davon ausgehen, dass die Reise nicht stattfinden wird.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb542658-90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hier jetzt der aktuelle Stand==> Mailkontakt vom 31.03.2020
Bedauerlicherweise ist eine Umbuchung auf das genannte Angebot nicht möglich.
Sie haben sich eine Reise über die Reiseart Bigxtra MIXX ausgesucht.
Auf diese Reisen können wir keine Optionen anlegen.
Um für Ihren gebuchten Vorgang Kulanz anzufragen,
müssten wir die neue Reise auf Option buchen.

Weiterhin wurde Ihnen von meiner Kollegin, Frau XYZ, die Information gegeben,
dass die Reise im gleichen Preisrahmen liegen sollte.
Aktuell haben Sie für 1936,00 Euro gebucht und die neue Reise kostet 1400,00 Euro.

Gern können Sie sich erneut telefonisch zur Umbuchung bei uns melden.
_____________________________________________________________________________________________
mit dem Einreiseverbot in die Vereinigten Arabischen Emiraten, Stand 02.04.2020 hat sich nichts verändert. Emirates setzt bis auf weiteres die Flüge aus, für mich sehr schwammig formuliert.
Da hat Thai Airways doch gestern endlich Nägel mit Köpfen gemacht und offiziell mitgeteilt das alle Int. Flüge
bis 31.05.2020 ausgesetzt werden, hilft mir nicht wirklich weiter, mein Flug ist mit Emirates.

-- Editiert von fb542658-90 am 02.04.2020 09:42

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb542658-90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb542658-90):
hier jetzt der aktuelle Stand==> Mailkontakt vom 31.03.2020
Bedauerlicherweise ist eine Umbuchung auf das genannte Angebot nicht möglich.
Sie haben sich eine Reise über die Reiseart Bigxtra MIXX ausgesucht.
Auf diese Reisen können wir keine Optionen anlegen.
Um für Ihren gebuchten Vorgang Kulanz anzufragen,
müssten wir die neue Reise auf Option buchen.

Weiterhin wurde Ihnen von meiner Kollegin, Frau XYZ, die Information gegeben,
dass die Reise im gleichen Preisrahmen liegen sollte.
Aktuell haben Sie für 1936,00 Euro gebucht und die neue Reise kostet 1400,00 Euro.

Gern können Sie sich erneut telefonisch zur Umbuchung bei uns melden.
_____________________________________________________________________________________________
mit dem Einreiseverbot in die Vereinigten Arabischen Emiraten, Stand 02.04.2020 hat sich nichts verändert. Emirates setzt bis auf weiteres die Flüge aus, für mich sehr schwammig formuliert.
Da hat Thai Airways doch gestern endlich Nägel mit Köpfen gemacht und offiziell mitgeteilt das alle Int. Flüge
bis 31.05.2020 ausgesetzt werden, hilft mir nicht wirklich weiter, mein Flug ist mit Emirates.

-- Editiert von fb542658-90 am 02.04.2020 09:42

ganz aktuell kam gerade die Info Turkish Airlines stellt weiterhin bis 01.05.2020 die Flüge ein

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Bedauerlicherweise ist eine Umbuchung auf das genannte Angebot nicht möglich.


Sie wollen doch gar keine Umbuchung.
Sie sagen einfach, dass die Reise wg. Einreisesperre nicht stattfinden wird und nunmehr gemäß §651h BGB die Anzahlung in Geld erstattet werden muss.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb542658-90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Bedauerlicherweise ist eine Umbuchung auf das genannte Angebot nicht möglich.


Sie wollen doch gar keine Umbuchung.
Sie sagen einfach, dass die Reise wg. Einreisesperre nicht stattfinden wird und nunmehr gemäß §651h BGB die Anzahlung in Geld erstattet werden muss.

Ich habe jetzt dem Veranstalter einen Brief geschrieben, Restzahlung nach Sicherstellung der Durchführbarkeit,
habe auf alles hingewiesen das eine Einreisesperrevorhanden ist u.s.w. und hoffe das reicht. Bestätigen wird er das so wie so nicht. Ob das so richtig ist oder ich dadurch schlimmstenfalls einen Storno riskieren, was für mich sehr bitter wäre, weiß ich nicht

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Ich habe jetzt dem Veranstalter einen Brief geschrieben,


Diesen Brief wird der Veranstalter im Streitfall nie erhalten haben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb542658-90
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Einschreiben / Rückschein

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Und jetzt?

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