Flugzeitänderung, Reise nicht wahrnehmbar, Hotelkosten?

31. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Flugzeitänderung, Reise nicht wahrnehmbar, Hotelkosten?

Hallo!
Wir haben eine Flug Freitags um 19:05 Uhr gebucht. Dieser wurde auf 11:00 Uhr (inklusive einem extra Stop) vorverlegt. Den Tag Urlaub zu nehmen ist für uns nicht möglich, daher müssen wir den Flug bei der Lufthansa stornieren.
1.Frage: die Lufthansa ist gerade sehr kulant mit Umbuchungen, daher bekommen wir auf jeden Fall das Ticket als Gutschein. Da wir aber nur aufgrund der Zeitänderung nicht fliegen, haben wir da nicht sogar Anrecht auf komplette Erstattung dh Geld zurück wegen über 5 Stunden Zeitunterschied?
2.Die Hotelkosten am Zielort sind nicht ertstattungsfähig. Muss die Lufthansa dafür aufkommen?

Vielen Dank für Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Und einen Tag später fliegen ist nicht möglich weil ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Den Tag Urlaub zu nehmen ist für uns nicht möglich, daher müssen wir den Flug bei der Lufthansa stornieren.


Nope!
Diese sehr massive Flugzeitverschiebung ist rechtlich gesehen eine Annullierung. Insofern haben Sie das Recht, eine vollständige Erstattung in Geld zu erhalten.

Sie müssen hier gar nichts stornieren. Lufthansa hat durch die massive Flugzeitänderung Artikel 8 der EU-Fluggastverordnung aktiviert.

Zitat:
2.Die Hotelkosten am Zielort sind nicht ertstattungsfähig. Muss die Lufthansa dafür aufkommen?


Nein! Lufthansa ist nicht für Folgeschäden haftbar zu machen.

Zitat:
1.Frage: die Lufthansa ist gerade sehr kulant mit Umbuchungen, daher bekommen wir auf jeden Fall das Ticket als Gutschein


Cash ist besser und sicherer als ein Gutschein.

Zitat:
Da wir aber nur aufgrund der Zeitänderung nicht fliegen, haben wir da nicht sogar Anrecht auf komplette Erstattung dh Geld zurück wegen über 5 Stunden Zeitunterschied?


Ja!

Zitat:
Und einen Tag später fliegen ist nicht möglich weil ... ?


Irrelevant. Der TE scheint eher als eine Cash-Rückerstattung zu wollen als eine kostenfreie Umbuchung. Dieses Recht steht dem Fluggast zu.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Irrelevant.

Schon relevant, man will anscheinend ja auch die Hotelkosten nicht in den Wind schießen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke vundaal für die schnelle und hilfreiche Auskunft!

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von vundaal76):
Irrelevant.

Schon relevant, man will anscheinend ja auch die Hotelkosten nicht in den Wind schießen.


Wir wären Sonntag frühnachmittag wieder zurück geflogen. Dh für nur einen spätnachmittag und abend dorthin zu fliegen macht keinen Sinn, wenn man morgens direkt wieder zum Flughafen muss. Dafür sind die Kosten einfach zu hoch, mal abgesehen von dem hohen Aufwand für den schmalen Zeitraum.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Ok; genau; Lufthansa muss Ihnen nun Geld erstatten.

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