Hallo,
eine Freundin hat eine Aufenthaltserlaubnis nach §21 AufenthG
"Selbständige Tätigkeit". In welchem Rahmen darf Sie auch einer angestellten Tätigkeit nachgehen ?
Vielen Dank!
Mirko
Angestellte Arbeit bei §21 AufenthG
1. April 2020
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Frage vom 1. April 2020 | 09:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angestellte Arbeit bei §21 AufenthG
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#1
Antwort vom 1. April 2020 | 12:02
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
In keinem.Zitatn welchem Rahmen darf Sie auch einer angestellten Tätigkeit nachgehen ? :
#2
Antwort vom 3. April 2020 | 23:38
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1510x hilfreich)
ZitatIn welchem Rahmen darf Sie auch einer angestellten Tätigkeit nachgehen ? :
Es wäre möglich, wenn sie eine entsprechende Arbeitserlaubnis bei der ABH beantragt, wobei normalerweise auch die Bundesagentur für Arbeit beteiligt wird. Also ginge alles unter der Bedingung, dass ihre Arbeitsaufnahme einerseits dem deutschen Wirtschaftsraum zugute kommt (Mangelberuf, hochqualifiziert o.Ä.) und andererseits dem deutschen Arbeitsmarkt nicht schadet.
Sie kann einen Antrag stellen, von ihrer AE nach § 21 AufenthG zu einer AE nach § 18 AufenthG zu wechseln. Oder sie kann versuchen, eine erweiterte Arbeitserlaubnis bei der ABH zu bekommen. Dann müsste sie aber zusätzlich erklären können, weshalb ihr eigentlicher Aufenthaltszweck, ihre selbstständige Tätigkeit, hierunter nicht leiden wird.
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