Angestellte Arbeit bei §21 AufenthG

1. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Vandermonde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angestellte Arbeit bei §21 AufenthG

Hallo,

eine Freundin hat eine Aufenthaltserlaubnis nach §21 AufenthG "Selbständige Tätigkeit". In welchem Rahmen darf Sie auch einer angestellten Tätigkeit nachgehen ?

Vielen Dank!

Mirko

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Vandermonde):
n welchem Rahmen darf Sie auch einer angestellten Tätigkeit nachgehen ?
In keinem.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Vandermonde):
In welchem Rahmen darf Sie auch einer angestellten Tätigkeit nachgehen ?


Es wäre möglich, wenn sie eine entsprechende Arbeitserlaubnis bei der ABH beantragt, wobei normalerweise auch die Bundesagentur für Arbeit beteiligt wird. Also ginge alles unter der Bedingung, dass ihre Arbeitsaufnahme einerseits dem deutschen Wirtschaftsraum zugute kommt (Mangelberuf, hochqualifiziert o.Ä.) und andererseits dem deutschen Arbeitsmarkt nicht schadet.

Sie kann einen Antrag stellen, von ihrer AE nach § 21 AufenthG zu einer AE nach § 18 AufenthG zu wechseln. Oder sie kann versuchen, eine erweiterte Arbeitserlaubnis bei der ABH zu bekommen. Dann müsste sie aber zusätzlich erklären können, weshalb ihr eigentlicher Aufenthaltszweck, ihre selbstständige Tätigkeit, hierunter nicht leiden wird.

0x Hilfreiche Antwort

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