150€ Bußgeld für "sitzen auf einer Bank"

1. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)
150€ Bußgeld für "sitzen auf einer Bank"

Hallo zusammen,
ich wohne in Rosenheim in Oberbayern. Für ganz Bayern gilt momentan die Allgemeinverfügung des Bay Staatsministeriums https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-152/ zusammen mit einem Bußgeldkatalog https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-159/. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung, jedoch keine Ausgangssperre.
Letzte Woche wurde meine Frau (mit unseren zwei kleinen Kindern 22 Monate und 5 Monate alt) von der Polizei angesprochen und mit einem Bußgeld von 150€ weil sie sich auf eine Bank im öffentlichen Raum gesetzt hatte. Wohlgemerkt völlig allein, weit und breit keine anderen Personen ausser unserer Kinder.
Nach Rückfrage bei unserer Kommune ist mit heute mitgeteilt worden, dass bei dieser Androhung tatsächlich die oben genannten Verordnungen zur Anwendung kommen sollen. Denn in der Allgemeinverfügung heißt es, ein Aufenthalt ausserhalb der eigenen Wohnung sei nur bei "vorliegen triftiger Gründe" erlaubt. Einer dieser Grunde sei zwar laut Verordnung "Bewegung und Sport an der frischen Luft" das Ausruhen auf einer Bank sei aber keine Bewegung und würde daher bestraft.
Meine Frage in die Runde: Was haltet ihr davon? Is das realistisch dass die damit durchkommen?



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von dr.guitar):
Was haltet ihr davon? Is das realistisch dass die damit durchkommen?

Wenn ich meine persönliche Meinung dazu schreibe, würde man mich hier vermutlich aufgrund der Wortwahl wieder sperren.

Zitat (von dr.guitar):
Is das realistisch dass die damit durchkommen?

Das kann schlichtweg niemand sagen. Die Lage ist neu, das Gesetz in kürzester Zeit durchgeboxt. Dadurch ist es unvollständig, evtl. fehlerhaft und nicht auf jeden zutreffenden Fall gemünzt. Es kann also durchaus sein, dass eine gerichtliche Instanz die Strafe kippen würde, da sie klar den Zweck verfehlt. Die Chancen dazu stehen wohl 50:50 (es gibt keine Anhaltspunkte für die eine bzw. andere Richtung). Man begibt sich also in ein gewisses Kostenrisiko, wenn man gegen das Ordnungsgeld angehen würde.
Wenn man sich den Katalog ansieht, treffen zwei Dinge zu, welche mit 150€ geahndet wären:

10: Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe sowie
11: Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands

Ich nehme an, 11. fällt hier weg. Bliebe noch 10. Aber: Das Spazierengehen ist durchaus ein triftiger Grund. Insofern wurde die Wohnung nicht ohne triftigen Grund verlassen. Dass man sich unterwegs so ausgepowert hat, dass man 3 Minuten Sitzpause braucht, ist durchaus nicht unrealistisch. Auch kann niemand "gezwungen" werden, mit zwei akuten Beinkrämpfen partout nicht einige Minuten rast zu machen. Anders sieht es da wieder aus, wenn jemand auf der Bank sein Picknickkorb auspackt, fürstlich speist und mit seiner Staffelei die Landschaft skizziert. Ich würde vermutlich, alleine aus Prinzip die Sache gerichtlich klären lassen. Einfach weil ich blinden Aktionismus hasse wie die Pest.

-- Editiert von NaibaF123 am 01.04.2020 14:02

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Is das realistisch dass die damit durchkommen?


Ich sehe das wie @Naiba123. Mit einer geschickten Argumentation kommt die Bußgeldstelle nicht damit durch. Allerdings sollte man genau darauf achten, was man sagt und hat sich hoffentlich nicht schon gegenüber der Polizei verplappert.

Haben die Polizisten denn nur darauf hingewiesen, dass für so ein Verhalten ein Bußgeld in Höhe von 150€ droht oder haben sie konkret angekündigt, dass sie eine Anzeige schreiben werden? Haben die Polizisten sich den Personalausweis zeigen lassen?

Sollte tatsächlich ein Bußgeldbescheid kommen, so würde ich auch Einspruch dagegen einlegen.

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

P.S. Der Polizei (i.S.d Beamten) ist nicht mal ein Vorwurf zu machen. Auch sie sind mit der Situation ein Stück weit überfordert und bekommen, wie sich bereits gezeigt hat, die abstrusesten Dienstanweisungen, wie ein solches Gesetz vermeintlich umzusetzen wäre. Das heißt aber noch lange nicht, dass ein Bußgeld am Ende rechtskräftig sein muss.

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#4
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

also ich wollte meine Meinung nich etwas zurückhalten um niemanden zu beeinflussen. Mir gehts ähnlich. Ich hasse willkür. und das hier scheinst si ein Fall zu sein. ich bin selber Intensivmediziner und betreue aktuell Covid-Patienten. Maßnahmen zur Pandemieeindämmung rennen bei mir offene Türen ein. Aber das alles darf nicht zu einer dazu führen, dass sich die Ordnungsbehörden hier aufführen, wie man es sonst ehr aus totalitären Systemen kennt. Natürlich kann die Stadt Parkanlagen sperren wenn sie "Gefahr in Verzug" sieht. Und warscheinlich kann sie auch alle öffentlichen Parkbänke sperren. Aber dann muss eben ein entprechender Erlass her. Sich fadenscheinig auf die oben gennante Allgemeinverfügung zu berufen ist Unsinn.
Ich warte mal ab was passiert. Die können ja Bußgeldbescheide erlassen wie sie wollen. Wenn die rechtliche Grundlage für den Bußgeldbescheid fehlt muss er ja auch nicht bezahlt werden. Sehe ich da was falsch?

Mein Mitleid für die Polizei hält sich übrigens in Grenzen. Auch die zwingt ja keiner tatsächlich den Block zu zücken. Auch der Polizist muss, bzw. darf warscheinlich nicht mal einen Bußgeldbescheid erlassen wenn er Zweifel daran hat dass dieser eine rechtliche Grundlage hat. Hier kommt gegebenenfalls der Vorwurf der Rechtsbeugung gegenüber der Polizei in Frage?!

beste Grüße
bleibt gesund!

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#5
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

uh... da waren aber viele Fehler drin. Sorry! :sad:

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Das Spazierengehen ist durchaus ein triftiger Grund.


Wenn Spazierengehen ein "triftiger Grund" ist, dann ist praktisch alles ein triftiger Grund.

Außerdem kann man zu dritt ja den Mindestabstand halten, auch mit kleinen Kindern, der beträgt ja nicht 100 Meter.

Zitat (von dr.guitar):
Auch der Polizist muss, bzw. darf warscheinlich nicht mal einen Bußgeldbescheid erlassen wenn er Zweifel daran hat dass dieser eine rechtliche Grundlage hat.


Nein. Wo kämen wir denn da hin, wenn die Exekutive selber entscheiden könnte, ob sie ein Gesetz/Vorschrift für rechtmäßig hält? Das kann allenfalls für ganz offenkundig schwer rechtswidrige Anordungen ("erschießen Sie diesen Ladendieb") möglich sein.
Nach deiner Argumentation könnte ein "Reichsbürger"-Polizist, der "Zweifel" hat, ob Deutschland "nicht vielleicht doch eine GmbH ist", jede Amtshandlung verweigern.

Zitat (von dr.guitar):
Hier kommt gegebenenfalls der Vorwurf der Rechtsbeugung gegenüber der Polizei in Frage?!


Nein, das ist absurd. Es gibt eine Rechtsgrundlage, damit ist die Idee vom Tisch.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn Spazierengehen ein "triftiger Grund" ist, dann ist praktisch alles ein triftiger Grund.
So ein quatsch.
"5. Triftige Gründe sind insbesondere:
g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und"
Da gibt es relativ wenig zu diskutieren, wenn selbst der Gesetzgeber das so vorsieht.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Außerdem kann man zu dritt ja den Mindestabstand halten, auch mit kleinen Kindern, der beträgt ja nicht 100 Meter.
Klar, ist aber mit den eigenen Kindern eher witzlos und vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Nein.
Doch, seit wann muss ein Polizist jede OWi zu Papier bringen? Wäre mir neu. Ist aber egal, am Ende ist es halt mehr oder weniger Papieraufwand. An der REchtslage ändert es natürlich nichts.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Nein, das ist absurd. Es gibt eine Rechtsgrundlage,
Wo findet man denn die Rechtsgrundlage, nicht kurz(!) auf einer Parkbank sitzen zu dürfen?

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#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Auch kurz auf einer Parkbank sitzen ist nicht mehr Bewegung an der frischen Luft und damit untersagt.
Auch auf einer Parkbank sitzt man nicht regungslos herum.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von dr.guitar):
weil sie sich auf eine Bank im öffentlichen Raum gesetzt hatte.

Warum genau?

Hatte es medizinische Gründe? Weil sich jemand z.B. den Fuß verstaucht hatte oder einen Wadenkrampf hatte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wenn die rechtliche Grundlage für den Bußgeldbescheid fehlt muss er ja auch nicht bezahlt werden. Sehe ich da was falsch?

Realistisch gesehen wird auf dem Bußgeldbescheid eine rechtliche Grundlage draufstehen - nämlich die o.g. Allgemeinverfügung. Die Frage ist also nicht, ob die Rechtgrundlage fehlt, sondern ob die angegebene Rechtsgrundlage ausreichend ist.

Zitat:
Auch der Polizist muss, bzw. darf warscheinlich nicht mal einen Bußgeldbescheid erlassen wenn er Zweifel daran hat dass dieser eine rechtliche Grundlage hat.

Ein Polizist darf überhaupt keinen Bußgeldbescheid erlassen, niemals. Er darf nur den Vorfall der zuständigen Bußgeldstelle (bzw. bei Straftaten der Staatsanwaltschaft) melden. Was die Bußgeldstelle daraus macht (Bußgeldbescheid erlassen oder sie Sache auf sich beruhen lassen) liegt nicht in der Hand der Polizei.

Zitat:
Hier kommt gegebenenfalls der Vorwurf der Rechtsbeugung gegenüber der Polizei in Frage?!

Da die Polizei über die rechtlichen Folgen (Bußgeldbescheid oder nicht) gar nicht entscheidet, kann die Polizei auch keine Rechtsbeugung begehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Auch auf einer Parkbank sitzt man nicht regungslos herum.


Ab wieviel Minuten genau hört dann das "gehört zur Bewegung an der frischen Luft" auf und fängt das "wohnt auf der Parkbank" auf?

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#14
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Was ist denn wenn ich stehen bleibe. Ich bleibe vielleicht einfach stehen um meinem Sohn ein Eichhörnchen zu zeigen. Ist stehen "Bewegung"? Oder muss ich dann damit rechnen mit einem Bußgeld belegt zu werden? Das ist doch völlig willkürlich.
Ich denke doch dass man den Grundsatz zugrunde legen darf. "Was nicht verboten ist, ist erlaubt". Und da das Sitzen auf einer Bank ja nirgens explizit verboten ist, geh ich davon aus dass es erlaubt ist.
Stellt sich noch die Frage wie man am besten mit dem Polizisten umgeht.
Soll ich den drauf hinweisen, dass es keine ausreichende rechliche Grundlage für seine Androhung gibt?

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#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

So lange kein Bußgeldbescheid gekommen ist, ist es überflüssig, sich irgendwelche Gedanken zu machen.
Entweder es kommt ein Bußgeldbescheid - dann muß man das mit der Bußgeldstelle ausdiskutieren (nicht mit der Polizei).
Oder es kommt kein Bußgeldbescheid, dann gibt es nichts zu diskutieren (auch nicht mit der Polizei).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#16
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von NaibaF123):
Auch auf einer Parkbank sitzt man nicht regungslos herum.


Ab wieviel Minuten genau hört dann das "gehört zur Bewegung an der frischen Luft" auf und fängt das "wohnt auf der Parkbank" auf?


Das ist eine Frage, auf die auch ich keine Antwort habe. Umso mehr verdeutlicht es, dass eine Rechtsgrundlage zwar existiert, aber durchaus nachbesserungswürdig ist, bzw. einer gerichtlichen Prüfung in den hier strittigen Vergehen nicht standhalten wird.
Oder müssen "Obdachlose" fortan laufen, bis sie tot umfallen bzw. neben der Parkbank, auf dem Boden nächtigen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von dr.guitar):
Ist stehen "Bewegung"? Oder muss ich dann damit rechnen mit einem Bußgeld belegt zu werden? Das ist doch völlig willkürlich.


Im Straßenverkehr gibt es da die schöne Regel "wer länger als 3 Minuten hält, der parkt". ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von dr.guitar):
Ist stehen "Bewegung"? Oder muss ich dann damit rechnen mit einem Bußgeld belegt zu werden? Das ist doch völlig willkürlich.


Im Straßenverkehr gibt es da die schöne Regel "wer länger als 3 Minuten hält, der parkt". ;)


Stimmt, und wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt ebenfalls. Einschlafen sollte man also wohl auch nicht :cheers:

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