Doppelte Haushaltsführung wird nicht anerkannt

2. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung wird nicht anerkannt

Hallo. Ich habe folgendes Problem. Mein neues Finanzamt möchte die doppelte Haushaltsführung nicht anerkennen.
Ich hatte bis 2017 ein eigenes Haus, in dem meine Eltern Wohnrecht auf Lebenszeit hatten. Dieses Haus war auch als Hauptwohnsitz gemeldet. Berufsbedingt habe ich einen Zweitwohnsitz in der Nähe meines Arbeitsplatzes. Nachdem mein Vater verstorben ist, habe ich meine Mutter 2017 zu mir genommen, das Haus verkauft, das Wohnrecht gelöscht, und meinen Zweitwohnsitz als Erstwohnsitz angemeldet. Bisher war das kein Problem, es wurde vom Finanzamt anstandslos anerkannt. Das Finanzamt verlangt einen Mietvertrag von mir. Es geht mir nur um die Fahrkosten. Ich habe mit meinem derzeitigen Vermieter einen mündlichen Mietvertrag. Danke für´s lesen und Antworten.
Gruß

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn in ihrem Haus ihre Eltern wohnen und sie nicht und danach das Haus verkauft haben, welche doppelte Haushaltsführung meinen Sie denn? Und für welches Jahr?

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#2
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich meine das Jahr 2016 und 2017. Natürlich habe ich auch meine freien Wochenenden, freie Tage und Urlaub, oder wenn ich arbeitsunfähig geschrieben war, in meinem Haus verbracht. Meine Eltern lebten in meinem Haushalt

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich vermute mal, dass das Haus dein Elternhaus war. Bist du dort irgendwann einmal ausgezogen und später wieder zurück?

Stefan

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Känguruh):
Meine Eltern lebten in meinem Haushalt


Dann ist das einfach kein eigener Hausstand und damit keine Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung gegeben.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Meine Eltern lebten in meinem Haushalt


Das Finanzamt geht aufgrund der Gesamtumstände wohl davon aus, dass Du im Haushalt Deiner Eltern gelebt hast. Das würde ich auch so sehen.

Dass Deine Eltern in Deinem Haushalt gelebt haben, kann ich selbst aus Deiner Beschreibung nicht entnehmen.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann ist das einfach kein eigener Hausstand ...
So pauschal würde ich das nichts sagen.

Wenn beispielsweise ein 40-jähriger Familienvater seine Eltern in seinen Haushalt aufnimmt weil sie es alleine nicht mehr schaffen, dann ist das trotzdem sein Haushalt.

Hier scheint es aber anders zu sein, es war der Haushalt der Eltern (wer Eigentümer der Immobilie ist ist unerheblich). Daher hatte ich gefragt ob zwischenzeitlich ausgezogen wurde.

Wieder ein Beispiel: Kind zieht aus und gründet einen eigenen Hausstand. Dann werden die Eltern hilfsbedürftig und das Kind zieht wieder zurück in das Elternhaus, löst dabei den eigenen Haushalt auf. Dann wäre imho ein Zweitwohnsitz am Arbeitsplatz anzuerkennen.
Das Ganze muss man aber untermauern, etwa durch Meldebescheinigungen, anerkannte Pflegegrade, Belege der Fahrten u.s.w.; könnte ja sonst jeder behaupten er wohne auch noch wieder bei den Eltern und könnte damit die Kosten seiner - in Wirklichkeit einzigen - Wohnung als Werbungskosten absetzen.

Stefan

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#8
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich bin nicht ausgezogen, sondern hatte das Haus gekauft und habe auch darin gelebt. Es war auch als Erstwohnsitz gemeldet. Ein Zweitwohnsitz war in der Nähe meines Arbeitsplatzes erst gute 15 Jahre später angemeldet.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich bin nicht ausgezogen, sondern hatte das Haus gekauft und habe auch darin gelebt.
Irgendwie glaube ich du verstehst nicht worauf es ankommt.

Wenn es dein Elternhaus(halt) ist dann ist es nicht dein eigener Haushalt.
In besonderen Fällen kann sich das aber ändern, etwa wenn man sein Elternhaus übernimmt und die Eltern den Haushalt nicht mehr selber führen. Das sollte man aber substantiieren.

Mal zur Lektüre: LINK

Ein bewohntes Kinderzimmer reicht also nicht, die von dir erwähnten 15 Jahre aber durchaus.

Stefan

PS: Ich persönliche lebe in einer vergleichbaren Situation. Meine Eltern hatten ein großes Haus und ich bin einfach da wohnen geblieben. Mein Vater ist früh verstorben und ich wollte meine Mutter auch unterstützen und nicht mit dem Haus alleine lassen (natürlich nicht ohne Eigeninteresse, das sogenannten Hotel Mama hat schon Vorteile, insbesondere ist es deutlich günstiger als eine eigene Wohnung). Mittlerweile ist sie stark pflegebedürftig und es ginge gar nicht mehr alleine. Daher würde es mir nun nicht schwer fallen den Haushalt als meinen eigenen glaubhaft zu machen (und das obwohl mir das Haus gar nicht gehört). Das nur mal als Beispiel.

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#10
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Die Frage ist ja beim Elternhaus nur:
Zwei getrennte Wohnungen? Dann ist es je ein eigener Haushalt.

Eine Wohnung?
Ist es DEIN Haushalt und deine Eltern haben ein (Schlaf-)Zimmer bei DIR zu Hause?
oder
Ist es der Haushalt deiner ELTERN und du hat ein (Schlaf-/Kinder-)Zimmer bei DENEN?

Unabhängig davon, wem das Haus gehört.

car4000

Signatur:

- car4000 -

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