Ende dieser Woche wollten wirmit Cathay Pacific von Zürich nach Neuseeland fliegen. Gebucht wurde über Opodo. Aufgrund der Coronavirus-Situation sind jetzt alle Flüge bis auf den Rückflug gecancelt worden. Laut Airline wird der Preis zurückerstattet die verweist uns allerdings an Opodo. Dort geht niemand ans Telefon und wenn wird man vertröstet und irgendwann wird aufgelegt.
Es gibt einen Mahnschreibengenerator für den Fall dass man direkt bei einer Airline gebucht hat, um sein Geld innerhalb von 7 Tagen zurückzufordern: https://www.diekmann-rechtsanwaelte.de/taetigkeitsgebiete/fluggastrecht/entschaedigung-bei-fl***erspaetung-und-annullierung-kostenlos-geltend-machen/
Gilt das Fluggastrecht auch bei Flugreisen die man über ein Reisebüro wie Opodo gebucht hat? Falls ja: wie müsste ein Mahnschreiben formuliert sein damit es gültig ist?
Flugreise nach Neuseeland über Opodo gebucht
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Opodo ist hier nur der Reisevermittler. Die werden Ihnen gar nichts erstatten.
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung EC261/2004 ist Cathay Pacific Ihr Ansprechpartner für die vollständige Cash-Erstattung.
Zitat:
Laut Airline wird der Preis zurückerstattet die verweist uns allerdings an Opodo. Laut Airline wird der Preis zurückerstattet die verweist uns allerdings an Opodo.
Noch einmal schriftlich und nachweisbar Cathay Pacific auffordern, den Flugpreis innerhalb von 7 Tagen zu erstatten.
Danach ab zum Anwalt. Gerichtsstand ist zum Glück Deutschland.
Zitat:Falls ja: wie müsste ein Mahnschreiben formuliert sein damit es gültig ist?
"Bitte überweisen Sie innerhalb von 7 Tagen den Flugpreis in Geld zurück auf meine Kreditkarte; E-Ticketnummern + Passagiernamen"!
-- Editiert von vundaal76 am 02.04.2020 12:42
Danke für die Info, aber Opodo behauptet zumindest dass sie was erstatten würden nur könne das bis zu 90 Tage dauern.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf ein Zahlungsziel von 90+ Tage würde ich mich nicht einlassen.
Frist sind gesetzlich 7 Tage, gegenüber der Airline direkt;
Nachdem ich die Mahnung abgeschickt habe kam jetzt eine Email in der mich die Airline wieder an den Reiseveranstalter/Opodo verweist.
Anwalt -> Klage!
Ich sehe jetzt erst, dass Sie ab Zürich gebucht haben. Das ist natürlich schlecht.
Hier müssten Sie tatsächlich in der Schweiz klagen.
-- Editiert von vundaal76 am 04.04.2020 11:29
Nie wieder bei Opodo buchen. Das Netz ist voll von Beschwerden über die "Unregelmäßigkeiten" bei dieser Firma. Ich gehe davon aus, wenn ich die Berichte lese, dass das bei Opodo Absicht ist.
Und jetzt?
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