Kitaverpflegung während der aktuellen Schließzeit (covid-19)

2. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
KY
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kitaverpflegung während der aktuellen Schließzeit (covid-19)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine kurze Frage zum Vertragsrecht.
Unsere Kita berechnet für die zusätzliche Verpflegung (Frühstück und Vespa) eine zusätzliche Pauschale. Diese ist vertraglich geregelt, ohne Unterschrift gibt es keinen Kitaplatz.

Nun verlangte die Kita während der covid-19 bedingten Schließung weiterhin die zusätzlichen Beiträge (die Beiträge nach KitaFÖG wurden natürlich bezahlt). Dies ist durch den Fall der rechtlichen Unmöglichkeit nicht zulässig. Nach einem entsprechenden Hinweis kam eine neue email der Kitaleitung. Um die rechtliche Unmöglichkeit zu umgehen, wird nun die Abholung des Essens angeboten. Das dies alles andere als wirtschaftlich für die Eltern ist, sollte klar sein. Keiner wird für die Essensabholung seines Kindes zur Kita und wieder zurückfahren. Die kostenpflichtigen "Zusatzleistungen" sind ohne Kinderbetreuung sinnfrei für uns Eltern.

Die Frage ist: Kann dadurch der zusätzliche Beitrag doch verlangt werden?

Im Vertrag steht "Der Träger stellt in der Kita (neben dem Mittagessen) kostenpflichtiges Frühstück und Vesper sowie ein Snack-/Obstbuffet bereit.". Das "in der Kita" kann natürlich nicht erfüllt werden, da es sich hier um ein Essen zum Mitnehmen handelt.

Des Weiteren: "Bei einer Halbtagsbetreuung wird Frühstück oder Vesper und ein Snack-/Obstbuffet, bei den darüber hinausgehenden Betreuungsformen (Teilzeit-, Ganztags- und erweiterte Ganztagsbetruung) wird jeweils Frühstück und Vesper inkl. Obst- und Snackbuffet bereitgestellt.". Hier wird nicht der Fall "keine Betreuung" behandelt, weil es natürlich komplett sinnfrei ist.

Es handelt sich hierbei nicht um die kleine Kita von nebenan, sondern um ein Unternehmen zu dem mehrere Kitas, Schulen und auch der Essenslieferant gehören. Es gab schon des öfteren Streit, weil hier gefühlt andauernd versucht wird, den Eltern mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.

Vielen Dank für Ihre Antworten,
KY

-- Editiert von KY am 02.04.2020 20:16

-- Editiert von KY am 02.04.2020 20:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Da das Thema weiter aktuell ist und bisher niemand geantwortet hat tue ich das mal. Mangels unfangreicher juristischer Kenntnisse kann ich nur eine gefühlsmäßige Antwort geben.

Da der Besuch der Kita aktuell gesetzlich (oder zumindest per Minesterialverführung) untesagt ist dürfte auch die Verpflegung obsolet sein. Anders als beim Personal, dass der Kitabetreiber ja nicht einfach für ein paar Wochen los wird, ist aber das Essensangebot sicher etwas, auf das der Betreiber kurzfristig reagieren kann und muss. Vielleicht könnte man ihn hier mal an seine Schadensminderungspflicht erinnern. Euch ensteht ja eh schon ein Schaden, und der Betreiber muss alles dafür tun, dass der so klein bleibt als möglich.
Ich würde die Herschaften darauf Hinweisen, die Zahlung für das Essen einstellen und ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde der Kommune über dieses Geschäftsgebaren informieren. Zumindest in unserer Stadt sind die da sehr dahinter dass das in den Kitas alles korrekt abläuft.

Und dann.... naja, dann sollen die die kohle halt einklagen, wenn sie meinen. Den Betreuungsvertrag wegen nichterfüllung eurerseits zu kündigen dürfte aber für den Betreiber im Falle einer rechtlichen Ausseinandersetzung schwierig und teuer werden. Ich denke das wissen die auch.

Wie gesagt, das ist ein Vorschlag zum Vorgehen, keine Rechtberatung.

Beste Grüße

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