Gekündigt, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft, droht Ausweisung?

2. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Gekündigt, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft, droht Ausweisung?

Hallo,
Unser ehemaliges Aupair hat nach ihrer Tätigkeit bei uns, einen achtwöchigen Workshop im Bereich Web-Programmieren absolviert und im Anschluss eine sehr gut bezahlte Stelle in einem Start-up erhalten. Sie hat dort nun ein Jahr Vollzeit gearbeitet und wurde nun durch die Coronakrise gekündigt.
Bewerbungen auf andere Stellen verlaufen gerade ins Leere. Sie hat eine lateinamerikanische Staatsbürgerschaft allerdings ein Arbeitsvisum. Kann sie nun ausgewiesen werden?
Sie fing gerade an sich ein Leben in Deutschland aufzubauen, hat auch einen Freund und wollten zusammenziehen. Zudem finanziert sie mit der bisher sehr guten Bezahlung auch ihre Arbeitslose Mutter und Schwester in ihrer Heimat.
Wenn sie zurück müsste, stünde sie laut ihrer Aussage auch vor Arbeitslosigkeit.
Hätte sie auch ein Anrecht auf deutsches Arbeitslosengeld und könnte erstmal in Deutschland bleiben?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ausgewiesen werden Kriminelle - andere werden allenfalls "zur Ausreise aufgefordert". Aber zu Ihrer Frage: Ja, sie hat 6 Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld - danach sollte sie allerdings eine neue Stelle haben, sonst wird es schwierig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
hat....allerdings ein Arbeitsvisum
Das wird wahrscheinlich eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit sein.
Wie lange ist diese AE noch gültig? Und nach welchem § des AufenthG gilt sie?

Wichtig wäre, ggfls. bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Verlängerung dieser AE zu stellen.
Das sollte ca. 3 Monate vor Ende der Gültigkeit der AE gemacht werden.

Ohne gültige Aufenthaltserlaubnis endet auch die gewährte ALG-Leistung.

Zitat (von Aspirin1000):
Sie hat dort nun ein Jahr Vollzeit gearbeitet und wurde nun durch die Coronakrise gekündigt
Wurde denn vom AG kein Kurzarbeitergeld beantragt?

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Bitte Vorsicht: Bei einer AE zum Arbeiten (nach § 18 AufenthG) entfällt die Grundlage für den Aufenthalt, wenn man arbeitslos ist. Also kann man nicht einfach bleiben, solange ALG 1 gezahlt wird oder für die komplette Frist, über die die AE ausgestellt wurde. Was möglich ist, hängt auch von verschiedenen Voraussetzungen ab, z.B.: Wurde die AE nur für Arbeit beim bisherigen Arbeitgeber erteilt? Gibt es eine auflösende Bedingung in der AE?

Sie sollte ihre (momentan sicher schwierigen) Bemühungen um einen anderen Arbeitsplatz fortführen, aber andererseits die ABH über die Kündigung informieren. Bei einer AE zum Arbeiten ist die Bedingung, dass man eine entsprechende Arbeitsstelle hat. Je nach Voraussetzungen kann die ABH eine bestimmte Frist einräumen, um sich einen neuen angemessenen Arbeitsplatz zu besorgen. Wenn es Anspruch auf ALG 1 gibt, kann die ABH mitunter auch großzügiger bei der Frist sein. Auch die Schwierigkeit der momentanen Situation kann natürlich mit einbezogen werden. Aber ohne Arbeitsstelle kann sie nicht auf Dauer mit einer AE nach § 18 bleiben.

Mit welcher Art von Arbeitsstelle sie ihre AE behalten kann, müsste sie mit der ABH klären. Die sozial schlechte Situation in der Heimat (Arbeitslosigkeit) darf für die ABH kein Argument sein, gerade wenn sie auch hier arbeitslos wäre. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann wegen einer schwierigen Lage in der Heimat ein sog. humanitärer Aufenthalt erteilt werden (der ist aber kurzfristig und nicht sehr sicher). Wenn absehbar ist, dass es mit ihrer AE zum Arbeiten nicht weitergehen kann, sollte sie sich individuell beraten lassen, welche Möglichkeiten es in ihrem Fall noch geben könnte (z.B. örtliche Migrationsberatung).

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