Unfall beim Rückwärts ausparken - Ausparkhilfe schützt vor Schuld?

2. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
rechtso2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall beim Rückwärts ausparken - Ausparkhilfe schützt vor Schuld?

Hallo liebe Rechtskundigen,

ich hatte auf einem Parkplatz auf einer Raststätte beim rückwärts Ausparken ein Zusammenstoß mit einem ebenfalls rückwärts ausparkenden Fahrzeug.
Die Parklücken waren im 45 Grad Winkel zueinander angeordnet. Ich habe mich vor dem Herausfahren umgeschaut. Zu diesem Zeitpunkt war noch kein Fahrzeug losgefahren. Das Fahrzeug gegenüber von mir muss kurze Zeit später ebenfalls mit dem ausparken begonnen haben. Ich habe beim weiteren zurücksetzen hauptsächlich auf den Verehr auf der Hauptfahrspur geachtet. Nach ca. 2 Meter ist dann das gegnerische Fahrzeug an seitliche an meine hintere Stoßstange gefahren. Der Rückfahrwarner von meinem Fahrzeug hat bei dem Winkel leider nicht angesprochen. (Etwas Älteres Fahrzeug).

Vor Ort hat der Unfallgegner zugegeben das er mein Fahrzeug nicht gesehen hat, und er nicht gebremst hat.
Mündlich wurde besprochen das jeder seinen Schaden selber tragen sollte (Beide Fahrzeuge Rückwärts, keiner hat den anderen gesehen). Da die Angelegenheit somit geklärt war wurde (leider) keine Polizei eingeschaltet. Der der Unfallgegner eine Fimenleasingwagen gefahren hat, wollte er den Schaden aber seiner Versicherung melden. / Ich habe vorsichtshalber den Schaden auch bei meiner Versicherung angeben.
Jetzt das Problem:
Der Gegner hat bei seiner Versicherung angegeben das er mein Rückwärtsfahren !gesehen! hat und sein Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst hat. / Also ein anderer Unfallhergang.

Daraufhin folgt diverser Schriftwechsel mit seiner Versicherung, diese Ignoriere aber alle Einwände. Es wurde z.B. von der Versicherung angeführt, dass die Unfallfotos auch auf einen Zusammenstoß mit einem stehenden hinweisen würden.

Jetzt habe ich den Unfallbericht erhalten, den der Unfallgegner an meine Versicherung geschickt hat. Zitat: „Die Straße hinter mir war frei und auch die automatische Ausparkhilfe sprach nicht an. Kurz danach muss auch der Gegner zum Rückwärtsausparken angesetzt haben. Meine Ausparkhilfe piepte einmal und bremste meinen Wagen automatisch. Dann kam es zu Kollision."
Ich habe die gegnerische Versicherung auf die Widersprüchlichen aussagen aufmerksam gemacht, leider ohne Erfolgt.
Meine Versicherung sieht hier eine Schadensquote von 50 / 50 Prozent, was ich auch nachvollziehen kann. Für die gegnerische Versicherung bin ich der Schadensverursacher.
Triff den Unfallgegner hier wirklich keine Schuld. Er hat den Unfall nicht aktiv vermieden (wie die Aussage gegenüber meiner Versicherung belegt), und auch nicht den rückwärtigen Fahrtbereich beobachtet. Was bringt es, falls seine Rückfahrautomatik sein Fahrzeug ein paar Millimeter vor meinem Fahrzeug zum Stehen gebraucht haben soll? Hierdurch war die Kollision auch nicht zu vermeiden.
Ich bin der Meinung das hier nicht nach BGH VI ZR 6/15 gesagt werden kann, das Fahrzeug stand, keine Schuld. Im Gegensatz hierzu hat das Fahrzeug vom Unfallgegner, wenn überhaupt; nur ganz klapp vor dem Fahrzeug gehalten, und auch nur weil das Fahrzeug eigenständig eingegriffen hat.
Es ist hier schwer als Privatperson gegenüber der Versicherung seinen Standpunkt ordentlich zu vertreten.
Vielen Dank für eure Meinung

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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59 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von rechtso2020):
Der Rückfahrwarner von meinem Fahrzeug hat bei dem Winkel leider nicht angesprochen.

Der Rückfahrwarner besteht in dem Falle aus Deinem Gehirn unter zu Hilfenahme der Augen ...

Ich hoffe, das man das so nirgendwo in der Kommunikation mit der Versicherung geschrieben hat?



Zitat (von rechtso2020):
Triff den Unfallgegner hier wirklich keine Schuld.

Deiner Schilderung nach würde hier mindestens 50/50 gelten, eher sogar 70/30 zu Deinen Ungunsten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

@Harry
Das mit dem Rückfahrwarner hat der Unfallgegner des Fragestellers geschrieben, nicht der Fragesteller selbst.

Zitat:
Es ist hier schwer als Privatperson gegenüber der Versicherung seinen Standpunkt ordentlich zu vertreten.

Stimmt.
Nach dem derzeitigen Stand will die gegnerische Versicherung nichts von Ihrem Schaden bezahlen. Dass die gegnerische Versicherung aber auch nur maximal 50% des Schadens bezahlen muss, wissen Sie selbst. D.h. wenn Sie einen Anwalt beauftragen, wird es - je nach Schadenshöhe - unwirtschaftlich, weil Sie voraussichtlich auf 50% der Anwaltskosten sitzen bleiben werden.

Hilft aber nichts - wenn Sie Geld von der gegnerischen Versicherung haben wollen, müssen Sie den Rechtsweg beschreiten. Umgekehrt muss der Gegner den Rechtsweg beschreiten, wenn er mehr als die 50% haben will, die Ihre Versicherung dem Gegner angeboten hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das mit dem Rückfahrwarner hat der Unfallgegner des Fragestellers geschrieben, nicht der Fragesteller selbst.

Das steht im Eingangsposting aber ganz anders ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
rechtso2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank für die Antworten,

das ich hier eine Teilschuld von 50 % haben werden, ist mir bewusst, habe das andere Fahrzeug aus dem Blickwinkel nicht gesehen, und ich hatte auch keinen Einweiser. Der Unfallgegner hat hier aber genauso schlecht "gearbeitet" und sich anscheinend nur auf die Technik verlassen, und auch nicht den rückwärtigen Bereich beobachtet. Er hat ja ebenfalls mein Fahrzeug nicht wahrgenommen. Wie er ja gegenüber meiner Versicherung schreiben.

Gegenüber seiner Versicherung hat er ja die falschen Angaben gemacht.

Ob, und wann sein Parkassistent ein sich bewegendes Hindernis aus dem 45 Grad Winkel erkennt ist auch schwer nachzuweisen.

Es ist ja auch ärgerlich, das er vor Ort seine Mitschuld mündlich vor Zeugen (meiner Frau) eingestanden hat, (… jeder bezahlt seinen Schaden selber...) und er im nachhinein diese Version mit dem Parkassistenten bringt.

Mir würde es reichen, wenn seine Versicherung den Schaden an seinem Fahrzeug übernimmt.

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das mit dem Rückfahrwarner hat der Unfallgegner des Fragestellers geschrieben, nicht der Fragesteller selbst.

Zitat (von rechtso2020):
Der Rückfahrwarner von meinem Fahrzeug hat bei dem Winkel leider nicht angesprochen.
???

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rechtso2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Damit wollte ich nur gesagt haben, das dass andere Fahrzeug nicht schon länger hinter meinem PKW gestanden hat kann. Ich hätte das Fahrzeug dann ja auch gesehen, da ich nach hinten geschaut habe. Das Fahrzeug hat meinen Wagen seitlich an der Stoßstange getroffen, da sind bei meinem PKW auch keine Sensoren mehr.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nach meiner Auffassung ist das ein klassischer Fall von Schuldverteilung 50/50.

Kann man ggf. an den Unfallspuren erkennen, wer wem reingefahren ist? Wenn der Unfallgegner gestanden hat, dann müssten Schleifspuren zu sehen sein, wenn er Dir reingefahren ist, dann dürfte es nur eine Beule gegeben haben.

Zitat:
Für die gegnerische Versicherung bin ich der Schadensverursacher.


Es gibt Versicherungen, die nach jedem Strohhalm suchen um nicht zahlen zu müssen und die erst klein bei geben, wenn die Klageschrift eintrifft.

Zitat:
Es ist hier schwer als Privatperson gegenüber der Versicherung seinen Standpunkt ordentlich zu vertreten.


Richtig und das wird dann durchaus von der gegnerischen Versicherung ausgenutzt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rechtso2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe hier einmal eine von mir erstellte Unfallskizze:
https://www.bilder-upload.eu/bild-135f01-1585908498.jpg.html

Das ist der Schaden ein meinem PKW
https://www.bilder-upload.eu/bild-e6f06e-1585908675.jpg.html

Und hier der gegnerische PKW
https://www.bilder-upload.eu/bild-8ebe82-1585908715.jpg.html

Ich würde sagen, es sind an beiden Fahrzeugen Schleifspuren.

Die gegnerische Versicherung behaupte das dem Ihr Gutachter anhand der Fotos feststellen konnte,
das der andere Wagen gestanden hat, jedoch gibt es das Gutachten nur mündlich...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nach meiner Auffassung ist das ein klassischer Fall von Schuldverteilung 50/50.


Hätte ich Anfangs auch so gesehen, aber wenn man sich nun die Skizze sowie die Bilder, grade die Anprallpunkte, ansieht, wären der Unfallgegner und seine Versicherung, meiner Meinung nach, mit 50 / 50 extrem gut bedient.

Die Bilder und die Skizze sprechen eher zu Gunsten des TE möchte ich behaupten.

Zitat (von rechtso2020):
Die gegnerische Versicherung behaupte das dem Ihr Gutachter anhand der Fotos feststellen konnte, das der andere Wagen gestanden hat, jedoch gibt es das Gutachten nur mündlich...


Ja, ja.... und die Erde ist eine Scheibe.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Die Bilder und die Skizze sprechen eher zu Gunsten des TE möchte ich behaupten.

Das war auch mein Eindruck.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von rechtso2020):
Nach ca. 2 Meter ist dann das gegnerische Fahrzeug an seitliche an meine hintere Stoßstange gefahren.
Was eigentlich sein Verschulden erhöht. Auch Deine Skizze stützt diese Annahme. Schade nur, dass es kein Bild von der Position der Fahrzeuge gibt.


Zitat (von rechtso2020):
Die gegnerische Versicherung behaupte das dem Ihr Gutachter anhand der Fotos feststellen konnte, das der andere Wagen gestanden hat,
Hat Deine Versicherung auch einen Gutachter der dazu was sagen möchte?


Stellt sich (mir) die Frage, was der Aufriss soll. Bei derartigen Kollisionen regeln das die Versicherungen unter sich. Somit sollte egal sein, wer 40/60 oder 30/70 Anteil hat. Oder glaubt der andere Unfallbeteiligte, er kann sich komplett aus der Verantwortung stehlen?


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(670 Beiträge, 117x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Die Bilder und die Skizze sprechen eher zu Gunsten des TE möchte ich behaupten.

Das war auch mein Eindruck.


Dem schliesse ich mich an.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rechtso2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die positiven und schnellen Rückantworten.

Ich hoffe ich kann endlich die gegnerischer Versicherung überzeugen. Evtl. muss ich es noch einmal telefonisch versuchen. Schriftlich kommt man echt nicht weiter, nur ein paar Textblöcke.

Eigentlich möchte ich meine Versicherung hier nicht in Anspruch nehmen, da sich das ganz auch per Smart-Repair ordentlich instand setzten lässt, statt 1.800,00 € lt. Werksatt. Das wird für mich günstiger, als ein Versicherungsschaden. Der letzte liegt 18 Jahre zurück...

Hat die Abmachung vor Ort eine Relevant, dass jeder seinen Schaden tragen soll, gegenüber der Versicherung? Bzw. als teilweises Schuldanerkenntnis?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Hat die Abmachung vor Ort eine Relevant, dass jeder seinen Schaden tragen soll, gegenüber der Versicherung? Bzw. als teilweises Schuldanerkenntnis?


Für mich sollte bei einem Unfall mit einem Firmenleasingwagen IMMER die Polizei dabei sein. Aber das ändert erstmal nichts an der Schadenssituation

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#15
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von rechtso2020):
Evtl. muss ich es noch einmal telefonisch versuchen. Schriftlich kommt man echt nicht weiter, nur ein paar Textblöcke.
Es sollte mich wundern, wenn Du telefonsch mehr erreichst....

Zitat (von rechtso2020):
Eigentlich möchte ich meine Versicherung hier nicht in Anspruch nehmen, da sich das ganz auch per Smart-Repair ordentlich instand setzten lässt, statt 1.800,00 € lt. Werksatt. Das wird für mich günstiger, als ein Versicherungsschaden.
Das wird ein Rechenexempel. Dein "Unfallgegner" hat das nicht mal eben smart rauspolieren lassen. Kann er bei einem Leasingfirmenwagen auch nicht. Bei der Meldung an die Versicherung, ist er mit seiner Version gut angekommen. Seitens des anderen Beteiligten, also von Dir, kamen keine Forderungen, worin man ein Schuldanerkenntnis konsturiert. Ergo will die Versicherung Geld zurück.

Sie fordert jetzt gleich mal 100% von Dir, da mit geringer Gegenwehr gerechnet wird. Selbst wenn es Dir gelingt die Rückforderung auf 50% zu drücken, fährt die VS noch immer gut damit. Denn Deine Gegenrechnung, so die Anerkennung findet, dürfte geringer ausfallen, als der Gesamtschaden am Leasingfahrzeug.


Zitat (von rechtso2020):
Hat die Abmachung vor Ort eine Relevant, dass jeder seinen Schaden tragen soll, gegenüber der Versicherung? Bzw. als teilweises Schuldanerkenntnis?
Kommt letztlich auf die Beweislage, die Glaubwürdigkeit und Dein Durchhaltevermögen im Streitfall an.

Zum Glück hattest auch Du den Unfall bei Deiner Versicherung angezeigt. IMO steht Dir damit eine Übertragung der Angelegenheit an die Versicherung offen. Sollen die Versicherungen das unter sich ausmachen. Deinen Schaden kannst Du dann auch kostenaufwändig beheben lassen, weils Wurscht ist. Wurde er schon smart repariert, wirst Du IMO davon keinn Vorteil mehr haben.

Will man das noch nicht gleich an die eigene Versicherung übertragen, halte ich einen Einschreiber an die Versicherung für sinnvoll. Kurze und klare Aussage:

- Von mir bekomen Sie keinen Cent!
- Vereinbart war, dass jeder seine Kratzer selbst übernimmt.
- Den Anteil der Schuld sieht man beim anderen Unfallbeteiligten zu deutlich mehr als 50% - Tendenz zu 100%

In Kopie an die eigene Versicherung - und abwarten.


VG
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Bei derartigen Kollisionen regeln das die Versicherungen unter sich.


Zitat (von Roland-S):
Ergo will die Versicherung Geld zurück.


Zitat (von Roland-S):
Sollen die Versicherungen das unter sich ausmachen.


Zitat (von Roland-S):
Will man das noch nicht gleich an die eigene Versicherung übertragen




Manchmal wäre es sinnvoll, besser nichts zu schreiben!



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Will man das noch nicht gleich an die eigene Versicherung übertragen, halte ich einen Einschreiber an die Versicherung für sinnvoll. Kurze und klare Aussage:

- Von mir bekomen Sie keinen Cent!
- Vereinbart war, dass jeder seine Kratzer selbst übernimmt.
- Den Anteil der Schuld sieht man beim anderen Unfallbeteiligten zu deutlich mehr als 50% - Tendenz zu 100%


Mit so einem Schreiben erreicht man das genaue Gegenteil von dem, was man erreichen will.

Man zeigt nämlich der gegnerischen Versicherung, dass man gar keine Ahnung von der Rechtslage hat und diese ihr Spielchen weiter treiben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Hat die Abmachung vor Ort eine Relevant, dass jeder seinen Schaden tragen soll, gegenüber der Versicherung?


Nein.

Zitat:
Bzw. als teilweises Schuldanerkenntnis?


Wenn die Einigung schriftlich vorliegt, dann kann man sie so werten.

Zitat:
Für mich sollte bei einem Unfall mit einem Firmenleasingwagen IMMER die Polizei dabei sein.


Und was hätte das geändert, außer dass gegen beide Beteiligte ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden wäre?

Wichtig in so einer Situation ist vor allem, dass man noch am Unfallort ein schriftliches Unfallprotokoll erstellt, das von beiden Beteiligten unterschrieben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von hh):
Mit so einem Schreiben erreicht man das genaue Gegenteil von dem, was man erreichen will.

Man zeigt nämlich der gegnerischen Versicherung, dass man gar keine Ahnung von der Rechtslage hat und diese ihr Spielchen weiter treiben kann.
Was schlägst Du vor?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Man sollte die Sache vielleicht ganz einfach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übertragen!

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
rechtso2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hier noch einmal eine Schilderung des Schriftverkehres.
ich habe den Fragebogen der gegnerischen Versicherung ausgefüllt, und auch den Kostenvoranschlag über 1769,36€ eingereicht. Inklusive der Skizze und Fotos, sowie der Schadensschilderung.
- Dann kam die Rückantwort von seiner Versicherung das der Unfallgegner das Rückfahren bemerkt hat uns selber gebremst hat. (Was ja nicht stimmt, und sich auch später durch die Schadensmeldung an meine Versicherung anders von Ihm dargestellt wird) und zusätzlich das Schreiben das der Unfallanalytiker auch der Meinung ist, dass das Kundenfahrzug gestanden hat.

- Daraufhin habe ich eine 1,5 seitige Rückantwort an die Versicherung geschrieben, dass seine Behauptung, das er mein Fahrzeug selber gesehen hat, und das er selbst gebremst hat nicht stimmen kann, und nur die Möglichkeit besteht, falls das Fahrzeug gestanden hat, höchstens in der Sekunde des Zusammenstoßes und seine Rückfahrautomation für die Bremsung verantwortlich sind. Ohne ausreichende Absicherung kann man doch nicht auf eine Automatik veranlassen. Oder wozu des da immer „Beobachten Sie den Fahrtbereich" Als Abschluss habe ich noch einmal um Kostenregulierung gebeten.

- Daraufhin gab des noch ein Schreiben der gegnerischen Versicherung, dass der Kunde noch einmal Stellung zu einer Ausführung nehmen sollte.

- Nach Rücksprache mit meiner Versicherung habe ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung angefordert

- Antwort von der gegnerischen Versicherung, dass diese nicht von Ihrem Standpunkt abweichen wird, und er Kunde der Schaden nicht verschuldet hat. Das Gutachten wurde leider nicht schriftlich festgehalten, und kann somit nicht übermittelt werden.

- Ich habe das meiner Versicherung mitgeteilt. Diese sagte mir das Sie die Halftungsquote auch bei 50/50 sieht. Bis jetzt war auch noch keine Forderung von der gegnerischen Versicherung gestellt worden. Die Versicherung hat mir dann den Unfallbericht als Scann zur Verfügung gestellt, in welchen steht, dass hier nur sein Rückfahrsystem eingegriffen hat, und er mich nicht gesehen hat.

- Dieses Scheiben habe ich an die gegnerische Versicherung weitergeleitet mit einem Anschreiben das somit meine Aussagen durch den Kunden selbst bestätigt sind, und sie diese Unterlagen auch gerne für eine Anzeige gegenüber dem Kunden wegen einer Falschaussage „Versicherungsbetrag! Verwenden können. Zusätzlich habe ich um eine Entschädigung für den ganzen Schrift geben.

- Rückantwort der gegnerischen Versicherung: „Die beigefügt Schadensanzeige liefert keine neuen Erkenntnisse. Weiterhin steht fest, dass das Fahrzeug abgebremste und wie der Fahrer des hier versicherten Fahrzeugs zusätzlich angibt zum Stillstand kam.

Diese wird anhand der Lichtbilder technisch untermauert.

Wir weisen Ihre Forderungen weiterhin als rechtlich unbegründet zurück.
Jetzt bin ich weiter am Zug….
Wenn ich jetzt aufhöre Widerspruch einzulegen, würde ich meine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, bezahle den Eigenanteil + mehr Prämie und muss meine Wagen instand setzten…
Und ein „Idiot" ist mit seiner falschen Darstellung durchgekommen.
Falls sich der Unfallgegner an seine Aussage vor Ort gehalten hätte würde ich mein Fahrzeug auf meine Kosten instandsetzen und alles ist gut.
Wenn ich jetzt einen Fachanwalt beauftrage, was würde so etwas kosten, und falls er die 50/50 Prozent durchsetzen kann, werde ich dann sicherlich die Kosten tragen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von rechtso2020):
Wenn ich jetzt einen Fachanwalt beauftrage, was würde so etwas kosten, und falls er die 50/50 Prozent durchsetzen kann, werde ich dann sicherlich die Kosten tragen?


Nein, kann man pauschal so nicht sagen.


Zitat (von rechtso2020):
Eigentlich möchte ich meine Versicherung hier nicht in Anspruch nehmen, da sich das ganz auch per Smart-Repair ordentlich instand setzten lässt, statt 1.800,00 € lt. Werksatt.


Es gibt offensichtlich nur eine KVA der Werkstatt!? Könntest du den hochladen?

Hier handelt es sich offensichtlich um eine Opel Zafira!? Offensichtlich hat dieser ein OPC Paket!?

Was steht genau im KVA?

Wer ist die gegnerische Versicherung? Hoffentlich nicht die H.. oder der H..!?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
rechtso2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der Kostenvoranschlag. Dieser wurde von einer Autolackiererei erstellt.
https://www.bilder-upload.eu/bild-dfea6e-1586119481.jpg.html

Die Opel-Vertragswerkstatt ist sicherlich noch teurer.

Nein. die Versicherung ist die A bis z Versicherungs-AG. Ein Vermittler der Versicherung für die Fahrzeuge mit der Abgasoptimierung.

Wenn die Werkstatt für den Skoda entsprechend abrechnet wird der Schaden mindestens in ähnlicher Höhe sein.

Bis jetzt ist das Schaden noch nicht instandgesetzt. So kann ich mich jeden Tag daran erfreuen...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
und falls er die 50/50 Prozent durchsetzen kann, werde ich dann sicherlich die Kosten tragen?


Wenn der Anwalt 100% fordert und am Ende 50% durchsetzt, dann musst Du 50% der Anwaltskosten tragen. Wenn der Anwalt dagegen nur 50% fordert und die auch komplett durchsetzen kann, dann muss die Versicherung die Anwaltskosten komplett tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von rechtso2020):
Mündlich wurde besprochen das jeder seinen Schaden selber tragen sollte
Wie kommt es denn, dass die gegnerische Versicherung einen KV über Deinen Schaden bearbeiten muss?


VG
Roland

-- Editiert von Roland-S am 06.04.2020 00:15

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Anwalt dagegen nur 50% fordert und die auch komplett durchsetzen kann, dann muss die Versicherung die Anwaltskosten komplett tragen.

Stimmt - aber es könnte schwierig werden, einen Anwalt zu finden, der auf dieser Basis (Streitwert = 50% des Gesamtschadens) abrechnet.
Auf wenn der Anwalt nur 50% fordert, macht der Fall ja nicht weniger Arbeit als wenn er 100% fordern würde - im Gegeteil: Bei unklarer Schuldverteilung fällt eigentlich mehr Arbeit an als bei eindeutigen (Un-)Fällen.
Solche "ich fordere von Anfang an weniger, damit nicht so viel Anwaltskosten anfallen"-Aufträge sind nicht die Aufträge, um die sich Anwälte reißen ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
rechtso2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Standardbogen von der Versicherung bekommen, dort war auch der Punkt der Schadenshöhe abgefragt worden.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Wie kommt es denn, dass die gegnerische Versicherung einen KV über Deinen Schaden bearbeiten muss?


Wenn der Schaden der Versicherung gemeldet wird, dann ist ist völlig logisch, dass man ihr auch die Höhe des Schadens mitteilen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
rechtso2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich bin leider in dieser Angelegenheit noch nicht weitergekommen. Was mir noch eingefallen ist: Handelt es sich hier um einen klassischen Parkplatzunfall, oder ist für diesen Bereich doch noch die Straßenverkehrsortung zuständig? Erhöhte Aufmerksamkeit beim rückwärtsfahren usw.

Standort: BAB1 Raststätte Grundbergsee, vor der Raststätte (siehe auch Google Maps Ausschnitt). Die Fläche ist ja kein abgeschlossener Bereich, und der Durchgangsverkehr wird auch mehr sein, als auf einem geschlossenen Parkplatz. (Gaststättenbesucher und auch als Abkürzung zum Parkplatz von der Tankstelle aus).

https://www.bilder-upload.eu/bild-ccf7e6-1587209419.jpg.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-ccf7e6-1587209419.jpg.html

Vielen Dank für eure Meinung:



-- Editiert von rechtso2020 am 18.04.2020 13:32

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Handelt es sich hier um einen klassischen Parkplatzunfall, oder ist für diesen Bereich doch noch die Straßenverkehrsortung zuständig?


Die StVO gilt auch auf einem Parkplatz. Und ob Vorfahrtsregeln gelten oder nicht, ist hier nicht relevant, da beide rückwärts ausgeparkt haben.

0x Hilfreiche Antwort

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