Kaufvertrag privat ausflösen

3. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Oliver5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag privat ausflösen

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der privaten Rechte beim Autovertrag (privat.)
Ich habe vor ca. 3 Wochen ein Auto privat besichtigt und wollte es kaufen. Ich habe 200€ angezahlt und sofort den Vertrag unterschrieben ( Übergabe: 13.03.20). Ich wollte das Auto später nicht, weil ich von meinem Versicherer mitbekommen habe das der Herr schon mehrere Leute über den Tisch gezogen hat (hat kleine Werkstatt.). Ich habe das dem Verkäufer mitgeteilt und gemeint er könne die 200€ behalten. Darauf reagierte er mit entsetzen, wollte nicht zurücktreten und mir gedroht das er mich verklagt weil ich den Vertrag unterschrieben habe. Nach einer langen Streiterei entschied er sich zurückzutreten, wenn ich ihm noch 100€ gebe. Ich fuhr zu ihm und er gab mir ein handschriftliche "Vereinbarung", wo steht , das der Verkäufer und Käufer keine Forderungen mehr haben. Den Originalvertrag wollte er von mir zurück haben. Zum Problem : Ich habe diese Vereinbarung aus versehen zerrissen und er liegt jetzt in 4 Teilen dar. Aus den Erzählungen der Bekannten traue ich dem Verkäufer alles zu. Wenn er jetzt auf die Idee kommt mich anzuklagen (weil ich nicht weiss ob er den Vertrag vernichtet hat oder nicht), reicht diese schriftliche Vereinbarung als Beweis ? Sie ist von Hand von dem Verkäufer geschrieben und zerrissen (von mir). Verlieren solche Verträge irgendwann an Gültigkeit? (z.B Kaufvertrag vor 5 Monaten, Verkäufer klagt erst jetzt an ??? ) Ich mache mir schon solchen Kopf, dass ich denke das er den Vertrag nochmal schreibt und einfach meine Unterschrift fälscht, weil er das Originale hat (hoffentlich nicht mehr)

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Oliver5):
reicht diese schriftliche Vereinbarung als Beweis ?

Nprmalerweise ja.
Da sie aber derart deutlich zerstört wurde, spricht das erst mal dafür, das sie nicht mehr gültig ist.

Man wird also das
Zitat (von Oliver5):
Ich habe diese Vereinbarung aus versehen zerrissen

im Falle des Falles glaubwürdig darlegen müssen.


Da der Gegen er aber nichts davon weis, das sie zerstört wurde, wird er vermutlich nichts unternehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oliver5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke dafür. Also man kann Sie auf jeden Fall zusammenlegen, falls es zu etwas kommen "sollte" , da mich diese Sache echt verrückt macht. Gibt es eine bestimmte Frist, ab wann ein Vertrag nichtig ist? Also wenn beide Parteien z.B 3 Monate keine Auskunft geben, dann ist der Vertrag erloschen? Wenn er den Originalvertrag hat und das Datum unten durchstreicht und ändert, dann haben wir zwei Widersprüche? Die Wahrscheinlichkeit, dass sowas passiert ist ja klein, mich würde es trotzdem interessieren

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Oliver5):
Gibt es eine bestimmte Frist, ab wann ein Vertrag nichtig ist?

Nein, aber es gibt Fristen, ab wann Ansprüche verjähren. Das ist grundsätzlich erstmal nach drei Jahren (regelm. der Fall. (195 BGB)

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