Extremer Trittschall und knallende Türen

3. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)
Extremer Trittschall und knallende Türen

Hallo,

ich bin vor einem Monat in eine Altbauwohnung (4. Etage) eingezogen. Über mir im DG wohnt - was ich zuvor nicht wusste - eine Frau mit 3 Kindern (Jungen). Anfangs hielt es sich noch in Grenzen, inzwischen erlebe ich täglich und vor allem nachts Lärmereignisse in Form von Trittschall (extreme Wummer, die mich jedes mal erschrecken lassen), Dinge die auf den Boden fallen, knallende Türen, sogar den Toilettendeckel, wenn er aufschlägt, als wäre die Toilette direkt neben meinem Bett!

Leider ist das in allen Räumen (Wohn- und Schlafzimmer, Bad, Küche) zu hören. Am Schlimmsten ist es nachts, da die Leute offenbar nie schlafen und ich selbst mit Ohropax keine Ruhe finde. Ich war 2x bei Ihr oben, die nahm es beide male nur "zur Kenntnis". Meine Hausverwaltung, die ich bat, etwas dagegen zu tun, schrieb ihr und drohte mit Abmahnung. Inzwischen habe ich die Wohnung gekündigt, muss aber natürlich noch 3 Monate zahlen.

Wahrscheinlich habe ich ab dem 1. Mai eine andere Wohnung. Zwei Monate lang würde sich jedoch eine Doppelbelastung in Form von 2 Mieten ergeben.

Kann man in dem Fall was machen? Ich denke, dass nicht die Kinder den Lärm machen, sondern die Frau. Vor allem rücksichtslos finde ich es nachts. Ich schlafe inzwischen nur noch 4-5h.

Vielen Dank für eure Hilfe.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von TDE81):
Kann man in dem Fall was machen?

Nö, außer Miete und Nebenkosten bis zum Vertragsende weiter zu zahlen. Ob sich der Vermieter zu einem Aufhebungsvertrag überreden lässt, muss man ihn fragen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von TDE81):
Kann man in dem Fall was machen?
Welchen Fall meinst du?
1. Die Doppelmieten vermeiden?--- Ich denke, das geht nicht.
2. Die Frau belangen?--- Ich denke, das geht nicht.
Zitat (von TDE81):
Anfangs hielt es sich noch in Grenzen
Das wird uU daran liegen, dass die Frau jetzt mit allen 3 Kindern zu Hause ist, weil Kita, KiGa und Schulen seit ca. Mitte März geschlossen haben. Corona-Pandemie---- schon mitgekriegt?
Das nervt nicht nur darunter wohnende Nachbarn, die Mutter und Kinder wahrscheinlich ebenso.

Ausweg zur Nervenschonung und Kostenersparnis?
Wegen Corona gibts viele Versuche/Ideen/Probierungen...
Vielleicht so?
https://www.youtube.com/watch?v=YaTSNk780NU

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#3
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Es geht mir eher darum, früher aus dem Vertrag zu kommen oder ggf. sogar die Miete zu kürzen. Selbst der Mieter unter mir ist davon genervt (wenn ich nicht da bin). Und wie geschrieben, die Kinder sind nicht das Problem. Die Frau kann sich nicht benehmen. Aber wenn nichts geht, werde ich dagegensteuern! Auch ich kann laut werden, auch nachts, und zwar richtig!

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#4
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Bei einem Altbau mit Holzbalkendecken ist die Trittschalldämmung i.d.R. extrem schlecht. Da hört man die ganz normalen Geräusche des Alltags extrem in der Unterwohnung, ebenso wie der Bewohner in der Wohnung unter ihnen ihre Geräusche hört. Das ist bauartbedingt und lässt sich nicht ohne große Sanierungsmaßnahmen auch nicht wesentlich verbessern.

Bei einem um 1900 gebauten Haus gelten halt immer noch die damaligen Grenzwerte für die Lärmdämmung, also eigentlich gar keine!

Bei der Anmietung einer Altbauwohnung sollte man dies berücksichtigen. Leider sind die Vermieter nicht dazu verpflichtet auf dieses Lärmbelastungen von sich aus hinzuweisen da der gesetzgeber wohl davon ausgeht das dies allgemein bekannt sein.

Ergo: Wenn der Vermieter auf die dreimonatige Kündigungsfrist besteht muss man diese auch bezahlen, kann natürlich auch die Wohnung in diesem Zeitraum weiter nutzen.

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#5
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke. Ich habe die Nachbarn unter mir gefragt. Sie meinten, sie hören nichts. Klar, ein Altbau hat nunmal diese Nachteile. Ich passe mich an, in dem ich die Türen leise schließe, mit Schuhen laufe und nicht mit den Hacken auftrete, etc. Die Rücksichtslosigkeit nervt mich nur so!

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#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von TDE81):
Auch ich kann laut werden, auch nachts, und zwar richtig!


Sie schreiben doch selber das der Mieter unter ihnen ihre Lebensgeräusche genauso genervt wahrnimmt wie sie die Familie über ihnen. Und zu Coronazeiten wo alle/viele den ganzen Tag Zuhause sind potenzieren sich diese Probleme !

Da kann die Familie über ihnen nicht unbedingt etwas dafür. Wenn sie jemanden ärgern wollen, dann ärgern sie ihren Vermieter der sie nicht aus dem Vertrag lässt und sie nicht auf die Eigenarten einer Altbauwohnung hingewiesen hat. Aber eigentlich sollten sie auch das sein lassen, das hilft niemandem und bringt nichts!

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#7
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von TDE81):
Selbst der Mieter unter mir ist davon genervt (wenn ich nicht da bin).


Rückfrage: Sie meinen von "ihrem Trittschall" oder den Lärm aus der Wohnung zwei Etagen höher?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von TDE81):
früher aus dem Vertrag zu kommen
Wegen des Lärms von oben seit ca 2 Wochen?---dürfte nicht klappen. Selbst, wenn der Vermieter mitspielt, wenn die neue Wohnung evtl. erst ab 1.5. zu mieten wäre--- wo willst du hin mit Sack und Pack?
Zitat (von TDE81):
oder ggf. sogar die Miete zu kürzen.
Weil wahrscheinlich wegen der Pandemie die Nachbarsfamilie meist zu Hause ist? Und du schon 2 Wochen was davon hörst?--- dürfte nicht klappen und wenn du es einfach doch machst, dürfte es bumerang-artig zurückfliegen.
Zitat (von TDE81):
Die Frau kann sich nicht benehmen
Auch das ist kein Grund.
Zitat (von TDE81):
Auch ich kann laut werden, auch nachts, und zwar richtig!
Ja, das steht dir frei. Kostet auch Doppelmieten, stört dann mind. 3 Parteien--- und wann schläfst du?--- :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von TDE81):
Kann man in dem Fall was machen?

Als erstes muss man mal unterscheiden zwischen dem Lärm der "mit dem üblichen Gebrauch der Mietsache" entsteht und absichtlich erzeugtem "Extra-Lärm".
Dazu noch, das der Lärm hier bauartbedingt wesentlich stärker durchkommt.

Die Mieterin über Dir muss weder auf Zehenspitzen laufen, noch schalldämpfende Klobrillen nutzen.
Darf allerdings auch nicht absichtlich trampeln oder den Klodeckel runterknallen lasen.

Man müsste also nicht nachweisen das da "Lärm" ist, sondern, das dieser Lärm absichtlich erzeugt wird. Und das ist bei dem geschilderten Lärm recht problematisch.



Zitat (von TDE81):
Auch ich kann laut werden, auch nachts, und zwar richtig!

Da wären wir dann bei vorsätzlich erzeugtem Lärm, fällt dann in den Bereich Ordnungswidrigkeit / Straftat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Um auf die Frage zu antworten; die Mieter unter mir nehmen den Trittschall der Famile über mir wahr. Das wissen sie, da ich tagsüber nicht zu Hause bin, der Lärm aber auch dann unten zu hören ist!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von TDE81):
die Mieter unter mir nehmen den Trittschall der Famile über mir wahr
Dürfte auch nicht helfen bei der Frage, wie man die Kosten mindern kann. Diese Familie will offenbar nicht ausziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Leider. Ich möchte eine alleinerziehende Mutter mit 3 Jungen auch nicht rausekeln

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Du kannst sie auch nicht rausekeln. So viel Zeit bleibt dir nicht. Du hast schon zum 30.4. gekündigt.

O.K. Dann haben wir alle Für-und Wider-Argumente beisammen, oder?
Du zahlst 2 Doppelmieten, ziehst zum 30.4. spätestens um und freust dich hoffentlich über eine andere stillere Wohnung.
Dann ist das Finanzielle schnell vergessen. Ganz gewiss.

Viel Glück!

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