Hallo, der Miteigentümer in der Wohnung unter mir hat eine Wand entfernt. Dadurch bekam ich in meiner Wohnung einen Riss in der Küchenwand.
Meine Frage: Bin ich rechtlich verpflichtet den Handwerker zu nehmen, den mir der Verursacher nennt oder darf ich nach Erstellung eines Kostenvoranschlag mir meinen eigenen Handwerker suchen und die Rechnung dann an den Verursacher weitergeben.
Vielen Dank
Schaden durch Nachbarn - wer darf den Handwerker auswählen
3. April 2020
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Frage vom 3. April 2020 | 10:57
Von
Status: Schüler (205 Beiträge, 34x hilfreich)
Schaden durch Nachbarn - wer darf den Handwerker auswählen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 3. April 2020 | 12:05
Von
Status: Praktikant (926 Beiträge, 226x hilfreich)
Wenn es eine tragende Wand war, die der Bewohner unter dir entfernt hat, solltest du das Ganze erst mal dem Verwalter melden. Tragende Wände dürfen auf keinen Fall entfernt werden.
Mit der Reparatur des Risses ist es nicht getan. Es kann in der Folgezeit zu weiteren Rissen kommen,
Wer den Handwerker aussuchen darf, kann ich nicht beurteilen. Eigentlich macht dies der Verwalter, wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.
#2
Antwort vom 3. April 2020 | 12:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
Zitatder Miteigentümer in der Wohnung unter mir hat eine Wand entfernt. Dadurch bekam ich in meiner Wohnung einen Riss in der Küchenwand. :
Da hätte ich spontan ganz andere Sorgen als die Wahl des Handwerkers ...
Da die Küchenwand wohl Gemeinschaftseigentum ist, steht keinem von euch beiden die Wahl des Handwerkers zu. Das wäre Sache der WEG bzw. der Verwaltung.
Es sei denn wes wäre eine von Dir gesetzte Rigipswand.
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#3
Antwort vom 3. April 2020 | 13:16
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatBin ich rechtlich verpflichtet den Handwerker zu nehmen, den mir der Verursacher nennt :
Nein. Du wärst nur zur Schadensminderung verpflichtet (also etwa durch Einholen von drei Angeboten und Auswahl des günstigsten passenden). Auf "mein Onkel macht dir das für lau" oder "ich kenn da einen Handwerker in Polen" muß man sich nicht einlassen.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 03.04.2020 13:17
#4
Antwort vom 3. April 2020 | 14:30
Von
Status: Schüler (205 Beiträge, 34x hilfreich)
Es ist keine tragende Wand. Das wurde durch einen Gutachter abgeklärt.
#5
Antwort vom 3. April 2020 | 14:43
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Dann hätte es doch auch keinen Riss gegeben. Was sagt denn der Gutachter zu der Frage wo der Riss herkommt?Zitat:Es ist keine tragende Wand. Das wurde durch einen Gutachter abgeklärt.
Stefan
#6
Antwort vom 4. April 2020 | 09:53
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Dann hat der Abriss der Wand auch keine Riss in Ihrer Küchenwand verursacht.ZitatEs ist keine tragende Wand. Das wurde durch einen Gutachter abgeklärt. :
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