Schaden durch Nachbarn - wer darf den Handwerker auswählen

3. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)
Schaden durch Nachbarn - wer darf den Handwerker auswählen

Hallo, der Miteigentümer in der Wohnung unter mir hat eine Wand entfernt. Dadurch bekam ich in meiner Wohnung einen Riss in der Küchenwand.
Meine Frage: Bin ich rechtlich verpflichtet den Handwerker zu nehmen, den mir der Verursacher nennt oder darf ich nach Erstellung eines Kostenvoranschlag mir meinen eigenen Handwerker suchen und die Rechnung dann an den Verursacher weitergeben.

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 226x hilfreich)

Wenn es eine tragende Wand war, die der Bewohner unter dir entfernt hat, solltest du das Ganze erst mal dem Verwalter melden. Tragende Wände dürfen auf keinen Fall entfernt werden.
Mit der Reparatur des Risses ist es nicht getan. Es kann in der Folgezeit zu weiteren Rissen kommen,
Wer den Handwerker aussuchen darf, kann ich nicht beurteilen. Eigentlich macht dies der Verwalter, wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.

Signatur:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von saitist):
der Miteigentümer in der Wohnung unter mir hat eine Wand entfernt. Dadurch bekam ich in meiner Wohnung einen Riss in der Küchenwand.

Da hätte ich spontan ganz andere Sorgen als die Wahl des Handwerkers ...


Da die Küchenwand wohl Gemeinschaftseigentum ist, steht keinem von euch beiden die Wahl des Handwerkers zu. Das wäre Sache der WEG bzw. der Verwaltung.

Es sei denn wes wäre eine von Dir gesetzte Rigipswand.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Bin ich rechtlich verpflichtet den Handwerker zu nehmen, den mir der Verursacher nennt


Nein. Du wärst nur zur Schadensminderung verpflichtet (also etwa durch Einholen von drei Angeboten und Auswahl des günstigsten passenden). Auf "mein Onkel macht dir das für lau" oder "ich kenn da einen Handwerker in Polen" muß man sich nicht einlassen.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 03.04.2020 13:17

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#4
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)

Es ist keine tragende Wand. Das wurde durch einen Gutachter abgeklärt.

Signatur:

Vielen Dank.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es ist keine tragende Wand. Das wurde durch einen Gutachter abgeklärt.
Dann hätte es doch auch keinen Riss gegeben. Was sagt denn der Gutachter zu der Frage wo der Riss herkommt?

Stefan

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Es ist keine tragende Wand. Das wurde durch einen Gutachter abgeklärt.
Dann hat der Abriss der Wand auch keine Riss in Ihrer Küchenwand verursacht.

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