Hallo liebe Community,
aktuell befinde ich mich in einer Auseinandersetzung mit meinem Vermittler.
Es geht um folgende Situation:
Mein Auftraggeber hat aufgrund der aktuellen Situation und der Tatsache das ich aktuell ausschließlich Remote arbeite(Softwareentwickler) den Vermittler angewiesen nur noch den Remotetagessatz und nicht mehr den normalen Tagessatz zu berechnen.
Im Vertrag zwischen mir und dem Vermittler wird diese Sondervereinbarung aber mit keiner Silbe erwähnt. Hier wird ausschließlich mein ursprünglich vereinbarter Tagessatz genannt.
Ich bin der Überzeugung das mein Vertrag mit dem Vermittler ausschlaggebend ist und nicht der Vertrag zwischen Vermittler und Auftraggeber. Von diesem habe ich ohnehin nie eine Zeile gesehen.
Die Situation ist gerade etwas festgefahren und ich wäre über ein paar Ratschläge dankbar.
Danke und viele Grüße
Freiberuflicher Einsatz Vertrag zwischen Vermittler und Auftragnehmer
3. April 2020
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Frage vom 3. April 2020 | 12:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberuflicher Einsatz Vertrag zwischen Vermittler und Auftragnehmer
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#1
Antwort vom 3. April 2020 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Wenn man nur einen Vermittler hätte, wäre dessen Auftrag eigentlich mit der Vermittlung abgeschlossen.
Fraglich also was man da tatsächlich für einen Vertrag hat ...
ZitatIm Vertrag zwischen mir und dem Vermittler wird diese Sondervereinbarung aber mit keiner Silbe erwähnt. :
Auch nicht abstrakt?
Dann wäre das zu zahlen was man mit dem "Vermittler" vereinbart hat.
Wenn der "Vermittler" ungünstige Verträge abschließt ist das sein Problem.
#2
Antwort vom 3. April 2020 | 12:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn man nur einen Vermittler hätte, wäre dessen Auftrag eigentlich mit der Vermittlung abgeschlossen. :
Fraglich also was man da tatsächlich für einen Vertrag hat ...
ZitatIm Vertrag zwischen mir und dem Vermittler wird diese Sondervereinbarung aber mit keiner Silbe erwähnt. :
Auch nicht abstrakt?
Dann wäre das zu zahlen was man mit dem "Vermittler" vereinbart hat.
Wenn der "Vermittler" ungünstige Verträge abschließt ist das sein Problem.
nein nichtmal abstrakt. Es gibt Regelungen zum Daten- und Brandschutz, Reisekostenabrechnung etc.
Das Wort remote, krise, tagessatzanpassung kommt nicht einmal vor.
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#3
Antwort vom 5. April 2020 | 10:40
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Mit wem haben Sie denn nun einen Vertrag geschlossen? Wenn Sie nur einen Vertrag mit dem Vermittler geschlossen haben, ist dieser auch Ihr Auftraggeber. Wer soll der andere Auftraggeber sein? Der Endkunde?!?ZitatMein Auftraggeber hat aufgrund der aktuellen Situation und der Tatsache das ich aktuell ausschließlich Remote arbeite(Softwareentwickler) den Vermittler angewiesen nur noch den Remotetagessatz und nicht mehr den normalen Tagessatz zu berechnen. :
-- Editiert von guyfromhamburg am 05.04.2020 10:42
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