Mahnbescheid - 2 Antragsteller?

3. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sabina01
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid - 2 Antragsteller?

Hallo, nehmen wir an, Frau S. bucht für sich und ihre Freundin Frau F. einen Flug und bezahlt alles selbst. Die Fluglinie annulliert. Frau S. möchte Ticketrückerstattung, Ausgleichszahlungen (gem. EU-Fluggastrechteverordnung) und Schadensersatz für die erworbenen Ersatzflüge.

1) Kann Frau S. einfach einen Mahnbescheid auch hinsichtlich des Betrages ihrer Freundin beantragen?

2) Falls nicht so einfach: Wäre es gangbar, dass die Freundin zu diesem Zweck ihre Ansprüche an Frau S. abtritt?

3) Reicht dazu eine simple, privatschriftliche Abtretungserklärung im Sinne von "Hiermit trete ich alle Ansprüche, die mir aus der Annullierung des Fluges XXX entstehen, an Frau S. ab"?

4) Könnte Frau S. dann auch alleine alle Ansprüche einklagen?

Lieben Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von Sabina01):
1) Kann Frau S. einfach einen Mahnbescheid auch hinsichtlich des Betrages ihrer Freundin beantragen?

Ja, kann sie.

Wird aber wenn es vor Gericht geht problematisch, da die Vertretung von Rechtsangelegenheiten Dritter per Gesetz bestimmten Gruppen wie z.B. Rechtsanwälten vorbehalten ist.

Das unproblematischste wäre wohl, sie würde auch einen Mahnbescheid veranlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sabina01
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ja, kann sie.


Woraus ergibt sich das?

Zitat:
Das unproblematischste wäre wohl, sie würde auch einen Mahnbescheid veranlassen.


Sie meinen, es sei am unproblematischsten, wenn F. (!) auch einen Mahnbescheid erlässt?

Und was spricht gegen Abtretung?

0x Hilfreiche Antwort

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