Schadensersatz was kann der Vermieter verlangen?

3. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
hngz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz was kann der Vermieter verlangen?

Hallo,

ich bin vor einem halben Jahr ausgezogen und bei der Übergabe hat der Vermieter auf den Ersatz des Kochfeldes bestanden, da es leicht eingebrannte Flecken hatte die ich nicht mehr restlos entfernen konnte. Ansonsten funktionierte es ganz normal. Für ihn war das aber ein Totalschaden. Es war ganz neu beim Einzug, 1,5 Jahre in Gebrauch und ist Teil einer Fertig-Küche.

Ich willigte ein, den Schaden zu ersetzen und das wurde mit einem geschätzten Betrag im Übergabeprotokoll vermerkt. Vermieter hat neues Kochfeld bestellt und dann kam nichts mehr von ihm.

Meine Fragen sind:

1. Jetzt nach Rückfrage kostete das Teil plötzlich doppelt so viel (80€). Kann er mir also einfach den Kaufpreis für das neue Kochfeld aufbrummen?

2. ist das Alt für Neu? Müsste ich dann nicht eigentlich nur den Zeitwert ersetzen? Lohnt es sich bei 1,5 Jahren?

3. wie kann ich das erwirken ohne Haftpflicht? (wurde nie gemeldet weil ich es nicht besser wusste)

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke und LG


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30 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hngz):
Ich willigte ein, den Schaden zu ersetzen und das wurde mit einem geschätzten Betrag im Übergabeprotokoll vermerkt.

Mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Eingebrannte Flecken im Kochfeld lassen sich fast immer entfernen. Insofern hat er VM ein Recht auf Reinigung aber nicht mehr! Was ist das denn für ein Kochfeld? Normale Kochplatten, Ceran, Induktion?

Was will der VM denn nun für den Ersatz des Kochfeldes haben? 80€? Hört sich für ein neues Kochfeld nicht realitätsnah an, liegt hier ein Schreibfehler vor?

-- Editiert von pk2019 am 03.04.2020 18:45

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#3
 Von 
hngz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hngz):
Ich willigte ein, den Schaden zu ersetzen und das wurde mit einem geschätzten Betrag im Übergabeprotokoll vermerkt.

Mit welchem Wortlaut?


"Herdplatten werden erneuert (ca. 40€ ) -> Kaution, Einbau auf Kosten des Vermieters"

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#4
 Von 
hngz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Eingebrannte Flecken im Kochfeld lassen sich fast immer entfernen. Insofern hat er VM ein Recht auf Reinigung aber nicht mehr! Was ist das denn für ein Kochfeld? Normale Kochplatten, Ceran, Induktion?

Was will der VM denn nun für den Ersatz des Kochfeldes haben? 80€? Hört sich für ein neues Kochfeld nicht realitätsnah an, liegt hier ein Schreibfehler vor?

-- Editiert von pk2019 am 03.04.2020 18:45



Er gab mir nochmals Zeit es zu reinigen, war für ihn aber auch danach inakzeptabel. Es ist ein Einbaukochfeld mit 2 Platten. Kein Schreibfehler, leider.

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#5
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Es fragt sich ob Art und Umfang der Verschmutzung noch als Spuren des normalen Gebrauches zu werten sind oder nicht. Im ersten Fall müssten sie gar nichts zahlen, im zweiten Fall maximal den Zeitwert ersetzen.

Die Forderung nach einem Neuwert ist in jedem Fall unangemessen. Wenn das Teil neu 80€ kostet, dann ist es nach 1,5 Jahren Gebrauch noch maximal 40-60€ wert.

Allerdings ist die Frage ob man sich wegen der Differenz (20-40€) jetzt groß streiten sollte.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Da es eine Vereinbarung gibt

Zitat:
"Herdplatten werden erneuert (ca. 40€ )

dürfte das Thema "eigene Reinigung" erledigt sein. Ebenso der Preis, denn Herdplatten = Mehrzahl.
Wenn der Preis einer Herdplatte 40 € ist, sind es bei 2 Herdplatten die geforderten 80 €.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
hngz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Da es eine Vereinbarung gibt
Zitat:
"Herdplatten werden erneuert (ca. 40€ )

dürfte das Thema "eigene Reinigung" erledigt sein. Ebenso der Preis, denn Herdplatten = Mehrzahl.
Wenn der Preis einer Herdplatte 40 € ist, sind es bei 2 Herdplatten die geforderten 80 €.



Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Es geht um eine einzige Einheit, die so aussieht: [Oo] d.h. sie hat zwei Kochflächen, die man auch nicht einzeln austauschen kann.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

und warum steht in der Vereinbarung nicht "Einheit" sondern Herdplatten ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
hngz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)


weil offenbar keiner die korrekte Bezeichnung wusste? Es ist doch auch nirgends von 40€ pro Herdplatte die Rede. HerdplatteN-> 40€

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#10
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
und warum steht in der Vereinbarung nicht "Einheit" sondern Herdplatten ?


Dein Ernst? Der 1. April ist eigentlich schon vorbei!

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#11
 Von 
hngz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Es fragt sich ob Art und Umfang der Verschmutzung noch als Spuren des normalen Gebrauches zu werten sind oder nicht. Im ersten Fall müssten sie gar nichts zahlen, im zweiten Fall maximal den Zeitwert ersetzen.

Die Forderung nach einem Neuwert ist in jedem Fall unangemessen. Wenn das Teil neu 80€ kostet, dann ist es nach 1,5 Jahren Gebrauch noch maximal 40-60€ wert.

Allerdings ist die Frage ob man sich wegen der Differenz (20-40€) jetzt groß streiten sollte.




Das ist schon ein halbes Jahr her. Wie soll man das jetzt noch bewerten? Ich habe ja quasi zugestimmt. Mich ärgert, dass ich mich nicht mehr durchgesetzt habe, eben weil ich Streit vermeiden wollte. Er war schon sehr pingelig.

Wenn es bei den 40€ geblieben wäre, dann hätte ich das wohl auch einfach bezahlt. Er hat mir aber in dem halben Jahr auch nie eine Rechnung geschickt. Weil er meine Kaution noch hatte habe ich vor ein paar Monaten nach einem genauen Betrag gefragt, worauf er dann jetzt erst zurückgekommen ist.
Das Doppelte hinnehmen zu sollen widerstrebt sich mir da einfach.

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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von hngz):
,

ich bin vor einem halben Jahr ausgezogen und bei der Übergabe hat der Vermieter auf den Ersatz des Kochfeldes bestanden, da es leicht eingebrannte Flecken hatte die ich nicht mehr restlos entfernen konnte. Ansonsten funktionierte es ganz normal. Für ihn war das aber ein Totalschaden.


Ich verstehe es so, dass das ganze Kochfeld -nicht nur einzelne Kochplatten-
durch eingebrannte Kochreste versaut wurde. Und das bei nur 1,5 Jahren in Gebrauch.
Würden Sie in eine Wohnung mit diesem "Merkmal" einziehen wollen?

Zitat (von hngz):
Es war ganz neu beim Einzug, 1,5 Jahre in Gebrauch und ist Teil einer Fertig-Küche.

Ich willigte ein, den Schaden zu ersetzen und das wurde mit einem geschätzten Betrag im Übergabeprotokoll vermerkt.


Na also, dann sind doch alle zufrieden. Es wäre Ihnen überlassen gewesen eine günstigere Lösung zu bringen.

Es ist halt weitaus günstiger wenn man fremdes Eigentum pfleglich behandelt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#13
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von hngz):
,
Na also, dann sind doch alle zufrieden. Es wäre Ihnen überlassen gewesen eine günstigere Lösung zu bringen.

Es ist halt weitaus günstiger wenn man fremdes Eigentum pfleglich behandelt.


Sorry, was schreiben sie für einen moralisierenden Unsinn!

Die einvernehmliche Lösung war ca. 40€, daran ist der Vermieter auch gebunden und kann nicht einfach ohne Rücksprache das Doppelte verlangen!

Auch wenn es um vergleichsweise wenig Geld geht, für mache ist es doch relativ viel (für nichts), der Mieter sollte eine detaillierte schriftliche Kautionsbrechnung verlangen aus dem die Berechnungsgrundlage der einbehaltenen 80€ eindeutig hervorgeht, und anschließend Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.
Eine Neuwertabrechnung braucht der Mieter nicht zu akzeptieren und würde, falls es bei Uneinsichtigkeit vor Gericht ginge, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei Gericht bestehen..

-- Editiert von pk2019 am 04.04.2020 11:34

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#14
 Von 
hngz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):


Ich verstehe es so, dass das ganze Kochfeld -nicht nur einzelne Kochplatten-
durch eingebrannte Kochreste versaut wurde. Und das bei nur 1,5 Jahren in Gebrauch.
Würden Sie in eine Wohnung mit diesem "Merkmal" einziehen wollen?


Nein, es waren Spuren auf einer einzigen Platte.

Zitat (von Leo4):


Na also, dann sind doch alle zufrieden. Es wäre Ihnen überlassen gewesen eine günstigere Lösung zu bringen.

Es ist halt weitaus günstiger wenn man fremdes Eigentum pfleglich behandelt.



Ich habe ja eine günstigere Lösung erbracht indem ich mehrmals gereinigt und sogar spezielle Paste gekauft habe. Hat ihm trotzdem nicht gereicht. Darüber zu diskutieren führt nur leider auch nicht mehr weiter weil das alles ja schon eine ganze Weile her ist.

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#15
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von hngz):
Zitat (von Leo4):
Ich verstehe es so, dass das ganze Kochfeld -nicht nur einzelne Kochplatten-
durch eingebrannte Kochreste versaut wurde. Und das bei nur 1,5 Jahren in Gebrauch.
Würden Sie in eine Wohnung mit diesem "Merkmal" einziehen wollen?
Nein, es waren Spuren auf einer einzigen Platte.
Aber das "Ding" ist doch nunmal eine Einheit - so hattest du es zumindest beschrieben. Man kommt sich ja vor wie im Kindergarten :bang:

Zitat (von hngz):
Hat ihm trotzdem nicht gereicht.
ob es "ihm" nun reicht oder nicht, ist doch nicht die Frage
Ein eingebrannter Fleck ist nunmal entweder wirklich "nichts" (wie pk2019 meint) - dann hast du dir halt nicht genug Mühe bei der Nachbesserung einer Reinigung gegeben.
Oder er ist tatsächlich derart eingebrannt, dass er bei einem erst 1,5 Jahre alten Cerankochfeld nun wirklich nicht als "normale Abnutzung" hinzunehmen ist.
Je zeitnaher man so einen "Einbrennfleck" entfernt, umso einfacher gelingt das übrigens. Aber wenn so ein Einbrennfleck immer nochmal und nochmal weiter eingebrannt wird, dann wird das Entfernen eben immer schwerer. Das eigentliche Problem hast du dir doch selbst geschaffen - das jetzt auf den Vermieter zu Verlagern ist auch wieder ... Kindergarten.

Und gerade wenn dich 40 Euro mehr oder weniger so stark belasten, dann solltest du schon in deinem ganz eigenen Interesse deine Sorgfalts- und Schonpflichten beim Umgang mit fremdem Eigentum eben besser beachten.

Ich bin gerade selbst erstaunt wie billig Elektroartikel inzwischen sind - man bekommt heutzutage tatsächlich für knapp 90 Euro ein NoName-2-Platten-Cerankochfeld.
Mit einem lose hingelegten Cerankochfeld dürfte der Schaden aber nicht erledigt sein - also kommen für eine realistische Berechnung noch die Handwerkerkosten obendrauf: altes Kochfeld ausbauen, neues einbauen, elektrischer Anschluss, Anfahrt, Entsorgungskosten
> wenn man also als Gesamt-Austauschkosten annimmt
200 Euro (das dürfte sicher eher zuwenig als zuviel sein)
wirtschaftliche Lebensdauer eines Cerankochfelds wird mit 15 Jahren angegeben
ergibt für ein 1,5 Jahre "altes" Cerankochfeld also grob 200-(200*1,5/20) => 180 Euro Schadenersatz-Anspruch

Du könntest dich auch einfach darüber freuen, selbst mit 80 Euro noch deutlich günstiger weggekommen zu sein ...

Zitat (von pk2019):
Die einvernehmliche Lösung war ca. 40€, daran ist der Vermieter auch gebunden und kann nicht einfach ohne Rücksprache das Doppelte verlangen!

"Herdplatten werden erneuert (ca. 40€ ) -> Kaution, Einbau auf Kosten des Vermieters"
Ob dieser Wortlaut mit einer circa-Angabe eine Festpreis-Vereinbarung zur Schadensabgeltung darstellt, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden. Ggfl. auch im Zusammenhang mit einer danach ausdrücklich verlangten beleghaften Abrechnung (Empfehlung in #13)

M.E. sollte man sich schon gut überlegen, ob man wegen 40 Euro Differenz (von 40 auf 80 Euro) das Risiko eingehen möchte, letztendlich doch den tatsächlichen, vom Gericht ermittelten Schadenersatzanspruch bezahlen zu müssen (plus die Verfahrenskosten obendrauf).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hngz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pk2019):


Die einvernehmliche Lösung war ca. 40€, daran ist der Vermieter auch gebunden und kann nicht einfach ohne Rücksprache das Doppelte verlangen!

Auch wenn es um vergleichsweise wenig Geld geht, für mache ist es doch relativ viel (für nichts), der Mieter sollte eine detaillierte schriftliche Kautionsbrechnung verlangen aus dem die Berechnungsgrundlage der einbehaltenen 80€ eindeutig hervorgeht, und anschließend Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.
Eine Neuwertabrechnung braucht der Mieter nicht zu akzeptieren und würde, falls es bei Uneinsichtigkeit vor Gericht ginge, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei Gericht bestehen..



Als ich damals nach meiner Kaution fragte, war die Vereinbarung das eben getrennt voneinander zu machen. Ich gebe ihm das Geld und er gibt meine Kaution ohne darauf zuzugreifen frei. Auf meine Frage nach dem genauen Betrag hat er dann nicht mehr reagiert. Jetzt hat er sich gemeldet und das Ding kostet übrigens ca 80€. Er hat dann parallel dazu heute aber auch meine Kaution freigegeben. Ich weiß gerade nicht so recht wie ich das aufdröseln soll...

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#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hngz):
Ich weiß gerade nicht so recht wie ich das aufdröseln soll...


Besser als es Lolle in Antwort 15 erklärt hat, kann man es doch nicht erklären.

Du bist mit 80 € gut bedient, darüber noch zu streiten halte ich für kleinkariert.

Die Einschätzung der rechtlichen Situation durch pk2019 steht auf sehr sehr brüchigen Beinen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hngz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):


M.E. sollte man sich schon gut überlegen, ob man wegen 40 Euro Differenz (von 40 auf 80 Euro) das Risiko eingehen möchte, letztendlich doch den tatsächlichen, vom Gericht ermittelten Schadenersatzanspruch bezahlen zu müssen (plus die Verfahrenskosten obendrauf).



Es geht um ein einfaches Kochfeld, dass du im Baumarkt bekommst. Kein Ceran. Deswegen ist es umso ärgerlicher über ein halbes Jahr später beiläufig zu erwähnen dass es doppelt soviel kosten soll. Daher kam meine ursprüngliche Frage ja. Wie gesagt, die damaligen Umstände zu diskutieren ist nicht mehr zielführend. Wegen 40€ werden wir das sicherlich nicht vor Gericht eskalieren lassen, dennoch kann ich ja die Frage stellen was ein Vermieter kann und was ein Mieter muss.

Es gibt zwischen schwarz und weiß viele Graustufen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Einschätzung der rechtlichen Situation durch pk2019 steht auf sehr sehr brüchigen Beinen.


Warum, könntest du das näher begründen?

1.) unzweifelhaft dürfe sein das eine Neuwertabrechnung hier prinzipiell unzulässig ist
2.) unabhängig von der realen Schadenshöhe haben sich M und VM auf eine circa Schadenssumme verständigt und im Vertrauen auf diese Verständigung hat der M auf weitere Schadensbeseitigungsversuche (die er durchaus gehabt hätte) verzichtet. Der VM kann also nicht einseitig einen Schadensersatz einfordern der das doppelte der ursprünglichen Schätzsumme beträgt.

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#20
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

40 € oder 80 € was ist denn der normale Kaufpreis für solchen Kochplatten/Einheit in neu ?
Haben die eigenen (Reingungs)bemühungen den Schaden evtl.noch vergrößert ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von hngz):
Jetzt hat er sich gemeldet und das Ding kostet übrigens ca 80€
Zitat (von hngz):
Er hat dann parallel dazu heute aber auch meine Kaution freigegeben. Ich weiß gerade nicht so recht wie ich das aufdröseln soll...
Ich auch nicht. Hat er von der Kaution nun 80,- einbehalten? Oder will er von dir noch 80,- für den Kochplatten-Ersatz? Weil er es doch getrennt behandeln wollte.
Zitat (von hngz):
dennoch kann ich ja die Frage stellen was ein Vermieter kann und was ein Mieter muss.
Ja, immer möglich. Du siehst ja, was draus wird. Es kommt drauf an.
Hier auf Schriftliches, Tatsächliches, auf den menschlichen Faktor und zuletzt (auch wegen 40,- oder 80,-) auf den Willen zum Rechtsstreit.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hngz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat er von der Kaution nun 80,- einbehalten? Oder will er von dir noch 80,- für den Kochplatten-Ersatz? Weil er es doch getrennt behandeln wollte.


Die 80 will er noch haben.

Zitat (von Anami):
Es kommt drauf an.
Hier auf Schriftliches, Tatsächliches, auf den menschlichen Faktor und zuletzt (auch wegen 40,- oder 80,-) auf den Willen zum Rechtsstreit.


Irgendwie ist das jetzt genau die Antwort, die mir am meisten weiterhilft. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von hngz):
Die 80 will er noch haben.
Ich meine, diese Antwort hilft mir am meisten. Dir hoffentlich auch.

Wäre ich nun du, würde ich dem Vermieter zeitnah die damals vereinbarten 40,- überweisen. Das muss ich als Mieter. Zumindest sähe ich das so. Und wäre fertig mit dem ganzen Palaver.
Dann kann der Vermieter sich überlegen, ob er wegen der unvereinbarten weiteren 40,- einen Rechtsstreit anzettelt.
Oder ob er die Kirche im Dorf lässt.
:)

Zitat (von hngz):
"Herdplatten werden erneuert (ca. 40€ ) -> Kaution, Einbau auf Kosten des Vermieters"


-- Editiert von Anami am 04.04.2020 18:01

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wäre ich nun du, würde ich dem Vermieter zeitnah die damals vereinbarten 40,- überweisen. Das muss ich als Mieter. Zumindest sähe ich das so.


Sehe ich auch so!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Die einvernehmliche Lösung war ca. 40€, daran ist der Vermieter auch gebunden

Zitat (von Anami):
Wäre ich nun du, würde ich dem Vermieter zeitnah die damals vereinbarten 40,- überweisen.

Einige hier sollten sich doch mal im Duden informieren, was "ca." bedeutet ...


Allerdings wäre es ratsam 50 EUR zu überweisen. Dann hat man etwas mehr als die 40 EUR überwiesen. Ob der Vermieter dann wegen 30 EUR einen Rechtsstreit anzettelt ...?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Wenns wieder um Wort-und Zahlenklauberei geht, kann ---man-- auch 39,- überweisen. Sind schließlich ca. 40,-

Ich bliebe bei 40,00€.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenns wieder um Wort-und Zahlenklauberei

Nö, es geht darum das juristisch gesehen "ca. 40 EUR" was ganz anderes sind als "40 EUR"

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einige hier sollten sich doch mal im Duden informieren, was "ca." bedeutet ...


Ich denke alle im Forum sind sich über die Bedeutung des Wortes "ca." bewusst, aber die 40€ stehen nun einmal als Richtwert im Raum. Hätte der VM entsprechend 50€ gefordert hätte es diese Diskussion sicherlich nicht gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
es geht darum das juristisch gesehen "ca. 40 EUR" was ganz anderes sind als "40 EUR"
Das glaub ich gern. Das sagt aber der Duden nicht.
Dass man dann empfiehlt, 50,- zu überweisen, passt weder zu ca. noch zum Duden noch zu juristischer Sichtweise.
Aber ich bin nicht ganz starrköpfig, sondern ändere meine Empfehlung von gestern in: Ich würde 42,- überweisen.
Dann läge es beim TE, zu entscheiden, wie viel--- dann zu überweisen (die Spanne liegt zwischen 40,- und 80,-) und weiter läge es am Vermieter, in die Kochplatte zu beißen oder den Rechtsweg zu beschreiten. Oder Ruhe zu geben.
Zitat (von pk2019):
Hätte der VM entsprechend 50€ gefordert
Richtig, so wie bei 40,-€ ----dann gäbe es auch keinen Grund, über ca. zu diskutieren.

Es gäbe noch mehr Möglichkeiten, aber wir sind schon bei #29.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

PKM Edelstahl-Doppelkochplatte EB-DKF-2 -> 39,99 €*
Beim Baumarkt mit den 3 Buchstaben erhältlich.

Dafür dürften die ca. 40€ also vollkommen ausreichen.
Mit Versand sind wir dann bei Harry´s 50€

Sucht euch was aus.

0x Hilfreiche Antwort

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