Mietwohnung-Renovierung voll absetzbar?

4. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietwohnung-Renovierung voll absetzbar?

Hallo zusammen,
folgender Umstand:
Der Mieter möchte mittelfristig wegen Nachwuchs ausziehen. Nun soll der Leerstand der Mietwohnung genutzt werden um zu renovieren. Anschließend soll die Wohnung weiter vermietet werden.
Ist die Renovierung auch zu 100% absetzbar wenn die Wohnung hierdurch für 1-2Monate leer steht oder können die Unkosten somit nur Anteilig abgesetzt werden?!?
Danke vorab!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Da die Wohnung ausschließlich vermietet wird bzw. werden soll, sind die Kosten voll abzugsfähig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok
Spielt es dabei eine Rolle wie lange die Renovierung dauert?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Fünf Jahre sollte sie nicht dauern.
Die geschilderten ein bis zwei Monate sind unproblematisch.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Jetzt hab ich nochmal eine Frage.
Was passiert wenn die Wohnung jahrelang vermietet wurde und der Mieter kündigt. Danach würde gleich renoviert werden aber anschließend nicht mehr vermietet.
Beispielsweise der Vermieter zieht Ende September aus und danach wird bis Jahresende renoviert und das dann auch bei der Jahressteuer angegeben. Im darauf folgen Jahr wird die Wohnung nicht mehr vermietet.
Ist es trotzdem möglich die Unkosten hierfür steuerlich geltend zu machen oder gibt es Probleme wenn bemerkt wird das danach nicht mehr vermietet wird?
Danke!

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Danach würde gleich renoviert werden aber anschließend nicht mehr vermietet. Dann dient das offenbar nicht der Einkommenserzielung - steuerlich wäre das nur als haushaltsnahe Handwerkerleistung absetzbar (vorausgesetzt, man beauftragt eine Firma damit).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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