Vorzeitige Restschuldbefreiung

4. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Snowy87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorzeitige Restschuldbefreiung

Guten Tag,
Ich befinde mich seit 09/2016 in Privatinsolvenz. Ich würde gerne vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren beantragen. Die Verfahrenskosten sind gedeckt. Allerdings ist das eigentliche Verfahren noch nicht beendet da noch eine Forderung gegenüber meinen Eltern besteht (aus früherer Schenkung), diese wird in Raten abbezahlt. Meine Frage ist kann ich trotzdem einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen obwohl ich mich noch nicht in der Wohlverhaltensphase befinde bzw mir eine Restschuldbefreiung angekündigt worden ist? Durch mein Pfändbares Vermögen sind die Verfahrenskosten gedeckt. Eine entsprechende Frage wurde auch schon an das zuständige Amtsgericht gestellt aber mit der Antwort kann ich nichts anfangen.
Vielleicht weiß das jemand oder hat selbst schon Erfahrung damit.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Supergrobi116
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

wenn das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist, steht die Vergütung des Insolvenzverwalters doch auch noch gar nicht fest. Diese richtet sich nach vorhandener Masse, Dauer und Anzahl der Gläubiger. Woher kommt dann die Info, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind ? Auch werden die Gerichtskosten erst nach Schlussberichtserstattung des Verwalters berechnet.

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#2
 Von 
Snowy87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort. Das Gericht hat mir das so geantwortet. Denke da ist bei gleichbleibender Lohnpfändung eine Hochrechnung erfolgt. Knapp 30000 Euro wurden bisher gepfändet. Es sind vier Gläubiger. Mir geht es nur darum ob ich einen Antrag stellen kann bei noch laufendem Verfahren bzw noch offener Ratenzahlungen...

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