Folgender fiktiver Fall:
Frau S. und ihr Freund Herr F. sitzen im Cafe, die Bedienung schüttet Kaffee über die Kleidung beider Personen. Die Reinigungskosten für die Sachen von Frau S. betragen 35 Euro, die für ihren Freund 25 Euro. Da das Cafe auf Zahlungsforderungen nicht reagiert, möchten die beiden nun einen Mahnbescheid beantragen.
Der Freund F. ist allerdings amerikanischer Staatsbürger und spricht auch kein deutsch. Deshalb denken sich die beiden, Frau S. könne vielleicht in eigenem Namen beide Schäden (60 Euro) per Mahnbescheid einfordern.
Unter welchen Voraussetzungen geht das? Kann Herr F. seine Ansprüche an Frau S. abtreten, so dass Frau S. dann alles einfordern kann? Reicht dazu eine simple, privatschriftliche Abtretungserklärung im Sinne von "Hiermit trete ich alle Ansprüche, die mir aus dem Schaden vom xx.yy.2020 gegen das Cafe XY entstanden sind, an Frau S. ab"?
Danke und liebe Grüße, Sabina
Abtretung vor Mahnbescheid?
4. April 2020
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Frage vom 4. April 2020 | 16:42
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Abtretung vor Mahnbescheid?
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#1
Antwort vom 4. April 2020 | 18:32
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Die Abtretung sollte in dem Fall schon konkreter sein, hier also bezogen auf die Reinigungskosten in Höhe von 25 €.
Aber ist der erste Schritt, die Prüfung der Schadenersatzpflicht überhaupt schon abgeschlossen?
Berry
#2
Antwort vom 4. April 2020 | 20:12
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Aber ist der erste Schritt, die Prüfung der Schadenersatzpflicht überhaupt schon abgeschlossen?
Ja. Wird im Fall als gegeben vorausgesetzt.
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#3
Antwort vom 8. April 2020 | 23:29
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDie Abtretung sollte in dem Fall schon konkreter sein, hier also bezogen auf die Reinigungskosten in Höhe von 25 €. :
Ist eine Abtretung "sämtlicher Ansprüche" unzulässig? Oder welchen Grund gibt es hier für "sollte"?
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