Hallöchen,
ich hoffe ihr könnt mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen.
Ich habe mit einer Frau eine Wg gegründet und wir sollten beide als gleichberechtigte Hauptmieter eingetragen werden.
Ich war vorher schon Hauptmieterin der Wohnung.
Nun war es so, dass die Dame den Nachtrag zum Mietvertrag nicht bei der Hausverwaltung eingereicht hatte und sie bis heute nur als „ Bewohnerin des Hauses" gelistet ist.
Die Hälfte der Miete
wurde von ihr immer selbst an die Hausverwaltung gezahlt. Des Weiteren wohnt Sie schon etwas länger als ein Jahr mit mir zusammen.
Nun ist es so, dass wir eine Betriebkostenabrechnung von ca 380€ erhalten haben.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich nur die Hälfte der Summe zahlen musste.
Nun sagt aber die Hausverwaltung, dass ich den ganzen Betrag zu zahlen habe, da nur ich die Hauptmieterin bin.
Kann ich da gar nichts machen? :-(
Die haben nichtmal versucht, von ihr das Geld einzufordern.
Und ich sehe auch ehrlich gesagt nicht ein, Ihren Teil zu zahlen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Danke im Voraus
-- Editiert von LisiPisi am 04.04.2020 19:37
Mündlicher Mietvertrag - Betriebskosten
4. April 2020
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Frage vom 4. April 2020 | 19:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Mietvertrag - Betriebskosten
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#1
Antwort vom 4. April 2020 | 20:01
Von
Status: Senior-Partner (6429 Beiträge, 2317x hilfreich)
Zitat:Die Hälfte der Miete wurde von ihr immer selbst an die Hausverwaltung gezahlt.
Dadurch wurde sie aber keine Mitmieterin.
Sie hat demnach auch keine Betriebskostenvorauszahlung geleistet über welche abzurechnen war.
Über eine Vereinbarung was mit den Betriebskosten ist, kann man auch nichts lesen.
#2
Antwort vom 5. April 2020 | 09:10
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatDie haben nichtmal versucht, von ihr das Geld einzufordern. :
Warum sollten sie auch?
Sie, deine Mitbewohnerin, ist ja nicht Vertragspartner des Vermieters.
ZitatNun war es so, dass die Dame den Nachtrag zum Mietvertrag nicht bei der Hausverwaltung eingereicht hatte und sie bis heute nur als „ Bewohnerin des Hauses" gelistet ist. :
So einfach mit Nachtrag einreichen wäre es auch nicht getan.
Es hätte der Mietvertrag mit Zustimmung aller beteiligten Personen geändert werden müssen.
Dann wäre sie, zusammen mit dir, Hauptmieter. So ist sie nur Mitbewohner.
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#3
Antwort vom 5. April 2020 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Das ist auch korrekt.Zitatdass ich den ganzen Betrag zu zahlen habe, da nur ich die Hauptmieterin bin. :
Trotzdem kannst du mit deiner Mitbewohnerin darüber reden, kannst ihr die BK-Abrechnung zeigen und... evtl. sieht sie ein, dass sie auch einen Teil der Nachzahlung zu tragen hat. Im besten Fall 50%, wenn das zu eurer WG passt.ZitatKann ich da gar nichts machen? :
Versuch macht kluch.
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