Einbürgerung für Flüchtlinge

4. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jawan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung für Flüchtlinge

Guten Tag Zusammen,
vielen Dank für Ihren tolle Hilfe am Facebook.
Ich habe eine Frage Zweck Einbürgerung.
Ich wohne seit 7,5 Jahren in Deutschland und ich habe letze Woche eine Einbürgerung Antrag mit alle Unterlagen abgegeben. Einzige was bei mir fehlt ist das Renteversicherung Bescheid von 5 Jahren.
Ich habe Unbefristet Aufenthaltserlaubnis und bin selbständig und habe monatlich Einkommen eine hohe von 4000€ Netto.

Ich habe eine Anerkannt Flüchtlinge Status mit Subisdiar Schutz und Abschiebung verbot. Meine frage ist als anerkannt Flüchtlinge brauche ich eine Rentenversicherung Bescheid für Einbürgerung? Ist das Pflicht?
Nur für Info: ich habe eine Eigene Wohnung gekauft und darf ich das als Altersvorsorge vorlegen?

Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Nein, das ist nicht unbedingt Pflicht.

Zitat (von Jawan ):
Ich habe Unbefristet Aufenthaltserlaubnis
Nach welchem § des AufenthG hast du deine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Und ---wann--- hast du die unbefristete AE erhalten?

Zitat (von Jawan ):
ich habe eine Eigene Wohnung gekauft und darf ich das als Altersvorsorge vorlegen?
Das wird nicht akzeptiert.
Stell dir vor, deine Selbständigkeit endet (Grund ist egal), du hast dann kein Einkommen und musst die Wohnung wieder verkaufen.
Was hast du dann im Alter?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jawan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Ich habe 26 ABS 3 S.1

Brauche ich für Einbürgerung eine 5 Jahre Rentenversicherung Bescheid?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Jawan ):
Brauche ich für Einbürgerung eine 5 Jahre Rentenversicherung Bescheid?
Ich habe deine Frage verstanden. Ich habe sie auch beantwortet.

In § 26 (3, Satz 1) AufenthG steht nur, dass du auf Antrag eine Niederlassungserlaubnis /NE erteilt bekommst.

Eine solche Niederlassungserlaubnis nach § 9 (Abs. 2)AufenthG erhält man aber nur, wenn man... u.a. auch die 60 Monate RV-Beiträge nachweisen kann.
Oder wenn man verheiratet ist und der Ehepartner diese RV-Zeit nachweisen kann.
Andere Ausnahmen wie Ausbildung oder Härtefall treffen bei dir nicht zu.

Es kommt nicht darauf an, ob du anerkannter Flüchtling mit subsidiärem Schutz und Absch.-Verbot bist.

Hat die Behörde dir schon gesagt, dass der Rentenversicherungs-Nachweis fehlt?

Bitte warte noch andere Antworten ab.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jawan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe schon das Niederlassungserlaubnis. Meine frage ist brauche ich für Einbürgerung eine 60 Monateen Rentenversicherung Nachweis?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Ich habe deine Frage schon beim ersten Mal verstanden.
Du solltest bitte meine Fragen beantworten, sonst bin ich fertig.

Wenn du also schon eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG hast, dann hattest du eine andere Ausnahme, (NE erhalten aus anderen Gründen), die du hier nicht schreibst.
Dann musstest du die 5 Jahre nicht nachweisen.
Dann ist das jetzt für die Einbürgerung auch nicht erforderlich.

https://www.fachanwalt.de/magazin/asylrecht/einbuergerung

Da du deinen Einbürgerungsantrag schon abgegeben hast--- warte doch ab, ob die Behörde noch was zur Rentenversicherung sehen will.

Warte hier noch andere Antworten ab.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jawan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe allgemein Antrag gestellt für NE nach 5 Jahren weil ich wollte weiter in DE leben und kann nicht zu meine Land kehren wegen Gefahr auf Verfolgung.
Haben Sie jetzt Antwort ? Weil ich habe keine Andere Grund gegeben eigentlich nur wegen Gefahr in meine Land....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Jawan ):
Ich habe allgemein Antrag gestellt für NE nach 5 Jahren
Wenn du eine richtige Niederlassungs-Erlaubnis nach § 9 AufenthG hast, dann brauchst du für den Einbürgerungsantrag diese Nachweise Rentenversicherung nicht.

Es gibt keinen allgemeinen Antrag, weil man anerkannter Flüchtling ist und nicht zurück kann in sein Heimatland und weiterhin in Deutschland leben will.
Für eine NE muss man die Voraussetzungen nach § 9 AufenthG erfüllen.
DANN bekommt man eine richtige Niederlassungserlaubnis. Die ist dann unbefristet.
Da steht auf dem Ausweis : Niederlassungserlaubnis.
Da steht nichts von § 26 Abs.3,S.1

Es gibt auch keine Einbürgerung, weil Gefahr und Verfolgung im Heimatland ist.

Die Einbürgerung bekommt man aus anderen Gründen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.710 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen