Abzug Urlaubstage bei Freistellung

5. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
DE13845
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 33x hilfreich)
Abzug Urlaubstage bei Freistellung

Als Angestellter eines Logistikunternehmens in NRW habe ich zu Beginn des Jahres 2020 einen 9,5-wöchigen (exakt: 9 Wochen und 3 Tage) Vorbereitungslehrgang auf die Handelskammer- Prüfung zum "Fachwirt für Güterverkehr und Logistik IHK" absolviert. Mein AG hat diese Fortbildung finanziell nicht unterstützt und während dieser Zeit auch kein Gehalt und keine Sozialabgaben gezahlt. Ich wurde - ohne dass ich im Vorfeld darauf hingewiesen wurde -unter anderem auch von der Krankenversicherung abgemeldet. Ich wurde vor Beginn der Weiterbildung von meinem AG darauf hingewiesen, dass ich für die relevante Fehlzeit von 9 Wochen und 3 Tagen (= 48 Arbeitstage)  "freigestellt" würde. Mein vertraglich vereinbarter Jahresurlaub beträgt 25 Tage basierend auf einer 5-Tage-Arbeitswoche. 

Nach der Rückkehr aus der Weiterbildung erfuhr ich von meinem AG, dass mir 6,25 Urlaubstage für die freigestellte Fortbildungszeit in Abzug gebracht werden. 

Dies kann ich nicht nachvollziehen und würde selber rechnen: Fehlzeit 9 Wochen + 3 TAGE = 48 Arbeitstage von insgesamt offiziell 254 Arbeitstagen in NRW in 2020. Ergibt nach meiner Rechnung "nur" einen Abzug von 25 Urlaubstagen ./. 254 Gesamtarbeitstage x 48 Fehltage = 4,72.

Weiterer Hinweis: das Unternehmen gehört keinem Tarifverband an. 


Frage: ist diese Berechnung des Urlaubsabzugs durch meinen AG korrekt durchgeführt und wie kann ein Urlaubsabzug von 6,25 Tagen in der Realität durchgeführt werden.

Kann ich ggf. einen Widerspruch einlegen und auf welcher Grundlage könnte ich dies tun?

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6 Antworten
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Das kann man so ohne weiteres nicht sagen, da die Rechnung nicht auf der Basis von Arbeitstagen sondern auf Arbeits-Wochen basieren muss. Sollten Wochen Feiertage gehabt haben (z.B. Neujahr o.ä.), so ist dieser mit zu berücksichtigen.

Bei den wenigen Feiertagen bis Ostern kann ich das aber die Rechnung des AG nicht wirklich nachvollziehen.

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Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#2
 Von 
DE13845
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von DE13845):
Als Angestellter eines Logistikunternehmens in NRW habe ich zu Beginn des Jahres 2020 einen 9,5-wöchigen (exakt: 9 Wochen und 3 Tage, vom 06. Januar 2020 bis einschließlich 11. März 2020) Vorbereitungslehrgang auf die Handelskammer- Prüfung zum "Fachwirt für Güterverkehr und Logistik IHK" absolviert. Mein AG hat diese Fortbildung finanziell nicht unterstützt und während dieser Zeit auch kein Gehalt und keine Sozialabgaben gezahlt. Ich wurde - ohne dass ich im Vorfeld darauf hingewiesen wurde -unter anderem auch von der Krankenversicherung abgemeldet. Ich wurde vor Beginn der Weiterbildung von meinem AG darauf hingewiesen, dass ich für die relevante Fehlzeit von 9 Wochen und 3 Tagen (= 48 Arbeitstage)  "freigestellt" würde. Mein vertraglich vereinbarter Jahresurlaub beträgt 25 Tage basierend auf einer 5-Tage-Arbeitswoche. 

Nach der Rückkehr aus der Weiterbildung erfuhr ich von meinem AG, dass mir 6,25 Urlaubstage für die freigestellte Fortbildungszeit in Abzug gebracht werden. 

Dies kann ich nicht nachvollziehen und würde selber rechnen: Fehlzeit 9 Wochen + 3 TAGE = 48 Arbeitstage von insgesamt offiziell 254 Arbeitstagen in NRW in 2020. Ergibt nach meiner Rechnung "nur" einen Abzug von 25 Urlaubstagen ./. 254 Gesamtarbeitstage x 48 Fehltage = 4,72.

Weiterer Hinweis: das Unternehmen gehört keinem Tarifverband an. 


Frage: ist diese Berechnung des Urlaubsabzugs durch meinen AG korrekt durchgeführt und wie kann ein Urlaubsabzug von 6,25 Tagen in der Realität durchgeführt werden.

Kann ich ggf. einen Widerspruch einlegen und auf welcher Grundlage könnte ich dies tun?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Was soll der UNSINN, die komplette Eingangsdarstellung zu wiederholen?

Und natürlich kannst du Einspruch einlegen und der erste Grund ist doch offenkundig die Intransparenz der Berechnung resp. der Abzüge.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DE13845
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 33x hilfreich)

Danke, ich hatte keine Möglichkeit gesehen, meinen Ursprungspost zu ergänzen (mit meiner genauen Abwesenheitszeit) - das geht bei diesem Forum leider nur, wenn man den kompletten Ursprungspost komplett kopiert und darin dann ergänzt bzw. korrigiert. Ist bei anderen Foren besser gelöst.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

... einfach auf 'Antworten' gehen und schreiben, was man zu sagen hat.

Ach ja: Du hast ja eine eigene Rechnung aufgemacht - die kannst du ja deinem AG zur Verfügung stellen.

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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Also wenn ich jetzt das in Wochen rechne, so komme ich auf rund 4,61 Tage (keine Feiertage in dieser Zeit).

25 Urlaubs-Tage pro 52 Wochen entspicht 0,48 Tage Urlaub pro Woche.
9 Wochen, 3 Tage sind 9,6 Wochen bei einer 5-Tage-Woche
Das ergibt dann nach meiner Rechnung 4,61 Urlaubstage für diese Zeit (0,48*9,6).


-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 05.04.2020 12:35

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