Hallo,
ich habe gestern beim Fensterputzen an drei Fenstern außen im Glas kleine Macken (wie kleine Steinschläge) festgestellt. Ich wohne in einer Erdgeschosswohnung zur Miete.
Auch sind an einem Fenster im Fenstergummi Risse, wie reingeschnitten.
Muss ich das dem Vermieter
melden?
Wenn ja, wie melde ich es und wer kommt für diese Schäden auf?
Vielen Dank für die Hilfe
LG
Silver
-- Editiert von Silver72 am 05.04.2020 09:57
muss ich Macken außen am Fenster dem Vermieter melden?
5. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 5. April 2020 | 09:54
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 11x hilfreich)
muss ich Macken außen am Fenster dem Vermieter melden?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. April 2020 | 11:19
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitatmuss ich Macken außen am Fenster dem Vermieter melden? :
§ 536c
Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
(1) 1Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. 2Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
(2) 1Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 2Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,
1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,
2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder
3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.
#2
Antwort vom 5. April 2020 | 12:10
Von
Status: Praktikant (769 Beiträge, 114x hilfreich)
ZitatMuss ich das dem Vermieter melden? :
Wenn ja, wie melde ich es und wer kommt für diese Schäden auf?
Ja, das muss und sollte man dem Vermieter melden. Wie, das kann über jede Form erfolgen, Gespräch, Telefonat, Mail, Brief, etc.
Wer muss den Schaden bezahlen? Da ist schon schwieriger, im Prinzip derjenige der den Schaden verursacht hat!
Lässt sich der Schadensverursacher nicht feststellen wird der Schaden wohl beim Vermieter hängen bleiben, da die Außenseite des Fensters zum direkten "Hoheitsgebiet" des Mieters gehört.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. April 2020 | 12:17
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 11x hilfreich)
Hallo,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Also werde ich dem Mieter heute noch eine Mängelanzeige schicken.
Aber wer kommt für den Schaden am äußeren Fensterglas auf?
Kann der Vermieter mich für diese Macken an den Fenstern haftbar machen (obwohl ich diese nicht verursacht habe)?
#4
Antwort vom 5. April 2020 | 13:14
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatAber wer kommt für den Schaden am äußeren Fensterglas auf? :
Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz ist grundsätzlich Sache des Vermieters.
Außer er kann dem Mieter Eigenverschulden nachweisen.
#5
Antwort vom 5. April 2020 | 13:24
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatLässt sich der Schadensverursacher nicht feststellen wird der Schaden wohl beim Vermieter hängen bleiben, da die Außenseite des Fensters zum direkten "Hoheitsgebiet" des Mieters gehört. :
soll heißen "Hoheitsgebiet des Vermieters"?
#6
Antwort vom 5. April 2020 | 14:27
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitatsoll heißen "Hoheitsgebiet des Vermieters"? :
Nein, des Mieters ist schon richtig.
#7
Antwort vom 5. April 2020 | 15:33
Von
Status: Praktikant (769 Beiträge, 114x hilfreich)
Zitat:ZitatLässt sich der Schadensverursacher nicht feststellen wird der Schaden wohl beim Vermieter hängen bleiben, da die Außenseite des Fensters zum direkten "Hoheitsgebiet" des Mieters gehört. :
soll heißen "Hoheitsgebiet des Vermieters"?
Stimmt!
Eigentlich wollte ich schreiben "... nicht zum direkten "Hoheitsgebiet" des Mieters gehört."
#8
Antwort vom 5. April 2020 | 18:27
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 11x hilfreich)
Vielen Dank für die nette Hilfe
Wichtig ist mir das ich nicht für irgendeinen Schaden belangt werde den ich nicht zu verschulden habe!
Herzliche Grüße und einen schönen Abend noch an alle
Und jetzt?
Schon
268.120
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
26 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten