Hab Pflichtverteidiger bekommen, Frage

5. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Benjamin89
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hab Pflichtverteidiger bekommen, Frage

Moin,

Und zwar wurde mir ein Pliftverteidiger vom Gericht gestellt, hab dazu Fragen.

Sind Pflichtverteidiger genauso Motiviert jemanden zu Verteidigen, und das beste aus einem Verfahren herauszuholen?

Es ist denke ich von Vorteil das ich ein Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht gestellt bekommen habe oder?

1 Gerichtstermin steht noch nicht, wieviel Zeit hab ich jetzt noch in der Regel bis einer kommt?

Verteidigt mich der Anwalt erst wenn 1 Gerichtstermin feststeht, oder haben wir jetzt schon die gelegenheit alles zu besprechen?

Es geht um Betrug in mehreren Fällen, bin auf Bewährung für 9 Monate, diese droht widerrufen zu werden, da ich in der Zeit neue Straftaten begangen haben, 9 Fälle betrug gesamt summe ca 1000-1200€

Ja ich weiß unbelehrbar denkt ihr jetzt, aber darüber möchte ich jetzt hier nicht Schreiben, Bitte da um Verständnis.

Der Richter vom Amtsgericht beabsichtigt das ans Landgericht weiterzugeben, da bekomm ich natürlich doch bissel muffensausen, Die sind doch für strafen ab 4 Jahren Gefängnis zuständig oder ? Kommt man da auch milder raus ?



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18 Antworten
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#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Wenn Sie einen Pflichtverteidiger bekommen droht eine erhebliche Strafe und man ist der Meinung das Sie sich nicht selbst verteidigen können. Ob Sie besser raus kommen hängt vom Prozeß ab.
Sollte übrigens Ihre Schuld quasi fest stehen macht es sich gut schnellstmöglich die Geschädigten auszuzahlen. Heißt ihre Betrugssumme zurück zu erstatten.

Sollten Sie übrigens nur wenig Geld haben, sollten Sie dies auch zu gegebener Zeit kundtun. Denn normalerweise müssen Sie im Falle einer Verurteilung auch den Pflichtverteidiger selber zahlen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es gibt auch andere Fälle für die Zuständigkeit des Landgerichts. Schau mal in § 74 GVG, da kannst Du dann die spezielle Zuständigkeit für Dein Verfahren finden.

Wenn der Rechtsanwalt beigeordnet ist, dann ist er auch für Dich "zuständig," ruf an und vereinbare einen Termin. Pflichtverteidiger sind Anwälte wie Wahlverteidiger auch. In beiden Lagern gibt es motivierte und nicht so motivierte. Das kann man nicht unbedingt hier abschätzen. Letztlich ist die Aufgabe eines Anwalts, für ein faires Verfahren zu sorgen, er muss sich nicht mit seinem Mandanten solidarisieren, er sorgt dafür, dass die Rechte wahrgenommen werden. Es ist nicht seine Aufgabe, Zeugen zu beleidigen, unsinnige Anträge zu stellen oder was weiss ich. Das sollte jeder in Strafverfahren erfahrene Anwalt können, einerlei, ob er beigeordnet ist oder aber Wahlverteidiger.

Bis zum Gerichtstermin, wieviel Zeit vergeht, das hängt von der Belastung der Kammer ab. Kann schnell gehen oder auch lange dauern. Darüber hinaus müssen die Zeugen zur Verfügung stehen, der Verteidiger zeit haben. Woher sollen wir das hier wissen?

wirdwerden

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

palino, ihm ist doch schon ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Und die Beiordnung im Strafrecht ist nicht von den Einkommensverhältnissen abhängig. Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, dann wird beigeordnet.

wirdwerden

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#4
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ja, habe ich doch nix gegenteiliges geschrieben. Ich habe nur erklärt was der PV bedeutet (erhebliches Strafmaß) und das der, im Gegensatz zu dem was viele denken, letztlich nicht vom Staat bezahlt wird wenn man verurteilt wird.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und warum soll er seine Vermögensverhältnisse darlegen? Oder wie ist "wenig Geld" gemint? Im Zivilverfahren wird dann nach 4 Jahren das Rückforderungsverfahren niedergeschlagen, sofern nicht mit Ratenzahlung begonnen wurde. Im Strafverfahren läuft das anders. Ist aber jetzt nicht das Problem.

wirdwerden

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#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ich war der Meinung das bereits nach dem Prozess entschieden wird ob der Angeklagte den PV zahlen muss oder das Vater Staat übernimmt. Kann mich aber auch irren.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von palino):
Wenn Sie einen Pflichtverteidiger bekommen droht eine erhebliche Strafe


Naja, hier würde schon reichen, dass 4 Monate drohen. Incl. Bewährungswiderruf wäre er dann > 1 Jahr und damit im Bereich der Pflichtverteidigung.

Zitat (von Benjamin89):
Gerichtstermin steht noch nicht,


Gibt's schon eine Anklageschrift?

Zitat (von Benjamin89):
wieviel Zeit hab ich jetzt noch in der Regel bis einer kommt?


Da gibt's kein "in der Regel". Im Moment (Corona) gleich gar nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Benjamin89):
bin auf Bewährung für 9 Monate,


Wie lange läuft die schon? Auch wegen Betrug?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Schau mal in § 465 StPO. Jetzt verstehe ich auch Deine Antworten.

Der Fragesteller hat aber im Augenblick ganz andere Probleme. Er soll Kontakt mit seinem Pflichtverteidiger aufnehmen, mal schauen, warum das Verfahren zum Landgericht kommt, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von palino):
Ich war der Meinung das bereits nach dem Prozess entschieden wird ob der Angeklagte den PV zahlen muss oder das Vater Staat übernimmt. Kann mich aber auch irren.


Bei Verurteilung bezahlt immer der Verurteilte (außer im Jugendrecht). Es reicht aber, wenn man diesbezüglich tätig wird, wenn man die Rechnung hat. Vorher gibt's ja gar keine offene Forderung

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#11
 Von 
Benjamin89
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hab den Beschluss vom Amtsgericht das mir der Anwalt beigeordnet wurde.

Beim Anwalt hab ich mich schon gemeldet, da wollen wir Morgen Telefonieren.

Verstehe aber auch nicht warum das Amtsgericht mir nen Anwalt beiordnet, wenn sie beabsichtigen das ans Landgericht weiter zugeben?

Was ich auch nicht ganz verstehe, warum Landgericht, ich sehe mich jetzt persönlich nicht als Schwerverbrecher, das ich plötzlich mit 4 Jahren Haft rechnen sollte. klar ich hab ******* gebaut, muss dafür gerade stehen usw. Aber wegen 1000€ 4 Jahre Haft? Auf 9 monate Bewährung bin ich auch wegen sowas verurteilt worden, und da war die summe 800€ wir sprechen hier von Internet betrug zb ebay und ebay-kleinanzeigen. Ich war nie gewalttätig, hatte nie mit Drogen zutun oder sonst was.

Andere Leute haben viel schlimmeres verbrochen und kommen glimpflicher davon.

Ich hab das Gefühl das sich da ne schlecht gelaunte richterin mit befasst.

Die Bewährung läuft noch 1 Jahr jetzt ca, waren 2 jahre.

Anklageschrift hab ich ja.

Vergehen Strafbar gemäß 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Var.1, 53 stgb

Das sind 7 Sachen 4 davon sogar noch von 2018 verurteilt auf 9 monate auf bewährung wurde ich letztes jahr. Sprich in der Bewährungszeit habe ich 3 taten begangen in der Höhe von 279€





-- Editiert von Benjamin89 am 05.04.2020 17:10

-- Editiert von Benjamin89 am 05.04.2020 17:10

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Jeder Kriminelle kennt einen Kriminellen, der viel was schlimmeres gemacht hat und zu viel weniger verurteilt worden ist. Hatte ich gerade in dem anderen Thread unter Deinem hier erklärt. Schau da mal nach. Was der Grund ist, das wissen wir nicht. Aber, der Verweis ans Landgericht bedeutet ja nicht, dass die ausgeurteilte Strafe höher sein muss als beim Amtsgericht.

wirdwerden

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dass das Landgericht die Sache übernimmt bezweifele ich. Die 4 Jahre Strafgewalt des Amtsgerichts werden wohl ausreichen. Bis Du sicher, dass ans Landgericht übergeben werden soll, und nicht vielmehr vom Strafeinzelrichter zum Schöffengericht? Das würde mehr Sinn machen.

Zitat (von Benjamin89):
Also ich hab den Beschluss vom Amtsgericht das mir der Anwalt beigeordnet wurde.


Ja, zahlen musst Du ihn trotzdem.

Zitat (von Benjamin89):
Verstehe aber auch nicht warum das Amtsgericht mir nen Anwalt beiordnet,


Weil es dafür zuständig ist.

Zitat (von Benjamin89):
Vergehen Strafbar gemäß 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Var.1, 53 stgb


Also gewerbsmässiger Betrug in mehreren Fällen = ab 7 Monate aufwärts.

Zitat (von Benjamin89):
4 davon sogar noch von 2018 verurtei


Dann sind die 4 im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung in das alte Urteil einzubeziehen (durch entsprechende Erhöhung der Strafe). Für die anderen gibt's ein extra Urteil.

Zitat (von Benjamin89):
Anklageschrift hab ich ja.


Dann wird es Zeit für ein erstes Gespräch mit dem Anwalt, aber der Termin steht ja offenbar schon.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Benjamin89
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Dass das Landgericht die Sache übernimmt bezweifele ich. Die 4 Jahre Strafgewalt des Amtsgerichts werden wohl ausreichen. Bis Du sicher, dass ans Landgericht übergeben werden soll, und nicht vielmehr vom Strafeinzelrichter zum Schöffengericht? Das würde mehr Sinn machen.

Zitat (von Benjamin89):
Also ich hab den Beschluss vom Amtsgericht das mir der Anwalt beigeordnet wurde.


Ja, zahlen musst Du ihn trotzdem.

Zitat (von Benjamin89):
Verstehe aber auch nicht warum das Amtsgericht mir nen Anwalt beiordnet,


Weil es dafür zuständig ist.

Zitat (von Benjamin89):
Vergehen Strafbar gemäß 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Var.1, 53 stgb


Also gewerbsmässiger Betrug in mehreren Fällen = ab 7 Monate aufwärts.

Zitat (von Benjamin89):
4 davon sogar noch von 2018 verurtei


Dann sind die 4 im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung in das alte Urteil einzubeziehen (durch entsprechende Erhöhung der Strafe). Für die anderen gibt's ein extra Urteil.

Zitat (von Benjamin89):
Anklageschrift hab ich ja.


Dann wird es Zeit für ein erstes Gespräch mit dem Anwalt, aber der Termin steht ja offenbar schon.



Also in der anklageschrift steht das mit Landgericht nicht.

Ich hatte eher ne sofortige Beschwerde geschrieben, wegen mein bewährungswiderruf.

Daraufhin hab ich Bescheid bekommen.

Das mein bewährungswiderruf sowieso droht, da ich ja ne anklageschrift erhalten habe, die richterin schrieb das ich mich dazu äußern solle. Also vor der Verhandlung schon....

Dann steht da was ich auch nicht nachvollziehen kann....

Wenn sie sich nicht äußern, wird das Gericht ihrer beschwerde nicht abhelfen und die sache dem landgericht vorlegen.

Macht mich skeptisch. Hab es auch Freitag meinen pflichtverteidiger per Mail mitgeteilt, und jetzt telefonieren wir Morgen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Benjamin89):
Ich hatte eher ne sofortige Beschwerde geschrieben, wegen mein bewährungswiderruf.


Die Bewährung wurde schon vor dem neuen Urteil widerrufen? Das geht so natürlich nicht, bzw. nur unter ganz besonderen Umständen, nämlich einem Geständnis der neuen Taten vor einem Richter.

Zitat (von Benjamin89):
Wenn sie sich nicht äußern, wird das Gericht ihrer Beschwerde nicht abhelfen und die sache dem landgericht vorlegen.


Das betrifft nur die Beschwerde, nicht die neue Verhandlung. Wenn das Amtsgericht den Widerruf nicht (vorerst) von sich aus zurücknimmt, muss es die Beschwerde dem Landgericht vorlegen, da dies dann über die Beschwerde entscheidet. Mit der neuen Verhandlung hat das 0.0 zu tun. Du bringst da was komplett durcheinander. Eine Abgabe der neuen Sache ans LG wäre auch kompletter Unsinn. Hab mir schon gedacht, dass da was nicht ganz stimmen kann.

Zitat:
Wenn sie sich nicht äußern


Die Äußerung muss einfach lauten, dass ein Widerruf aktuell noch nicht zulässig ist, da das neue Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es sei denn, Du hast die neuen Taten vor einem Ermittlungsrichter gestanden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.04.2020 20:18

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Benjamin89):

Was ich auch nicht ganz verstehe, warum Landgericht, ich sehe mich jetzt persönlich nicht als Schwerverbrecher, das ich plötzlich mit 4 Jahren Haft rechnen sollte. klar ich hab ******* gebaut, muss dafür gerade stehen usw. Aber wegen 1000€ 4 Jahre Haft? Auf 9 monate Bewährung bin ich auch wegen sowas verurteilt worden, und da war die summe 800€ wir sprechen hier von Internet betrug zb ebay und ebay-kleinanzeigen. Ich war nie gewalttätig, hatte nie mit Drogen zutun oder sonst was.

Andere Leute haben viel schlimmeres verbrochen und kommen glimpflicher davon.

Ich hab das Gefühl das sich da ne schlecht gelaunte richterin mit befasst.




Nun, diese Einstellung solltest du in der Verhandlung nicht präsentieren, das kommt selten gut. Entweder man leugnet alles (sofern das erfolgsversprechend ist) oder man zeigt Reue und Einsicht.

Und sehen wir die Sache mal so, böse Zungen könnten zwar behaupten das man in Deutschland lieber einen Mord begeht anstatt ein Vermögensdelikt (und in bestimmten Fällen hätten sie sogar Recht damit) aber bei dir wiegt wohl die Wiederholung besonders schwer, noch dazu in der Bewährungszeit.

Unser Strafsystem ist halt auf drei Pfeilern aufgebaut: Resozialisierung, Schutz der Bevölkerung und natürlich auch Strafe wobei das Letzte noch den geringsten Anteil hat.

Ich will jetzt nicht moralisieren, aber die Sache sieht halt so aus: Man hat dir einen Warnschuss verpasst in Form einer Bewährungsstrafe. Ich bin sicher auch damals hat der Richter schon deutliche Worte gefunden, dass du beim nächsten Mal durchaus mit einiger Zeit im festen Haus rechnen darfst. Trotzdem hast du fröhlich weiter gemacht und (soweit ich das verstehe) nicht mal deinen Modus Operandi geändert. Und es ist klar das man jetzt dafür sorgen will, das dies wirklich das letzte Mal war. Ob es wirklich vier Jahre werden bezweifle ich, aber ich schätze auch ein Jahr wird kein Spaß.

Mein Tipp an dich: Du hast in der Hinsicht Glück, dass unsere Gefängnisse relativ gut besucht sind. Da es doch relativ geringe Beträge sind könnte ein Richter durchaus auf die Idee kommen das man für jemanden wie dich jetzt nicht unbedingt eine Zelle frei machen muss.
Wenn du eine gute Sozialprognose hast, Einsicht zeigst und dir überlegst wie du das Gericht davon überzeugen kannst das dies wirklich das letzte Mal war, könntest du sogar noch einmal mit Bewährung davon kommen (das sehen sicher viele hier anders und es ist nur meine eigene, unprofessionelle Meinung aufgrund der logistischen Situation)
Dann solltest du das aber auch wirklich lassen, das du nicht das Zeug dazu hast siehst du ja. Und natürlich auch nicht mit "andere haben Schlimmeres gemacht" kommen, das mögen Richter gar nicht. Das ist ungefähr so als würde man betrunken Auto fahren und die Polizisten dann noch anblaffen, ob sie keine Verbrecher zu fangen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Benjamin89
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Benjamin89):
Ich hatte eher ne sofortige Beschwerde geschrieben, wegen mein bewährungswiderruf.


Die Bewährung wurde schon vor dem neuen Urteil widerrufen? Das geht so natürlich nicht, bzw. nur unter ganz besonderen Umständen, nämlich einem Geständnis der neuen Taten vor einem Richter.

Zitat (von Benjamin89):
Wenn sie sich nicht äußern, wird das Gericht ihrer Beschwerde nicht abhelfen und die sache dem landgericht vorlegen.


Das betrifft nur die Beschwerde, nicht die neue Verhandlung. Wenn das Amtsgericht den Widerruf nicht (vorerst) von sich aus zurücknimmt, muss es die Beschwerde dem Landgericht vorlegen, da dies dann über die Beschwerde entscheidet. Mit der neuen Verhandlung hat das 0.0 zu tun. Du bringst da was komplett durcheinander. Eine Abgabe der neuen Sache ans LG wäre auch kompletter Unsinn. Hab mir schon gedacht, dass da was nicht ganz stimmen kann.

Zitat:
Wenn sie sich nicht äußern


Die Äußerung muss einfach lauten, dass ein Widerruf aktuell noch nicht zulässig ist, da das neue Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es sei denn, Du hast die neuen Taten vor einem Ermittlungsrichter gestanden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.04.2020 20:18



Also ich lese hieraus das ich mich jetzt schon äußern soll für ne verhandlung die noch nicht mal festgesetzt ist, sprich wofür gerade mal die anKlageschrift da ist.

Ich zitiere mal aus dem schreiben...

Ich weise allerdings darauf hin, dass zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft eine erneute Anklage wegen weiterer Betrugstaten vom 29.01.2020 eingereicht hat, zu der sie sich bisher nicht geäußert haben.

Es ist daher möglich, dass ihnen wegen weiterer in der Bewährungszeit begangener Straftaten ohnehin der widerruf der bewährung droht, weil sie die Erwartung, in der Bewährungszeit straffrei zu bleiben, nicht erfüllt haben könnten.

Sie erhalten gelegenheit sich hierzu binnen 2 Wochen nach Zustellung dieses Schreibens zu äußern.

Wenn sie sich nicht äußern, wird das Gericht ihrer beschwerde nicht abhelfen und die sache dem Landgericht vorlegen.

So steht es im schreiben.

SprIch ich soll jetzt schon was zu den Vorwürfen der staatsanwaltschaft sagen.

Ich hab zu der anklageschrift noch bei keinem eine Aussage gemacht. Das wird ich mit meinen pflichtverteidiger besprechen.

-- Editiert von Benjamin89 am 06.04.2020 01:45

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Benjamin89):
Also ich lese hieraus das ich mich jetzt schon äußern soll für ne verhandlung


Nein, Du sollst Dich zu der Beschwerde äußern. Mit der Verhandlung hat das nichts zu tun (bzw. s. unten, letzter Absatz). Das sind 2 komplett verschiedene Baustellen.


Zitat (von Benjamin89):
Ich weise allerdings darauf hin, dass zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft eine erneute Anklage wegen weiterer Betrugstaten vom 29.01.2020 eingereicht hat, zu der sie sich bisher nicht geäußert haben.

Es ist daher möglich, dass ihnen wegen weiterer in der Bewährungszeit begangener Straftaten ohnehin der widerruf der bewährung droht, weil sie die Erwartung, in der Bewährungszeit straffrei zu bleiben, nicht erfüllt haben könnten.

Sie erhalten gelegenheit sich hierzu binnen 2 Wochen nach Zustellung dieses Schreibens zu äußern.


Das liest sich so, als wäre die Bewährung gar nicht wegen der jetzigen, neuen Anklage widerrufen worden, sondern wegen was anderem, was schon davor war!? Auflagen nicht erfüllt? Gegen Weisungen verstoßen? Noch andere Straftaten, ausser der neuen Anklage?....

Zitat (von Benjamin89):
SprIch ich soll jetzt schon was zu den Vorwürfen der staatsanwaltschaft sagen.


Jein. Du sollst, bzw. kannst Dich allgemein zu der Tatsache der neuen Anklage äußern. Nur wegen der neuen Anklage (bevor es da ein rechtskräftiges Urteil gibt) kann die Bewährung iaR. nicht widerrufen werden. Da es den Widerruf aber ja offenbar gab, hatte der offenbar andere Gründe als die neue Anklage .
Was stand denn im Widerrufsbeschluß als Widerrufsgrund?





-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.04.2020 04:21

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