Mahnbescheid so rechtens?

5. April 2020 Thema abonnieren
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lango44
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Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid so rechtens?

Hallo liebe Community,

ich habe leider gerade auch ein Problem mit einem Inkassobüro bzw. einem Mahnbescheid und von einem Freund den Tipp bekommen in diesem Forum mal nach Rat zu fragen, da ihm damals in einer ähnlichen Situation hier auch sehr gut geholfen wurde.

Zu meiner Vorgeschichte: Ich hatte mal einen Duo Mobilfunkvertrag bei Mobilcom Debitel, der aufgrund von Zahlungsrückständen gekündigt worden ist. Danach wurde neben den offenen Monatsbeiträgen auch ein Schadenersatz für die komplette Restlaufzeit gefordert.

Das Ganze hat sich eine Zeit lang hingezogen und wurde dem Inkassobüro BID (Bayrischer Inkasso Dienst) übergeben.

Am 18.12.19 beliefen sich die Forderungen von BID auf 724,93€.

Davon waren 588,10€ die Forderung aus dem Mobilfunkverträgen inkl. Schadenersatz
Die weiteren Forderungen waren 12,83€ Zinsen sowie
194,00€ Inkassokosten gem. §4 Abs. 5 RDGEG i.V .m Nr. 2300 VV RVG
und 20€ Post und Telekommunikationsentgeltpauschale.

Da ich zu dem Zeitpunkt die Forderung nicht sofort begleichen konnte war ich wohl "dumm genug" eine Teilzahlungsvereinbarung von BID auszufüllen und zu zurückzusenden mit einer mtl. Rate in Höhe von 80€.

"Dumm genug" habe ich geschrieben, weil die Vereinbarung auch Vergleichskosten i.H.v 140€ enthielt.

Ich habe die erste Rate am 27.01. auch bezahlt, die Folgerate, die einen Monat später fällig gewesen wäre konnte ich aber leider nicht pünktlich zahlen.

Am 24.03. habe ich daraufhin einen Mahnbescheid bekommen, in dem jetzt ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter steht und folgende Kosten gefordert werden:

I. Hauptforderung: Schuldanerkenntnis vom 09.01 795,21€
II. Verfahrenskosten: Gerichtskosten 32,00€, Rechtsanwaltskosten 80,00€ (Gebühr) und 20,00€ (Auslagen)
III. Zinsen 0,20€

Gesamt also 923,41€.

Hierzu hätte ich mehrere Fragen:

Zu der Hauptforderung weiß ich nicht zu 100% wie sie zu Stande kommen soll, (ist ja auch nicht weiter aufgeschlüsselt) aber ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um die ursprüngliche Forderung von 724,93€ abzüglich der einen gezahlten Rate von 80€ und zuzüglich der Vergleichsgebühr von 140€ für die Ratenzahlung handelt.

Die Ratenzahlung ist ja mittlerweile hinfällig und die Vergleichsgebühr erscheint mir auch sehr hoch? Ist dies trotzdem so rechtens und durchsetzbar, weil ich quasi blöd genug war dies zu unterzeichnen?

Und zu der zweiten Position: Ist dies nicht eine Kostendopplung, da ja auch schon in der Ursprungsforderung Inkassokosten von 104€ und 20€ Auslagenpauschale enthalten waren?

Über eine Einschätzung und vielleicht auch einen Rat was ich jetzt am besten tun sollte wäre ich wirklich sehr sehr dankbar.



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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Danach wurde neben den offenen Monatsbeiträgen auch ein Schadenersatz für die komplette Restlaufzeit gefordert.

Wie lange wäre der Vertrag ohne Kündigung noch gegangen? Wie hoch war die Grundgebühr? Wie hoch war der Betrag der unbezahlten Rechnungen zum Zeitpunkt der Kündigung?

Die 194€ Inkassokosten sind schonmal absurder Quatsch. Du schreibst weiter unten 104€. Sind die 194€ ein Tippfehler?

Die Unterschrift war allerdings wirklich dumm in diesem Zusammenhang. Allerdings kann man die ja auch durchaus widerrufen, auch wenn das eine schwierige Nummer ist und der Ausgang vor Gericht nicht so hundertprozentig klar ist. Waren in den Inkassobriefen Drohungen verpackt und fühltest du dich davon eingeschüchtert?

Zitat:
Rechtsanwaltskosten 80,00€ (Gebühr) und 20,00€ (Auslagen)

Auch das ist Unsinn. Es gab bereits ein Inkasso und das darf nur 25€ Pauschale fordern. Dass ein Inkasso nur für den Mahnbescheid die Hilfe eines Anwalts braucht, ist frei erfundener Quatsch.

Wer steht denn als Gläubiger im Mahnbescheid? Steht da der BID oder die Mobilcom drin?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
lango44
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. :)

Zitat:
Wie lange wäre der Vertrag ohne Kündigung noch gegangen? Wie hoch war die Grundgebühr? Wie hoch war der Betrag der unbezahlten Rechnungen zum Zeitpunkt der Kündigung?


Das werde ich schnellstens alles mal versuchen anhand der ganzen Briefe auf zu dröseln und dann hier zu posten. Sind leider ein paar mehr gewesen und ich habe irgendwann die Übersicht verloren.

Zitat:
Die 194€ Inkassokosten sind schonmal absurder Quatsch. Du schreibst weiter unten 104€. Sind die 194€ ein Tippfehler?


Ja, das war in der Tat ein Tippfehler. Richtig ist 104€, wie weiter unten geschrieben. Ist das zu hoch?

Zitat:
Die Unterschrift war allerdings wirklich dumm in diesem Zusammenhang. Allerdings kann man die ja auch durchaus widerrufen, auch wenn das eine schwierige Nummer ist und der Ausgang vor Gericht nicht so hundertprozentig klar ist. Waren in den Inkassobriefen Drohungen verpackt und fühltest du dich davon eingeschüchtert?


Ja, ich fühlte mich in der Tat unter Druck gesetzt bzw. eingeschüchtert. In dem Schreiben stand, dass eine sofortige Teilzahlung und die Rücksendung des Teilzahlvorschlags (auf dem entsprechenden Bogen standen dann die 140€ Vergleichsgebühr) erwartet wird, ansonsten stünden weitere Maßnahmen mit ernsten finanziellen Konsequenzen im Raum.

Zitat:
Wer steht denn als Gläubiger im Mahnbescheid? Steht da der BID oder die Mobilcom drin?


Mobilcom

Zitat:
Auch das ist Unsinn. Es gab bereits ein Inkasso und das darf nur 25€ Pauschale fordern. Dass ein Inkasso nur für den Mahnbescheid die Hilfe eines Anwalts braucht, ist frei erfundener Quatsch.


Also scheint ja tatsächlich einiges an dem Mahnbescheid so nicht rechtens bzw. zu hoch angesetzt zu sein.
Macht es in meinem Fall dann vielleicht Sinn dem Bescheid vollumfänglich oder teilweise zu widersprechen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ja, das war in der Tat ein Tippfehler. Richtig ist 104€, wie weiter unten geschrieben. Ist das zu hoch?

Es ist zwar irgendwie begründbar, aber trotzdem zu hoch. Die Spanne reicht von 0€ (bei echtem/unechtem Factoring), einer sogenannten 0,3 Gebühr für ein Schreiben einfacher Art bis hin zu der geforderten 1,3 Gebühr. Damit die 104€ berechtigt sind, muss ein Inkasso sehr vieles tun. Etwas, was es im Normalfall bei großen Kunden niemals tut.

Zitat:
ansonsten stünden weitere Maßnahmen mit ernsten finanziellen Konsequenzen im Raum.

Such mal bitte den genauen Wortlaut raus, das würde mich interessieren.

Zitat:
Macht es in meinem Fall dann vielleicht Sinn dem Bescheid vollumfänglich oder teilweise zu widersprechen?

Es macht nur ein Teilwiderspruch Sinn. Aber dazu mal genau prüfen, was berechtigt wäre und dann sehen wir weiter. Dass du im Prinzip durchaus Schulden hast, ist ja nicht strittig. Einzig wie hoch sie sind, das ist die wichtige Frage.

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#4
 Von 
lango44
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wie lange wäre der Vertrag ohne Kündigung noch gegangen? Wie hoch war die Grundgebühr? Wie hoch war der Betrag der unbezahlten Rechnungen zum Zeitpunkt der Kündigung?


Habe jetzt nochmal nachgeguckt, leider sind die Mobilcom Rechnung online nicht mehr verfügbar und ich musste es daher anhand der Inkasso Briefe versuchen zu rekonstruieren:

Es war ja, wie bereits geschrieben, ein Duo Vertrag, also 2 Mobilfunkverträge, die über eine Rechnung und eine Kundennummer abgerechnet wurden. Zum Zeitpunkt der Kündigung war der Betrag der unbezahlten Rechnungen 253,31€. (Letzte Rechnung am 14.05.19)

Einer der beiden Verträge lief bis zum 06.12.19 der andere bis zum 30.09.19. Beide hatten eine Grundgebühr von 29,99€. Der geforderte Schadenersatz für die restliche Laufzeit wurde dann für beide Verträge mit 334,79€ berechnet.

Zitat:
Such mal bitte den genauen Wortlaut raus, das würde mich interessieren.


Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzuges sind sie gem. §§ 280 Abs. 2, 286 BGB zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet.

Sollten Sie zum Ausgleich der Gesamtforderung nicht in der Lage sein, erwarten wir als Beweis Ihrer Zahlungswilligkeit eine sofortige Teilzahlung und einen Ratenzahlungsvorschlag. Einen Vorschlag von uns fügen wir beiliegendem Formular bei. Dieser erhält auch ein Anerkenntnis, sowie zur Absicherung der Forderung eine Lohn- und Gehaltsabtretung.

Nach fruchtlosem Fristablauf werden weitere Maßnahmen erforderlich, die mit erneuten Kosten zu Ihren Lasten verbunden sind.

(Insgesamt habe ich 3 Briefe vom BID vorliegen, die allesamt mehr oder weniger obrigen Text mit jeweils leichten sprachlichen Abänderungen enthalten.)

Zitat:
Es macht nur ein Teilwiderspruch Sinn. Aber dazu mal genau prüfen, was berechtigt wäre und dann sehen wir weiter. Dass du im Prinzip durchaus Schulden hast, ist ja nicht strittig. Einzig wie hoch sie sind, das ist die wichtige Frage.


Ja, das stimmt. Ich möchte ja auch die nicht strittigen Schulden bezahlen und die Sache vom Tisch haben. Allerdings natürlich auch nur solche Forderungen, die berechtigt sind und nicht evtl. viel zu hohe oder doppelte (Inkasso) Forderung, denen man als rechtlicher Laie ohne RA und/oder Foren wie diesem hier mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert ist.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der geforderte Schadenersatz für die restliche Laufzeit wurde dann für beide Verträge mit 334,79€ berechnet.

Und damit ggf. im Rahmen. Je nach Gericht dürfen 20% bis 50% der Grundgebühr gefordert werden. Grund: Mit deinem Rauswurf spart der Anbieter ja auch einiges an Kosten ein. Hier sind es offenbar besagte 50%.

Allerdings ergibt das in Summe ja nur 590€ Hauptforderung. Soweit so gut.

Zitat:
Nach fruchtlosem Fristablauf werden weitere Maßnahmen erforderlich, die mit erneuten Kosten zu Ihren Lasten verbunden sind.

Die Formulierung ist grenzwertig, aber es gibt durchaus Schlimmere. Sagen wir es mal so.

Und bezahlt hattest du bislang insgesamt 80€, richtig? Wieso da angeblich noch 190€ Inkassokosten offen sein sollen, ist mir komplett schleierhaft.

So oder so macht hier ein Teilwiderspruch Sinn, wenn da nichts übersehen wurde. Denn es ist aus meiner Sicht schon hart an der Grenze zum Betrug, wenn die plötzlich im Mahnbescheid so viel draus machen. Und das wäre für mich auch wie beim Poker der Anlass, die ursprüngliche Unterschrift zu widerrufen und klar zu stellen, dass du gerne vor Gericht diskutieren willst, wieso sie hier so eine Masche abziehen. Meine Vermutung wäre dann, dass die niemals klagen. Wenn man denn eine plausible Gegenrechnung aufmacht, was man stattdessen anerkennt.

Aber das ist wackelig, denn ich bin kein Anwalt und Schuldanerkenntnisse, die du mal unterschrieben hast, wieder zurückzunehmen, ist auch für dich eine wackelige Geschichte. Allerdings für das Inkasso genauso. Du brauchst stärkere Nerven. Ich denke aber, dass du bestimmt nicht hundert Euro zu verschenken hast.

-- Editiert von mepeisen am 07.04.2020 22:55

-- Editiert von mepeisen am 07.04.2020 22:56

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#6
 Von 
lango44
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und damit ggf. im Rahmen. Je nach Gericht dürfen 20% bis 50% der Grundgebühr gefordert werden. Grund: Mit deinem Rauswurf spart der Anbieter ja auch einiges an Kosten ein. Hier sind es offenbar besagte 50%.


Wären es im meinem Fall dann nicht sogar 100% und damit nicht zulässig? Für den einen Vertrag waren es zum Kündigungszeitpunkt noch 4 Monate Restlaufzeit * 29,99€ und für den anderen 7 Monate Restlaufzeit * 29,99€ also zusammen 329,99€. Wie sich knappen 5€ Differenz zum geforderten Schadenersatz erklären ist mir auch mal wieder schleierhaft.

Zitat:
Und bezahlt hattest du bislang insgesamt 80€, richtig? Wieso da angeblich noch 190€ Inkassokosten offen sein sollen, ist mir komplett schleierhaft.


Genau, gezahlt hatte ich bislang 80€. Zu der Forderung von Mobilcom kamen dann die besagten 104€ 1,3 Inkassogebühren vom BID + 20€ Telekommunikationspauschale und 12,83€ Zinsen. Und dann wohl noch die 140€ Vergleichsgebühr. im Mahnbescheid wird all das dann als Schuldanerkenntnis vom 09.01 zusammen gefasst mit 795,21€ und es kommen nochmal RA Gebühren hinzu.


Zitat:
Aber das ist wackelig, denn ich bin kein Anwalt und Schuldanerkenntnisse, die du mal unterschrieben hast, wieder zurückzunehmen, ist auch für dich eine wackelige Geschichte. Allerdings für das Inkasso genauso. Du brauchst stärkere Nerven. Ich denke aber, dass du bestimmt nicht hundert Euro zu verschenken hast.


Genau, ich habe in meiner momentanen Situation leider überhaupt kein Geld zu verschenken. Aber es scheint ja auch tatsächlich so zu sein, dass zumindest starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit an einem Teil der Forderungen und Vorgehensweise bestehen. Da ich in der glücklichen Situation bin rechtschutzversichert zu sein, überlege ich, ob es dann vielleicht doch klüger ist mir weitere anwaltliche Hilfe zu holen. Die Frage wäre dann halt, ob es sinnvoller wäre selbst ein Teilwiderspruch einzulegen und nur im Falle einer Klage seitens BID/mobilcom oder sich von Anfang an ein Anwalt mit ins Boot zu holen?






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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wären es im meinem Fall dann nicht sogar 100% und damit nicht zulässig?

So. Heute nochmal ausgeschlafen... Du hast Recht. Es sind 11 Monate Restlaufzeit je 29,99€. Und damit deutlich zu viel. Also dann wären 164,95€ zu streichen.

Zitat:
Wie sich knappen 5€ Differenz zum geforderten Schadenersatz erklären ist mir auch mal wieder schleierhaft.

Die Rechnungen werden meist dann zur Monatsmitte (15.) berechnet. Insofern könnten das einfach die übrig gebliebenen Tage gewesen sein.

Normalerweise hast du mit der Rechtsschutzversicherung ja auch eine kostenlose Beratungs-Hotline (ohne Selbstbeteiligung). Da kannst du dich erst mal informieren. Und das wäre ggf. vor allem deswegen ratsam, um die Versicherung direkt mit an Bord zu holen. Die Eckdaten kannst du denke ich ja erklären.

Dir geht's um einen Teilwiderspruch inkl. Zurückziehen deines unter Druck und mittels provozierter Angst abgegebenen Schuldanerkenntnisses.
1. Zu hohe Hauptforderung für die Restvertragslaufzeit ab fristloser Kündigung. Gängige Rechtsprechung sieht vor, dass als Schadensersatz nur 50% der Hauptforderung gefordert werden dürfen (da sich der Gläubiger auch etwas einspart), die haben aber 100% berechnet.
2. Zu hohe Inkassokosten, im Mahnbescheid versteckt als Hauptforderung. BID erbringt keine Rechtsdienstleistung, statt der 104€ + 140€ wären das eigentlich 0€ (echtes/unechtes Factoring) oder eine 0,3 Gebühr (Schreiben einfacher Art). Selbst die defensiven Empfehlungen der Verbraucherzentralen mit einer 0,8 Gebühr sind deutlich weniger.
3. Es gibt eine sogenannte "kleine Kostendopplung". bei den verfahrenskosten sind also maximal 25€ Inkassopauschale zulässig, da bereits ein Inkasso involviert war. Dass nur für das Ausfüllen eines Mahnbescheides ein Anwalt gebraucht wird, ist Irrsinn und dient nur dazu, Reibach zu machen.

Wenn die Rechtsschutzversicherung dir einen Anwalt vermittelt und die Kosten übernimmt für genau den Teilwiderspruch und für das Zurücknehmen des Schuldanerkenntnisses, dürfte das Thema durch sein.

Weitere Ratenvereinbarungen solltest du dann ggf. mit dem Gerichtsvollzieher ausmachen, sobald er kommt oder wenn du wieder einen Job hast. Das ist finanziell deutlich billiger als dieser Inkasso-Gebührenirrsinn.

Sonst ist bei dir nichts pfändbar?

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#8
 Von 
lango44
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für all deine Bemühungen. Du hast mir schon mal sehr geholfen!!

Spricht alternativ etwas dagegen hier im Marktplatz auf diesen Thread zu verweisen, um zu schauen ob sich dort ein RA findet, der sich der Sache annimmt und sich ggf. eine Deckungszusage von meiner Versicherung holt?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso nicht? Mehr kann man im Ergebnis auch denke ich sowieso nicht dazu sagen. Wie man das einschätzt, wirst du sehen. Wenn Details gebraucht werden, beispielsweise Aktenzeichen oder sonstige Infos, kann der AK Inkassowatch deinem Anwalt gerne zuarbeiten. Einfach via PM nachfragen.

BID ist meinem Wissen nach nicht dafür berühmt, es auf Biegen und Brechen zu probieren, Heißt: Da man die bei zu hohen Kosten und zu hoher Hauptforderung erwischt hat, könnte es gut sein, dass die am Ende nicht klagen werden.

Wichtig ist eigentlich nur, dass du maximal 14 Tage Zeit hast ab Eingang Mahnbescheid, deinen Widerspruch bzw. Teilwiderspruch beim Mahnbescheid zu machen. Sollte also ein Anwalt sein, der sich das auch zeitnah anguckt.

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