Selbstverteidigung ähnlich Ruby Ridge

5. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
DerUwe
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)
Selbstverteidigung ähnlich Ruby Ridge

Da ich vor kurzem über den Fall Ruby Ridge gelesen habe und man ab und an davon liest, dass das SEK die falsche Tür eintritt, interessiert mich, inwieweit man bestraft wird, falls man sich gegen ein fälschlicherweise handelndes Einsatzkommando wehrt (in welcher Form auch immer). Man könnte ja beispielsweise taub sein und das "Polizei hinlegen" nicht hören.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ruby_Ridge

-- Editiert von DerUwe am 05.04.2020 20:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von DerUwe):
falls man sich gegen ein fälschlicherweise handelndes Einsatzkommando wehrt (in welcher Form auch immer).


Entscheidend ist, ob man erkennen konnte, daß es sich um eine hoheitliche Maßnahme handelt. Solche sind nämlich auch dann zu dulden, wenn sie offenkundig rechtswidrig sind. (Ansonsten würde jeder Polizist, der einen Fehler begeht, risikieren, das Opfer einer im Zweifel bis zur Tötung gehenden Notwehrmaßnahme zu werden, das will der Staat aus verständlichen Gründen nicht.)

Im von Harry zitierten Fall hat man dem Betreffenden geglaubt, daß er an einen Überfall durch eine verfeindete Rockergruppe glaubte. Kann man hingegen erkennen, daß es Polizei/SEK sind, darf man sich *nicht* wehren.

Und ja, auch von der Ausnahme gibt es wieder Ausnahmen, aber das führt zu weit ins Hypothetische.
Es gibt dazu eine sehr schöne Folge von Picket Fences. Da "durfte" jemand einen Polizisten erschießen, weil er davon ausgehen mußte, sonst unberechtigterweise von diesem erschossen zu werden. Das wäre dann so eine konstruierte Situation wie "ich hantiere berechtigt mit meiner Waffe, für die ich einen Waffenschein habe, in meiner Wohnung, plötzlich dringt aufgrund eines Irrtums die Polizei in meine Wohnung ein und ich muß befürchten, daß ich erschossen werde, weil die Polizei mich für den gesuchten Straftäter hält, der bewaffnet und gefährlich ist".

-- Editiert von BigiBigiBigi am 06.04.2020 11:21

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#3
 Von 
DerUwe
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antworten! Den Fall mit dem Rocker kannte ich noch nicht. Interessant, dass das Gericht dem Rocker mehr Glauben geschenkt hat, dass die Polizei nichts gesagt hat als dem SEK, dass sie was gesagt haben (könnte man ja annehmen).

-- Editiert von DerUwe am 07.04.2020 01:18

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von DerUwe):
Interessant, dass das Gericht dem Rocker mehr Glauben geschenkt hat, dass die Polizei nichts gesagt hat als dem SEK, dass sie was gesagt haben


Das Gericht hat vermutlich nicht für lebensnah gehalten, daß jemand in so einer Situation vorsätzlich auf das SEK schießt, wenn es praktisch völlig ausgeschlossen ist, so eine Auseinandersetzung zu überleben (wohingegen bei einem Angriff einer verfeindeten Bande der Sinn die Chance auf Überleben gewesen wäre, also "1% Überleben zu 100% Tod bei Nichtstun" im Vergleich zu "100% Überleben zu 100% Tod" beim SEK).
Oder es war schlicht nicht nachzuweisen bzw. zwingend anzunehmen, daß der Betreffende gehört hat, was das SEK gerufen hat.
Aber ich müßte mir den Fall noch mal anlesen, ich weiß nicht, ob es dazu Details in der Öffentlichkeit gibt.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 08.04.2020 11:03

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