An und Verkauf - Amazon FBA was muss ich beachten?

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
An und Verkauf - Amazon FBA was muss ich beachten?

Hi,

es gibt ja viele Leute die Amazon FBA machen.

Kann ich einfach bspw. die hier: https://www.alibaba.com/product-detail/1-pcs-Stabilo-70-BOSS-Pastel_62514924241.html?spm=a2700.galleryofferlist.0.0.52225d3fPOR4wT

kaufen und auf amazon weiterverkaufen?

Oder muss ich irgendwas beachten?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Kann ich einfach bspw. die hier: ....

kaufen und auf amazon weiterverkaufen?

Klar, können kann man das.

Empfehlenswert ist das nicht, wenn man nicht die Erlaubnis des Markeninhabers dazu hat.

Sonst kann es teuer werden, wenn die Ware vom Zoll beschlagnahmt wird und man dann die Ware los ist, die Vernichtungskosten zahlen darf und noch eine teuere Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage am Hals hat.


Zum einen sind die nicht in der EU in Verkehr gebracht worden, zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit einer Fälschung überproportional hoch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber man kann doch alles weiterverkaufen, wofür es kein Weiterverkaufsverbot oder eine Preisbindung gibt oder nicht? Also halt solange es original wäre ist bzw. Keine Fälschung.

Würde ich jz beispielsweise einfach nur Textmarker importieren ohne Marke, geht das doch oder nicht? Muss ich dann da noch was machen, testen lassen auf Chemikalien oder so?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Aber man kann doch alles weiterverkaufen, wofür es kein Weiterverkaufsverbot oder eine Preisbindung gibt oder nicht?

Stimmt so ungefähr.



Zitat (von Nutzer3723):
Also halt solange es original wäre

Falsch, "Original" reicht nicht, es muss - vereinfacht gesagt - vom Markeninhaber für den Vertrieb in der EU gedacht sein.



Zitat (von Nutzer3723):
Würde ich jz beispielsweise einfach nur Textmarker importieren ohne Marke, geht das doch oder nicht?

Ja, wenn diese allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Nutzer3723):
Aber man kann doch alles weiterverkaufen, wofür es kein Weiterverkaufsverbot oder eine Preisbindung gibt oder nicht?

Stimmt so ungefähr.



Zitat (von Nutzer3723):
Also halt solange es original wäre

Falsch, "Original" reicht nicht, es muss - vereinfacht gesagt - vom Markeninhaber für den Vertrieb in der EU gedacht sein.



Zitat (von Nutzer3723):
Würde ich jz beispielsweise einfach nur Textmarker importieren ohne Marke, geht das doch oder nicht?

Ja, wenn diese allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.


ok und wo finde ich das raus, ob das produkt alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt?

-- Editiert von Nutzer3723 am 13.04.2020 00:38


Muss man jedes Mal einen Anwalt fragen, ob die Handlung die man vorhat legal sind? Das kann doch irgendwie nicht sein. fragt ein händler jedes seinen Anwalt, ob es legal ist, das neue produkt weiterverkaufen?
So jetzt ist aber die Frage, was man verkaufen kann ohne Abmahnungen oder soetwas zu bekommen und dann muss man ja auch noch das Produkt testen lassen ob es für die EU geeignet ist oder? Und was muss man noch so alles machen?

Also bspw. Ich kaufe jetzt 100 jenga Spiele (das ist dieses Spiel mit den klotzen) für 100€ und Verkäufe das hier für 14,95€ pro Stück, ist das ja ne super Gewinn Spanne.
Was man sich bei diesem Beispiel aber noch fragen muss ist, jenga wurde von Hasbro "entwickelt". So jetzt muss man gucken, dass es für das Produkt kein Wiederverkaufsverbot gibt oder?
Also da sind ja soviele Sachen zu beachten von denen man nichts weiß. Wer klärt einen denn da rechtssicher auf? Muss ich da jedes Mal zum Anwalt rennen und mich arm bezahlen oder wie? Das kann's ja irgendwie nicht sein.
Und im Internet nachlesen ist ja ganz gut, aber das ist ja nicht rechtssicher.
Der Anwalt würde mir ja so ein Schreiben ausstellen, das das legal/rechtssicher ist oder nicht?

Weil als Kaufmann kann man sich ja nicht so einfach rausreden wie als Privatperson.



-- Editiert von Nutzer3723 am 13.04.2020 00:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Als juristischer Laie idealerweise in dem man einen (Fach)Anwalt beauftragt.



Als ein Beispiel wäre da die Richtlinie 2009/48/EG vom 30. Juni 2009 bzw. DIN EN 71 zu nennen.




-- Editiert von Harry van Sell am 13.04.2020 00:56

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als juristischer Laie idealerweise in dem man einen (Fach)Anwalt beauftragt.


hab den beitrag nochmal editiert und was hinzugefügt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
fragt ein händler jedes seinen Anwalt, ob es legal ist, das neue produkt weiterverkaufen?

Nö, die meisten kaufen ja bei bekannten / seriösen Lieferanten, die haben das alles schon gemacht.

Alle anderen müssten sich die Gesetze selber durchlesen oder halt Fachleute beauftragen.



Zitat (von Nutzer3723):
So jetzt muss man gucken, dass es für das Produkt kein Wiederverkaufsverbot gibt oder?

Vollkommen korrekt.



Zitat (von Nutzer3723):
Also da sind ja soviele Sachen zu beachten von denen man nichts weiß. Wer klärt einen denn da rechtssicher auf?

Der Fachanwalt.



Zitat (von Nutzer3723):
Muss ich da jedes Mal zum Anwalt rennen und mich arm bezahlen oder wie?

Nö, man kann es auch ignorieren und hat dann einige Probleme wenns auffällt.
Und mit den Anwälten kann man im bestimmten Rahmen auch eine Vergütungsbasis / Pauschale aushandeln.



Zitat (von Nutzer3723):
Das kann's ja irgendwie nicht sein.

Wieso? Hast Du Dein Auto selbst gebaut? Machst Du Deine Wurst selber?



Zitat (von Nutzer3723):
Verkäufe das hier für 14,95€ pro Stück, ist das ja ne super Gewinn Spanne.

Da kann man sich ja Anwälte von leisten.
Machen die anderen Firmen auch so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
So jetzt muss man gucken, dass es für das Produkt kein Wiederverkaufsverbot gibt oder?
Vollkommen korrekt.

Könntest du bitte die Rechtsgrundlage sowie Norm für ein solches "Wiederverkaufsverbot" angeben?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Nutzer3723,

was sollen eigentlich immer wieder diese fast trolligen Threads von dir?

Liest - und verstehst - du die Antworten überhaupt?
Deine Fragen hier sind doch in den anderen Threads alle schon ausführlich beantwortet.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
was sollen eigentlich immer wieder diese fast trolligen Threads von dir?


Entweder Beschäftigungstherapie oder der Versuch irgendjemanden hier zu einer individuellen Rechtsberatung zu überreden?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Nutzer3723):
fragt ein händler jedes seinen Anwalt, ob es legal ist, das neue produkt weiterverkaufen?

Nö, die meisten kaufen ja bei bekannten / seriösen Lieferanten, die haben das alles schon gemacht.

Alle anderen müssten sich die Gesetze selber durchlesen oder halt Fachleute beauftragen.





Du meinst bei deutschen Großhändlern? Da ist die Gewinnspanne aber kleiner oder? Kannst du Mal ein paar nennen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da ist die Gewinnspanne aber kleiner oder?
Ja und, was willst du mit diesem Argument?

Ich kann dir noch deutlich höhere Gewinnspannen zeigen, die Geschäfte sind dann auch deutlich riskanter bis illegaler (je höher das Risiko um so höher auch die Rendite, das gilt an der Börse und auch im normalen Geschäftsleben).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Du meinst bei deutschen Großhändlern? Da ist die Gewinnspanne aber kleiner oder? Kannst du Mal ein paar nennen?
In Hamburg: https://branchenbuch.meinestadt.de/hamburg/brazl/100-19055-19065-94916-95291-96266

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Du meinst bei deutschen Großhändlern?

Oder bei Europäischen. Wobei man die deutschen aus diversen Gründen vorziehen sollte.



Zitat (von Nutzer3723):
Da ist die Gewinnspanne aber kleiner oder?

Logisch, die müssen ja die ganzen Prüfungen finanzieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Nutzer3723):
Du meinst bei deutschen Großhändlern?

Oder bei Europäischen. Wobei man die deutschen aus diversen Gründen vorziehen sollte.



Zitat (von Nutzer3723):
Da ist die Gewinnspanne aber kleiner oder?

Logisch, die müssen ja die ganzen Prüfungen finanzieren.


Und da muss ich dann gar nix mehr prüfen?
Nur noch, ob das Produkt ein Wiederverkaufsverbot hat oder würden sie Großhändler das sonst nicht verkaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Und da muss ich dann gar nix mehr prüfen?

Eine grobe Prüfung sollte man schon machen (stichprobenartig, Aussehen, Geruch, ...)



Zitat (von Nutzer3723):
Nur noch, ob das Produkt ein Wiederverkaufsverbot hat oder würden sie Großhändler das sonst nicht verkaufen?

Die seriösen würden das nicht verkaufen wenn da ein Wiederverkaufsverbot bestehen würde bzw. würde dann da so was stehen wie "Nur für Export".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok bin ich dazu Trotzdem noch gesetzlich verpflichtet das zu testen? Ich dachte das macht der Großhändler?

Wie viel weniger wäre die Gewinnspanne denn ungefähr wenn ich bei den Deutschen Großhändlern kaufe?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Ok bin ich dazu Trotzdem noch gesetzlich verpflichtet das zu testen?

Nö, solche Kontrollen ergeben sich daraus das man ein ordentlich geführtes Unternehmen hat. Sind die Produkte nämlich fehlerhaft, bleibt man in der Regel darauf sitzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

So wie mache ich das ganze, wenn ich überhaupt erstmal testen will, in sich das Produkt verkauft.

Ich geb ja nicht erst 2000€ für Anwalt und UG nur um dann zu merken das geht nicht hahaha.

Ich kann die ja beim Großhandel einkaufen ein paar Stück und dann erstmal privat verkaufen oder nicht? Also als privater Verkäufer auf Amazon bspw.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Ich kann die ja beim Großhandel einkaufen ein paar Stück und dann erstmal privat verkaufen oder nicht?

Kannst Du.

Nur, die Folgen solch illegalen Handelns dürften dann wesentlich teuer kommen als die legale Gründung eines Unternehmens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wie kann man erstmal nur testen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Und wie kann man erstmal nur testen?

Durch die legale Gründung eines Unternehmens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Nutzer3723):
Und wie kann man erstmal nur testen?

Durch die legale Gründung eines Unternehmens.


OT:

wenn ich mir jetzt bspw. 20 Masken in China bestelle, für Freunde und Verwandte, ich die auspacke und ich die Masken aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr brauche, kann ich die dann einfach bei eBay verkaufen?
Das wäre ja ein normaler Haushaltsverkauf, solange es nur 20 oder 15 Stück sind.
Muss ich dann trotzdem die Produktkonformitätstests gemacht haben? Das gilt doch nur für gewerbliche Verkäufer oder?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
kann ich die dann einfach bei eBay verkaufen?
Wahrscheinlich ja. Nur, was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?
Wenn du dir denkst, dass du über diesen Weg etwas testen kannst, ja dann mag das sogar funktionieren (weil es niemand merkt), aber legal wäre es trotzdem nicht.

Und darüber wie man als gewerblicher Verkäufer der sich als Privat ausgibt überraschender Weise doch auffliegt könnte man wieder ganze Bücher schreiben.

Zitat:
Muss ich dann trotzdem die Produktkonformitätstests gemacht haben?
Die muss man doch eh' nicht machen. Du musst nur sicherstellen das die Ware den Vorschriften entspricht, da gibt es mehrere Möglichkeiten wie man das macht

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10651 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Wie viel weniger wäre die Gewinnspanne denn ungefähr wenn ich bei den Deutschen Großhändlern kaufe?


Das sollte in Deinem (nicht existenten) Businessplan stehen.

Zitat (von Nutzer3723):
So wie mache ich das ganze, wenn ich überhaupt erstmal testen will, in sich das Produkt verkauft.


Entweder Du bestellst beim Händler die Ware in entsprechender Menge zum entsprechenden Preis, oder Du handelst mit Ihm eine Probelieferung aus.

Nach dem was ich bisher gelesen habe, wird Beides scheitern.

Zitat (von Nutzer3723):
wenn ich mir jetzt bspw. 20 Masken in China bestelle


20 Container oder 20 Masken.....?

Sorry das ich das so deutlich schreiben muss, aber warte ganz entspannt die Coronawelle ab, ließ dich in die Grundlagen des Geschäftslebens ein und wenn die IHK wieder geöffnet hat besuche dort ein Existenzgründerseminar.
Du hast von Tuten und Blasen keine Ahnung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen