Vertragspartner upgraded falschen Vertrag

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
HugoHiasl
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragspartner upgraded falschen Vertrag

Hallo,

ich hätte eine (natürlich nur rein hypothetische) Frage.

Angenommen Jemand hat bei einem Kabelnetzbetreiber einen Firmenvertrag für sein Restaurant (Internet + Telefon). Desweiteren hätte eine Schwester einen Vertrag (nur TV).

Nun beschließt der Der Restaurantbetreiber seinen Vertrag auf ein neues Produkt zu verbessern. Dafür muss ein neuer Router zugeschickt werden.

Nach ein paar Tagen kommt das Paket an und lässt es erst mal liegen gelassen, weil aktuell andere Dinge wichtiger warten

Nach 3 Wochen öffnet er das Paket und stellt fest, dass das Paket an die Schwester adressiert ist, die im Nebenhaus mit der selben Hausnummer (mit Zusatz) lebt.

Es stellt sich heraus, dass nun der Vertrag der Schwester um Internet+Telefon erweitert wurde und der eigentlich zu verändernde Firmenvertrag unverändert ist.

Bei der telefonischen Bestellung musste der Restaurantinhaber sich durch Eingabe seiner Kundennummer und seines Geburtsdatum über die Telefontastatur identifizieren.

Der Support des Kabelnetzbetreibers verweist nun auf die abgelaufene Widerrufsfrist für die Schwester und weigert sich den Vertrag in den vorherigen Stand zurück zu versetzen.

Meiner Meinung nach hat die Schwester ja nie einen Vertrag abgeschlossen und damit ist auch die Widerrufsfrist unerheblich.

Oder liege ich hier falsch? Wie ist denn hier die Rechtslage?

Herzlichen Dank im voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HugoHiasl):
Meiner Meinung nach hat die Schwester ja nie einen Vertrag abgeschlossen

Stimmt eigentlich.

Nur ist hier das Problem, das man ja nur einen Vertrag widerrufen kann - der Widerruf also eigentlich bestätigt hat, das es ein Vertrag gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HugoHiasl
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von HugoHiasl):

Nur ist hier das Problem, das man ja nur einen Vertrag widerrufen kann - der Widerruf also eigentlich bestätigt hat, das es ein Vertrag gibt.


In diesem Fall nicht. In diesem hypothetischen Fall war das Schreiben so erstellt, dass sinngemäß geschrieben wurde. "Ihr Support Mitarbeiter verwies im Telefonat auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Diese ist hier aber ja unerheblich, da nie ein Vertragsschluss stattgefunden hat."

Es wurde auch beim Telefonat nur auf den Fehler hingewiesen und um eine Korrektur gebeten und nichts irgendwie "widerrufen".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
der Widerruf also eigentlich bestätigt hat, das es ein Vertrag gibt.


Laiensphäre, falsa demonstratio non nocet.

Wenn lediglich "widerrufen" wurde in der Annahme, das sei die richtige Formulierung, hat man damit noch nicht konkludent einen Vertrag anerkannt. (Im Gegenteil ist, sofern das Widerrufsrecht noch nicht erloschen ist, dies die einfachere Variante, da man dann keinen langen Streit darüber hat, ob nun ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht.)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von HugoHiasl):
Der Support des Kabelnetzbetreibers verweist nun auf die abgelaufene Widerrufsfrist für die Schwester


Er kann ja im Streitfall vermutlich gar nicht beweisen, daß dieser Vertrag abgeschlossen worden sein soll.

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