Hallo,
ich hätte eine (natürlich nur rein hypothetische) Frage.
Angenommen Jemand hat bei einem Kabelnetzbetreiber einen Firmenvertrag für sein Restaurant (Internet + Telefon). Desweiteren hätte eine Schwester einen Vertrag (nur TV).
Nun beschließt der Der Restaurantbetreiber seinen Vertrag auf ein neues Produkt zu verbessern. Dafür muss ein neuer Router zugeschickt werden.
Nach ein paar Tagen kommt das Paket an und lässt es erst mal liegen gelassen, weil aktuell andere Dinge wichtiger warten
Nach 3 Wochen öffnet er das Paket und stellt fest, dass das Paket an die Schwester adressiert ist, die im Nebenhaus mit der selben Hausnummer (mit Zusatz) lebt.
Es stellt sich heraus, dass nun der Vertrag der Schwester um Internet+Telefon erweitert wurde und der eigentlich zu verändernde Firmenvertrag unverändert ist.
Bei der telefonischen Bestellung musste der Restaurantinhaber sich durch Eingabe seiner Kundennummer und seines Geburtsdatum über die Telefontastatur identifizieren.
Der Support des Kabelnetzbetreibers verweist nun auf die abgelaufene Widerrufsfrist für die Schwester und weigert sich den Vertrag in den vorherigen Stand zurück zu versetzen.
Meiner Meinung nach hat die Schwester ja nie einen Vertrag abgeschlossen und damit ist auch die Widerrufsfrist unerheblich.
Oder liege ich hier falsch? Wie ist denn hier die Rechtslage?
Herzlichen Dank im voraus.
Vertragspartner upgraded falschen Vertrag
6. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 6. April 2020 | 15:00
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragspartner upgraded falschen Vertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. April 2020 | 19:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119640 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatMeiner Meinung nach hat die Schwester ja nie einen Vertrag abgeschlossen :
Stimmt eigentlich.
Nur ist hier das Problem, das man ja nur einen Vertrag widerrufen kann - der Widerruf also eigentlich bestätigt hat, das es ein Vertrag gibt.
#2
Antwort vom 7. April 2020 | 10:08
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Nur ist hier das Problem, das man ja nur einen Vertrag widerrufen kann - der Widerruf also eigentlich bestätigt hat, das es ein Vertrag gibt.
In diesem Fall nicht. In diesem hypothetischen Fall war das Schreiben so erstellt, dass sinngemäß geschrieben wurde. "Ihr Support Mitarbeiter verwies im Telefonat auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Diese ist hier aber ja unerheblich, da nie ein Vertragsschluss stattgefunden hat."
Es wurde auch beim Telefonat nur auf den Fehler hingewiesen und um eine Korrektur gebeten und nichts irgendwie "widerrufen".
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. April 2020 | 12:38
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitatder Widerruf also eigentlich bestätigt hat, das es ein Vertrag gibt. :
Laiensphäre, falsa demonstratio non nocet.
Wenn lediglich "widerrufen" wurde in der Annahme, das sei die richtige Formulierung, hat man damit noch nicht konkludent einen Vertrag anerkannt. (Im Gegenteil ist, sofern das Widerrufsrecht noch nicht erloschen ist, dies die einfachere Variante, da man dann keinen langen Streit darüber hat, ob nun ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht.)
#4
Antwort vom 7. April 2020 | 12:39
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDer Support des Kabelnetzbetreibers verweist nun auf die abgelaufene Widerrufsfrist für die Schwester :
Er kann ja im Streitfall vermutlich gar nicht beweisen, daß dieser Vertrag abgeschlossen worden sein soll.
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten