Mahnkosten ablehnen?

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
luk111
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnkosten ablehnen?

Hallo, ich versuche es ganz kurz und knapp.

- Zugkontrolle ohne Ticket
- Fahrpreisnacherhebung
- Schreiben vom Verkehrsunternehmen, dass bis zum Datum x bezahlt werden soll.
- ca. 4 Wochen nach dem Datum x keine Zahlung getätigt
- Mahnung bekommen mit zusätzlichen 7 Euro Mahnkosten
- Fahrpreisnacherhebung direkt danach gezahlt, ohne Mahnkosten
- Schreiben ans Verkehrsunternehmen, dass die Mahnkosten nicht bezahlt werden da diese zu hoch sind.

Fragen:
War das klug? Was sind die worst und best cases in dem Fall? Was wird, realistisch gesehen, passieren? Lohnt sich diese zu zahlen oder kann man wirklich mit zu hohen Kosten argumentieren?

Ich habe mich an den folgenden Artikel orientiert bzw. an den Absatz "Wie kann ich mich gegen zu hohe Mahngebühren wehren?"
https://www.finanztip.de/mahngebuehren/

Danke schön

MfG
luk111





-- Editiert von luk111 am 06.04.2020 18:22

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von luk111):
War das klug?

Nö, denn damit hat man ja zugegegeben das man das Schreiben erhalten hat.

Da hätte man noch 1,50 EUR für die Mahnung mit überweisen sollen.



Zitat (von luk111):
Was sind die worst und best cases in dem Fall?

Worst Case: man landet im Knast und lebt danach bis zu seinem Ende im Karton unter der Brücke
Best Case: es passiert nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
luk111
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, trotzdem bin ich noch nicht viel schlauer geworden :D. Und wie würde der "Common Case" aussehen? Aus meiner Sicht, wenn es mit irgendwelchen Gerichtsprozessen enden soll, wo ich am Ende Kosten solcher Prozesse übernehmen müsste, die dann mehrere hundert oder tausend Euro betragen werden, dann würde ich mir so was direkt sparen wollen. Leide kann ich überhaupt nicht bewerten, wie es mit solchen unbezahlten Mahnungen endet. Solche Themen sind für mich totales Neuland.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von luk111):
Und wie würde der "Common Case" aussehen?

Da würden dann eventuell noch jede Menge Bettelbriefe kommen. Erst Inkasso, dann Anwalt. Wenn was vom Gericht kommen sollte, muss man allerdings reagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luk111
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Wenn vom Gericht aber nichts kommt, wann ist die Sache gegessen bzw. verjährt (wenn ich den Begriff hier richtig benutze). Lese ich richtig, dass es drei Jahre sind bzw. Ende des Jahres + 3 Jahre?

-- Editiert von luk111 am 07.04.2020 01:27

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von luk111):
Lese ich richtig, dass es drei Jahre sind bzw. Ende des Jahres + 3 Jahre?


Ja, Forderungen aus diesem Jahr sind zum 31.12.2023 23:59:59 verjährt.

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