Darf Sie mit dem Kind hinziehen wo Sie will?

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lars19863
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Sie mit dem Kind hinziehen wo Sie will?

Hallo meine Lieben,

ich stehe fast vor einer Trennung. Die Situation zu Hause ist leider sehr schwierig geworden. Der kleine Mann ist gerade 5 Tage alt (unser Sohn) und die kleine von IHR ist 7 Jahre alt.

Nun mischt sich noch die Oma noch ein und wirft mir vor wie schlecht ich für die beiden sei. Habe daraufhin den Kontakt komplett abgebrochen zu der Oma.

Und nun zu meiner Frage:
Darf meine Freundin, zu der Oma zurückziehen, wenn ich es nicht möchte?
Wie sieht das Rechtlich aus?



Vielen Lieben Dank für die Antworten

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Darf meine Freundin, zu der Oma zurückziehen
Klar, sie ist ein freier Mensch und kann entscheiden wo sie hinziehen will.

Zitat:
wenn ich es nicht möchte?
Ob du das nicht möchtest ist absolut Bedeutungslos...

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#2
 Von 
Lars19863
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

ok darf Sie mit unseren Sohn, hinziehen wo sie will?

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Lars19863):
ok darf Sie mit unseren Sohn, hinziehen wo sie will?
dein Sohn selbst wird dazu eher keine dezidierte Meinung haben. Es entscheidet somit erst mal der Inhaber des Aufenrhaltsbestimmungsrechtes. Bist du das gemeinsam mit der Mutter oder ist sie das allein?
Wenn du weder Sorge- noch Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kann sie ohne weiteres umziehen.
Wenn du auch sorgeberechtigt bist, kannst du einen Richter entscheiden lassen. Nur muss der auch Alternativen geboten bekommen zwischen denen er entscheiden kann. Wärest du denn bereit, dich allein um deinen Sohn zu kümmern? Dann müsstest du noch Argumente bringen, warum der Kleine es bei dir besser hat als bei der Mama. Tipp am Rande: solange sie selbst stillt, kannst du das vergessen.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
ok darf Sie mit unseren Sohn, hinziehen wo sie will?

Nein.
Aber die Mutter darf ohne das Kind hinziehen wohin sie will. Die Mutter ist erwachsen - es gibt keine Möglichkeit, ihr einen Wohnort vorzuschreiben oder zu verbieten.
Wenn die Mutter hinziehen darf, wohin sie will und das Kind noch nicht alt genug ist für eine eigene Wohnung, dann gibt es ja nur noch zwei Optionen, nämlich "Kind kommt mit der Mutter mit" und "Kind bleibt beim Vater, der sich dann zukünftig allein um das Kind kümmert". Wenn die Option 2 nicht akzeptabel ist, bleibt nur Option 1.
Die Optionen "Vater schreibt der Mutter vor, wohin sie zieht" und "Vater verbietet der Mutter umzuziehen" sind nicht in der Auswahl.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vielleicht auch mal dran gedacht, dass das für das große Kind im Augenblick eine extrem schwierige Situation ist? Dass Ihr Euch erst einmal alle zusammenraufen müsst? Vielleicht solltet Ihr Euch etwas Zeit geben? Das wäre mein Ratschlag. Bisher war doch die Oma wohl die Hauptbezugsperson für Deine Freundin und deren Kind. Das ist doch für alle eine Riesenumstellung. Gebt Euch Zeit! Das wäre mein unjuristischer Rat.

Wenn Du mit dem Wegzug nicht einverstanden bist, dem des Säuglings, dann musst Du gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Wenn Du das bekommst, dann kannst Du das Kind bei Dir behalten, wenn sie wegzieht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Veheiratet? Vaterschaft anerkannt?

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#7
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich wollt euch trennen, dann ist ein Auszug von Dir oder ihr unumgänglich.Wohnt die Oma in der gleichen Stadt?Warum willst du nicht, dass sie mit eurem Kind auszieht?Du kannst ja auch ausziehen und ihr und den Kindern die Wohnung überlassen

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#8
 Von 
Lars19863
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Veheiratet? Vaterschaft anerkannt?


Nicht verheiratet! Vaterschaft wird Ende des Monat anerkannt !

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lars19863
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Ich wollt euch trennen, dann ist ein Auszug von Dir oder ihr unumgänglich.Wohnt die Oma in der gleichen Stadt?Warum willst du nicht, dass sie mit eurem Kind auszieht?Du kannst ja auch ausziehen und ihr und den Kindern die Wohnung überlassen


Die Oma wohnt 111km weiter weg! Und ich will nicht das sie zu der Oma hinzieht!

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Und ich will nicht das sie zu der Oma hinzieht!

Sie können nicht verhindern, dass Ihre Noch-Partnerin zur Oma zieht.
Das einzige, was Sie verhindern können ist, dass sie das Kind mitnimmt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

drkabo, das Kind ich eine Woche alt und wird gestillt.

Ganz ehrlich, ein "ich will nicht," das kommt mir in diesem Zusammenhang etwas infantil vor. Sie soll ja offensichtlich weiter für das Kind sorgen, aber bitteschön da, wo er will. Und das geht gar nicht.

wirdwerden

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#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

guyfromhamburg hat hier scheinbar die entscheidende Information herausgekitzelt. Da die Vaterschaft noch nicht mal anerkannt ist, hat er auch kein Sorgerecht und kann damit auch den Kindesumzug nicht verhindern. Ende der Geschichte.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Huch, das hatte ich überlesen. Aber die Vaterschaftsanerkennung allein hilft doch auch nicht weiter. Er hat kein Sorgerecht. Und er will ja offensichtlich die Mutter zwingen, mit dem Neugeborenen bei ihm zu bleiben. So funktioniert das System nun mal nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Lars19863):
Die Oma wohnt 111km weiter weg! Und ich will nicht das sie zu der Oma hinzieht!
Pech für dich. Aktuell kann sie mit dem Kind hinziehen woimmer sie auch hin möchte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#15
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Lars19863):
Zitat (von Catslove):
Ich wollt euch trennen, dann ist ein Auszug von Dir oder ihr unumgänglich.Wohnt die Oma in der gleichen Stadt?Warum willst du nicht, dass sie mit eurem Kind auszieht?Du kannst ja auch ausziehen und ihr und den Kindern die Wohnung überlassen


Die Oma wohnt 111km weiter weg! Und ich will nicht das sie zu der Oma hinzieht!


Ob du willst oder nicht, sie darf mit dem Kind zur Oma ziehen.Du solltest dich daran gewöhne6und 111 km ist jetzt auch keine zu weite Entfernung, um das Umgangsrecht wahrzunehmen

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#16
 Von 
RA-FR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Fragensteller,

anhand Ihrer Schilderung (kurz vor Trennung) gehe ich davon aus, dass nach wie vor beide Elternteile Sorgerecht haben. Sollte dies der Fall sein, kann Ihre Frau nicht einfach umziehen. Der Umzug stellt einen Umstand dar, über den die Kindesmutter nicht alleine entscheiden kann - auch dann nicht, wenn das Kind während der Trennungszeit hauptsächlich bei ihr lebt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist während der Trennungszeit lediglich berechtigt, Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine zu regeln, ihm obliegt die Alltagssorge. Dies umfasst u.a. die tägliche Pflege (Nahrung, Kleidung, Hygiene), Freizeitgestaltung (Sport, Hobby, Fernsehkonsum, Diskothekenbesuch), gewöhnliche medizinische Versorgung bei leichten Krankheiten etc.

Ein Umzug dürfte davon nicht umfasst sein, insbesondere dann nicht, wenn der Umzug eine erhebliche örtliche Distanz impliziert, das Kind also aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen wird. Die Kindesmutter hat hier keine alleinige Entscheidungskompetenz!

Rechtsanwältin, Kanzlei Bümlein

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von RA-FR):
Die Kindesmutter hat hier keine alleinige Entscheidungskompetenz!
Doch, hat sie, denn in dem Fall war zuletzt noch nicht mal die Vaterschaft anerkannt, geschweige denn gemeinsames Sorgerecht erklärt, siehe Antwort #8.

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