Hallo liebe Forenuser,
es liegt folgendes Problem vor;
Mein Tochter (21) ist noch in der Probezeit. Sie ist vor ca 6 Wochen (kann auch länger her gewesen sein) auf der Autobahn geblitzt worden, Zulässige Geschwindigkeit war 80 km/h. Sie fuhr ca. 150 km/h.
Letzte Woche ist sie in eine Routinekontrolle der Polizei geraten und die Beamten haben einfach Ihren Führerschein
eingezogen mit der Begründung dass gegen sie ein Fahrverbot vorliegt. Sie konnten komischerweise aber nichts weiter dazu sagen. Meine Tochter hat aber noch gar keine schriftliche Benachrichtigung per Post bekommen.
Meine erste Frage: Wie kann es sein dass der Führerschein eingezogen wird ohne dass die beschuldigte Person im Vorfeld der Maßnahme schriftlich informiert wurde?
Ich habe ihr nun geraten sich 1. bei der Polizei nach dem örtlichen Verbleib des Führerscheins zu erkundigen und 2. bei der lokalen Führerscheinstelle anzufragen wo der FS ist und was ihr konkret im Detail amtlich vorgeworfen wird sowie für wie lange ein Fahrverbot verhängt wurde und wie hoch das Ordnungsgeld ist und wie viele Punkte es gibt.
Sie überlegt sich nun - je nach dem wie lange das Fahrverbot ausfällt - sich einen Anwalt zu nehmen.
Meine Frage: Macht es in dieser Situation Sinn einen Anwalt zu nehmen oder ist das nur ein weiterer Kostenfaktor der letztendlich auch nicht viel bringt da die Situation eindeutig ist?
Hinzufügen möchte ich noch dass meine Tochter eine Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert und auf das Auto angewiesen ist um zur Arbeitsstelle zu gelangen
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon mal vorab
Geschwindigkeitsüberschreitung Probezeit Führerscheinentzug
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatWie kann es sein dass der Führerschein eingezogen wird ohne dass die beschuldigte Person im Vorfeld der Maßnahme schriftlich informiert wurde? :
Das Orakel ist in Quarantäne und die Hellseher sitzen in der Lombardei fest ...
Irgendwann in letzter Zeit umgezogen?
ZitatMacht es in dieser Situation Sinn einen Anwalt zu nehmen :
Nein, erstmal herausfinden was los ist.
Entweder ist die Geschichte als verspäteter Aprilscherz frei erfunden, oder Deine Tochter hat Dir nicht die Wahrheit erzählt.
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Vielen Dank für die Antworten
@ Harry van Sell
Nein, sie ist nicht umgezogen. Könnte es vielleicht auch deswegen sein dass sie noch keinen Bescheid bekommen hat weil die Ämter wegen Corona nur halb besetzt sind?
Zumindest müsste die Behörde doch Bescheid geben können was genau los ist?
Zitat:Könnte es vielleicht auch deswegen sein dass sie noch keinen Bescheid bekommen hat weil die Ämter wegen Corona nur halb besetzt sind?
Nein, wenn ihr jetzt der Führerschein abgenommen wurde, weil ein Fahrverbot vorliegt, dann hat sie den Bußgeldbescheid schon vor mehr als 4 Monaten bekommen. Es kann sich daher nicht um den Verstoß von vor 6 Wochen handeln.
Zitat:Sie überlegt sich nun - je nach dem wie lange das Fahrverbot ausfällt - sich einen Anwalt zu nehmen.
Wenn kein Irrtum vorliegt, dann war das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das wiederum heißt, dass aus dem Fahrverbot voraussichtlich ein Führerscheinentzug wird und dann muss sie längere Zeit auf das Autofahren verzichten.
Zitat:Zumindest müsste die Behörde doch Bescheid geben können was genau los ist?
Ja, das wird die Behörde wohl können.
Zitat:Macht es in dieser Situation Sinn einen Anwalt zu nehmen
Das hängt davon ab, was wirklich passiert ist und was die Behörde über die Gründe des Fahrverbotes sagt.
Das ist doch alles Fischen im Trüben. So lange Töchterchen nicht erzählen mag, was wirklich passiert ist, sind eine weitere Debatte und Spekulationen an dieser Stelle absolut sinnbefreit..
Wenn man doch spekulieren möchte, dann könnte es sich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung auch um ein illegales Autorennen gehandelt haben. Dann wäre die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Aber das hätte die Tochter mitbekommen.
Vielleicht gab es aber auch einen länger zurückliegenden Vorfall. Dann könnte ein Fahrverbot verhängt worden sein.
Oder es wurde aufgrund eines länger zurückliegenden Vorfalls ein Aufbauseminar angeordnet, nicht besucht und daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen.
Weiterhin könnte man auch über eine Alkohol- oder Drogenproblematik spekulieren.
Der Fantasie sind eigentlich keine Grenzen gesetzt. Das einzige was feststeht, ist die Tatsache, dass der im Eingangsbeitrag dargestellte Sachverhalt nicht zutreffend sein kann. Aber das hatte ich ja schon geschrieben.
Aber vielleicht handelt es sich ja eben doch nur um einen Aprilscherz. Den "echten" Harry Hirsch durfte man ja auch nie ernst nehmen.
-- Editiert von Demonio am 08.04.2020 03:40
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