Übergabe unberechtigte Forderung an Inkassobüro

7. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabe unberechtigte Forderung an Inkassobüro

Hallo,

als Vermieter einer Wohnung wurde angeblich bei Auszug der Altmieter durch konkludentes Verhalten ein Stromvertrag geschlossen. Wir waren jedoch durch gleichzeitige Neuvermietung nicht Besitzer der Wohnung. Der Energieversorger reagiert auf keine (5) emaiils in den letzten Monaten. Telefonisch legten Sie entweder auf, gaben Falschauskünfte oder berichtigten die Daten zu einem falschen Zeitpunkt.
Technische Probleme und angeblich tausende unbearbeiteter emails.

Trotz Widerspruch liegt dies inzwischen beim Inkassobüro.
Dort haben wir widersprochen.
Nun mahnen sie weiter an. Wir sind nicht Dritschuldner.
Der Stromversorger teilte uns mit, das wir zu zahlen haben und bei lesen ihrer unbearbeiteten emails der letzten 7 Monate wird dies im nachhinein richtig gestellt.

Wir haben nun schon unendlich viel Zeit investiert.
Zahlen wegen Erpressung und Angst vor Mahnverfahren nun die Forderung unter Vorbehalt
.
Nichtsdestotrotz möchten wir diesen Firmen das Handwerk legen.
Sind wir berechtigt Anzeige beim Datenschutzbeauftragten unseres Landes gegen den Stromversorger zu tätigen, das er trotz Widerspruch die Daten an fremde Dritte rausgegegeben hat? Ein Vertrag durch konkludentes Handeln wurde ja nie geschlossen und wir sind auch nicht Drittschuldner eines Mietverhältnisses.
Ist das Inkassobüro berechtigt die Daten zu verarbeiten? Können wir hier auch Anzeige erstatten?




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich denke nicht, dass dieses Vorgehen zielführend sein wird.
Denn Datenschutz ist kein "Täterschutz".

Das bitte jetzt nicht falsch verstehen, ich treffe keine Aussage über den Sachverhalt sondern nur darüber, dass der Stromversorger der Meinung ist, eine Forderung gegen Sie zu besitzen und deswegen diese beitreiben möchte. Dazu darf er den Vorgang auch an ein IKB abgeben.
Und dieses darf den Vorgang natürlich bearbeiten.

ABER:
Ich verstehe Ihre Vorgehensweise hier überhaupt nicht.
Zahlen aus Angst vor Mahnverfahren? Kommunikationswege?

Wissen Sie ganz ehrlich:
Wie wollen Sie den Widerspruch gegen die Forderung denn belegen?
Was machen Sie denn wenn behauptet wird man hat diesen nie bekommen?

Der richtige Weg wäre hier:
Schriftlich widersprechen, das ganze nachweisbar versenden, am besten Einschreiben/Rückschein.
Nicht zahlen, denn das Mahnverfahren ist der für Sie günstigste Weg die unberechtige Forderung abzuwehren.
Nach dem Widerspruch keinerlei weitere Briefe beantworten.
Sollte ein Mahnbescheid ins Haus flattern, fristgerecht widersprechen.
Dan soll der SV doch bitte in einem Klageverfahren erläutern wie er auf das schmale Brett kommt, was er hier beschreibt.

-- Editiert von Jonathon am 07.04.2020 09:48

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von rechtlosrecht123):
das wir zu zahlen haben und bei lesen ihrer unbearbeiteten emails der letzten 7 Monate wird dies im nachhinein richtig gestellt


Hahahahaha, unseriöser geht es ja gar nicht. Und wenn die Gegenseite damit schon zugibt, daß sie gar nicht weiß, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist, wird sie sich wohl hüten, darauf eine Klage zu stützen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von rechtlosrecht123):
als Vermieter einer Wohnung wurde angeblich bei Auszug der Altmieter durch konkludentes Verhalten ein Stromvertrag geschlossen.

Korrekt, das ist üblicherweise so.



Zitat (von rechtlosrecht123):
Wir waren jedoch durch gleichzeitige Neuvermietung nicht Besitzer der Wohnung.

Irrelevant.

Hat der Neumieter sich denn korrekt bei einem Stromliefaranten angemeldet und wurde von dem auch beliefert?



Zitat (von rechtlosrecht123):
Der Energieversorger reagiert auf keine (5) emaiils in den letzten Monaten.

Sind nicht angekommen - wie will man das Gegenteil beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von rechtlosrecht123):


Zitat (von rechtlosrecht123):





Zitat (von rechtlosrecht123):
Der Energieversorger reagiert auf keine (5) emaiils in den letzten Monaten.

?


beim Eintrag im Online Formular liegt mir nur noch die Registrierungsbestätigung vor.
Doch alle weiteren emails liegt mir die automatische Eingangsbestätigung vor.
Also sind die angekommen. Der zeitliche Zusammenhang zwischen gesendete emails und dem Eingang ist für mich Nachweis genug.

0x Hilfreiche Antwort

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