Schaden am Mietwag - ist mein Beweis ausreichend?

7. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb543125-55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden am Mietwag - ist mein Beweis ausreichend?

Hallo,

Im August habe ich bei Starcar über ein Wochendende einen Wagen gemietet, die schicken mir seitdem immer wieder Rechnungen, auf die ich Widerspruch eingelegt habe. Der Schaden ist ein Kratzer an Felge und Reifen.
Die Reparaturkostenkalkulation beläuft sich auf 644,21€, der geforderte Kulanzbetrag liegt bei 250€. Zwischenzeitlich haben die mir ein Angebot von 185€ gemacht.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich keinen Unfall hatte, und glaube einen Beweis zu haben. Diesen habe ich mehrmals mitgeschickt, doch zurück kam u.A. zurück

Zitat:

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Fotos keine essentielle Grundlage sind.


Unser Haus hat bei der Übergabe und der Rücknahme der Fahrzeuge standardisierte Abläufe entwickelt, um in Schadensfällen eine ordnungsgemäße und objektive Schadenfeststellung zu gewährleisten, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält.


Nach der Einsichtnahme in die Schadenakte ist nachweislich ersichtlich, dass unsere Mitarbeiter die Rücknahme des Fahrzeuges ordnungsgemäß abwickelte. Hierbei konnte er bereits bei der obligatorischen äußeren Inaugenscheinnahme das Fahrzeuges sofort erkennen, dass nach der Anmietung durch Ihnen ein Neuschaden vorlag, der auch unverzüglich durch das Anfertigen von Lichtbildern dokumentiert wurde.


Des Weiteren wurde das Fahrzeug bei der Übergabe an Ihnen, in Ihrem Beisein, insbesondere zu der Feststellung von Vorschäden besichtigt. Ausweislich des Mietvertrages waren andere Vorbeschädigung an dem Fahrzeug vorhanden. Dies bestätigten Sie ausdrücklich durch eine gesonderte Unterschrift auf dem Mietvertrag.


Wir bitten um Verständnis, dass wir an unserer Rechnung festhalten müssen. Wir würden die Akte jedoch nach einer Zahlung in Höhe von € 185,00 schließen und keine weiteren Kosten geltend machen. Dieses Angebot machen wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.


Wir hoffen, dass wir den Vorgang gütlich schließen können und bitten um Überweisung des o. g. Betrages bis zum 12.03.2020. Nach ungenutztem Fristablauf treten wir von unserem Angebot zurück und der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.



Beide Fotos wurden vom Mietwagenverleih genommen.
Links ist nachher, rechts ist vorher.
https://www.dropbox.com/s/smc95w9vit2jlot/image001.JPG?dl=0

Kann jemand helfen? Mein Rechtsschutz sagt, dass wenn ich aussagekräftige Fotos habe, ich einen Anwalt einschalten soll.

Findet ihr das Foto aussagekräftig genug?

Mit freundlichen Grüßen!
Thom

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Klassischer Fall, immer dieselbe Antwort:

Wurde bei der Rückgabe eine Abnahme gemacht? Wenn nicht, kann der Vermieter nicht beweisen, daß der Schaden nicht zwischen Rückgabe und Aufnahme durch den Mitarbeiter entstanden ist und bleibt damit auf dem Schaden sitzen.
Wenn ja, wirst du wohl die Beweiskraft eines von dir unterschriebenen (?) Protokolls nicht angreifen können.

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#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Klassischer Fall, immer dieselbe Antwort:

Wurde bei der Rückgabe eine Abnahme gemacht? Wenn nicht, kann der Vermieter nicht beweisen, daß der Schaden nicht zwischen Rückgabe und Aufnahme durch den Mitarbeiter entstanden ist und bleibt damit auf dem Schaden sitzen.


Klassischer Fall, immer die gleiche Antwort: Diese Vorstellung ist hochgradiger Unsinn...

Der Mieter müsste über eine funktionierende Kristallkugel verfügen um zu erkennen, was der Vermieter beweisen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von fb543125-55):
Findet ihr das Foto aussagekräftig genug?


Bei den verlinkten Bildern könnte man, zwischen den grobkörnigen Pixeln, bereits einen Vorschaden reininterpretieren, oder auch nicht.....

Wenn es das Foto in besserer Qualität gibt, kann sich das durchaus noch ändern.

0x Hilfreiche Antwort

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