Duldung Nutzung Garage Mietwohnung

7. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rentnerrecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Duldung Nutzung Garage Mietwohnung

Hallo seit ca. 2004 wohnen ich und meine Frau zur Miete in einem 3 Parteien Haus. 3 Zimmer Wohnung und eine Garage mit Tor weiter ein Abstellraum der für PKW Garage aufgrund der Schräglage und Deckenhöhe nur als Abstellraum/Lagerraum (Mofa/Auto/Zubehör) nutzbar ist. Das Haus wurde ca. 2016 verkauft und der neue Mieter teilte die Grundstücke auf und liess den Altbau modernisieren. Der Abstellraum wurde vor dem Verkauf als Garage genutzt und mit Gartenarbeit verrechnet. Der Garten existiert jetzt nicht mehr so bzw. möchte der Vermieter das durch eine Firma machen lassen und ist im Moment ohne Kosten. Unsere Frage: Jetzt möchte der Vermieter den Lagerraum wohl als Allgemeingut nutzbar machen und wir sollen die Sachen alle räumen. Gibt es da "Bestandsschutz" oder ist das so rechtens ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ist der Abstellraum laut Mietvertrag explizit vermietet?

Die Schilderung klingt eher nach separater Überlassung mit separater Absprache.
Die separate Absprache/Vereinbarung wäre auch separat aufkündbar.
Eine (offiziell) unentgeltliche Überlassung wäre eh' jederzeit aufkündbar - wobei eine derartige Vereinbarung auch stark nach Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung riecht - oder haben beide Beteiligten ihre jeweils empfangenen/gegebenen Leistungen versteuert?

Dieser Teil der Beschreibung lässt meine Glaskugel durchdrehen:
ein Abstellraum der für PKW Garage aufgrund der Schräglage und Deckenhöhe nur als Abstellraum/Lagerraum (Mofa/Auto/Zubehör) nutzbar ist

Der Abstellraum wurde vor dem Verkauf als Garage genutzt
also 2 Abstellräume? oder kann der eine Abstellraum wundersamerweise seine Eigenschaften ändern?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Der Abstellraum wurde vor dem Verkauf als Garage genutzt und mit Gartenarbeit verrechnet.


Dieser Satz soll wohl eine Umschreibung eines besonderen Mietverhältnisses sein.
Das sehe ich allerdings nicht so.
DIe Pflicht zur Gartenpflege war nicht Gegenstand des MIetvertrages oder doch ?
Der Raum gehörte dann wegen der Lagerung der Gartengeräte usw. zu diesem Auiftrag und kann somit nicht losgelöst von diesem Auftrag gesehen werden.
Zum Wegfall der Gartenpflegepflicht steht zu wenig im Sachverhalt, wurde da keine Vereinbarung getroffen ?


-- Editiert von Spezi-2 am 07.04.2020 19:44

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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