Guten Tag, folgender Vorfall: Vor zwei Jahren habe ich ein Badezimmer in einer vermieteten Wohnung renoviert. Nun stelt sich heraus, dass über die Zeit eine Dichtung defekt wurde. Als sichtbare Folge wurde die Decke in der darunterliegenden Wohnung nass. Nun haben wir den Schaden geortet. Beim öffnen des Fußbodens wurde festgestellt, dass der in der Decke liegende Holzbalken durch Feuchtigkeit (ich vermute über die Zeit hin) angegriffen ist. Der Holzbalken weist im Bereich des Wasserschadens eine Schimmelbildung auf, die auf die Feuchtigkeit zurückgeführt wird.
Nun behauptet die Versicherung, dass sie zwar den Wasserschaden, nicht aber den Balken als versichert ansieht. Sie will vom Fußboden nur den Bereich zahlen, in dem die Dusche / das WC stand. Das ist ca. 1/3tel des Badezimmers. Da die Seitenwand (Rigipsplatte) auf dem Fußboden steht, müssen auch Teile der Wand abgetragen und erneuert werden.
Ist die Versicherung nicht auch für den beschädigten Balken in der Decke zuständig?
Mauseschnuffel
Wasserschaden/Nebenschaden
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatIst die Versicherung nicht auch für den beschädigten Balken in der Decke zuständig? :
Das dürfte sich durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen erschließen ...
Die Versicherung mal wieder...
das ist ungefähr so genau wie: das hab ich im Internet gelesen
Es gibt hunderte Arten, vielleicht könnte man mal genauer werden?
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Und beim Renovieren wurde eine Dichtung defekt? Was hast du renoviert? Bei wem? Und welche Versicherung will nicht alles zahlen?ZitatVor zwei Jahren habe ich ein Badezimmer in einer vermieteten Wohnung renoviert. :
Wer hat festgestellt, was Ursache und Wirkung ist?ZitatDer Holzbalken weist im Bereich des Wasserschadens eine Schimmelbildung auf, die auf die Feuchtigkeit zurückgeführt wird. :
Zunächst will ich einen Fehler in meinem Beitrag korrigieren. Nicht bei der Renovierung sondern nach der Renovierung wurde eine Dichtung undicht. Es handelt sich (habe ich heute gehört) nicht um Schimmel sondern um einen Pilz im Holz.
Renoviert (von einem Fachbetrieb) wurde damals das Bad in einer Wohnung, die ich vermiete.
Da der Balken über längere Zeit feucht war, liegt der Verdacht nahe, dass die Beschädigung durch das Wasser erfolgte. Die Versicherung hat sich das alles nicht angesehen. Die waren zu faul raus zu kommen.
Die "Gebäudeversicherung" will nur den Bereich im Badezimmer zahlen, der im unmittelbaren Umkreis der beschädigten Stelle liegt.
Tatsächlich ist der halbe Boden des Badezimmers nass gewesen. Wir mussten, um das Bad (und die Decke der darunterliegenden Wohnung) zu trocknen den Boden im halben Badezimmer öffnen. Dabei ist auch die Ständerwand mit "umgefallen" da sie auf dem Boden aufgelegen ist.
Kurz, im kompletten Badezimmer muss der Boden neu gefliest werden, die Seitenwand neu aufgestellt und zum Teil (Dusche) gefliest werden.
Nun ist die Frage, welchen Bereich die Gebäudeversicherung zu zahlen hat. Der neue Balken bzw. dessen Reparatur ist das wenigste. Im Versicherungsvertrag steht lediglich, dass "Schimmelbefall" ausgeschlossen sei. Alle anderen, von der Versicherung ausgeschlossenen Fälle treffen nicht zu.
Mauseschnuffel
Ja.Und welcher Experte hat das festgestellt?Zitatnicht um Schimmel sondern um einen Pilz im Holz. :
Wann hat das wer festgestellt.? Der Balken war doch immer *eingeschlossen, ob mit oder ohne Renovierung und mit oder ohne defekte Dichtung.ZitatDa der Balken über längere Zeit feucht war :
Der Balken kann schon zig Jahre irgendwelcher Feuchtigkeit von irgendwoher ausgesetzt gewesen sein.
Das hat nur logischerweise niemand gemerkt, bis es unten an der Decke mal feucht/nass wurde.
Verdacht kann von jedem nahegelegt werden---
Die Frage, was in der Gebäudeversicherung alles versichert ist--- hast du nicht beantwortet.
Ich würde mir einen Sachverständigen mit ins Boot holen. Dann könnt ihr beide im nassen Badezimmer rudern. Am besten einen, der öbuv SV ist, falls man sich weiter mit der Versicherung streitet.
Ich würde die Versicherung auch schriftlich auffordern, den Schaden vor Ort zu begutachten.
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