DMB kosten bei Revision

7. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Manny86123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
DMB kosten bei Revision

Hallo zusammen,

Wir (Familie mit zwei Kleinkindern) haben eine Eigenbedarfskundigung erhalten.

Da wir sicher sind, dass der Vermieter uns nur gekündigt hat, weil wir ihn kurz davor aufgefordert haben einen Seperaten Stromzähler für die Mieterin unter uns zu installieren, um so einen Gerechten Stromverbrauch zu ermitteln,haben wir dagegen geklagt. (Und natürlich um Zeit zu gewinnen wegen dem Überfüllten Wohnungsmarkt)

Meine Frage wäre jetzt, ob die Versicherung von DMB die die Gerichtskosten übernimmt, auch die Kosten einer Revision zahlt?

Also wenn man dass Verfahren verlieren würde, und dann in Revision gehen würde. Womit mann wahrscheinlich auch noch weiter Zeit gewinnen würde.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage wäre jetzt, ob die Versicherung von DMB die die Gerichtskosten übernimmt, auch die Kosten einer Revision zahlt?


Das sollte man dann wohl doch die Versicherung fragen oder?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
haben wir dagegen geklagt.


Warum habt Ihr geklagt?

Hier hätte doch der Vermieter klagen müssen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119481 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Manny86123):
Meine Frage wäre jetzt, ob die Versicherung von DMB die die Gerichtskosten übernimmt, auch die Kosten einer Revision zahlt?

Das dürfte sich durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen erschließen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Manny86123):
Wir (Familie mit zwei Kleinkindern) haben eine Eigenbedarfskundigung erhalten.


Was wurde denn als Grund angegeben ?

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
haben wir dagegen geklagt.


Lassen Sie mich raten!
Sie haben eine Räumungsschutzklage vom Vermieter erhalten - und dagegen sind Sie anwaltlich vorgegangen.

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Der Mieter kann tatsächlich auch darauf klagen, dass eine zugegangene Eigenbedarfskündigung unwirksam ist.
Nur würde das kein vernünftiger Mensch tun, um nicht selbst die Gerichtskosten vorzahlen zu müssen und zumal ja schon mit mind. 6-12 Monaten "Zeitgewinn" zu rechnen ist bis das Mietende gemäß Kündigung verstrichen ist und bis eine Räumungsklage des Vermieters verhandelt werden würde.
Ob dieser "Zeitgewinn" dann nicht sehr teuer "erkauft" wurde, erfährt man immer erst später ... aber man hat ja Rechtschutz :bang:

Dass die Versicherung solchen Unsinn mitmacht und sich freudig ich ein Verfahren mit doch nicht unerheblichem Kostenrisiko stürzt ... alleine auf ein "da wir sicher sind" ist schon sehr verwunderlich.
Typisch DMB? - oder vielleicht hat man doch das eine oder andere Pünktchen der Versicherungsbedingungen missverstanden?
Ob die Versicherung auch für weitere Instanzen Kosten vorlegt oder endgültig übernimmt (im Unterliegensfall auch die des Gegners), kann nur die Versicherung selbst sagen - schliesslich holt man sich ja vorher eine Kostenübernahmezusage ein und klärt genau ab, welche Kosten man bei Unterliegen ggf. selbst zu tragen hat.

Jedenfalls spielt die Vorgeschichte oder was eine Partei glaubt zu wissen eh keine Rolle vor Gericht. Wenn der Vermieter tatsächlichen Eigenbedarf glaubhaft machen kann, dann sind seine Gründe und die vom Mieter vorgetragenen "Härtegründe" (nach Schilderung: KEINE ?!?) gegeneinander abzuwägen.
Nach der bisherigen Schilderung scheint es ziemlich klar, wie die Sache ausgehen muss.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Und wieso Revision? Schon zwei Instanzen vergeigt?

Berry

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