Hallo zusammen,
Wir (Familie mit zwei Kleinkindern) haben eine Eigenbedarfskundigung erhalten.
Da wir sicher sind, dass der Vermieter
uns nur gekündigt hat, weil wir ihn kurz davor aufgefordert haben einen Seperaten Stromzähler für die Mieterin unter uns zu installieren, um so einen Gerechten Stromverbrauch zu ermitteln,haben wir dagegen geklagt. (Und natürlich um Zeit zu gewinnen wegen dem Überfüllten Wohnungsmarkt)
Meine Frage wäre jetzt, ob die Versicherung von DMB die die Gerichtskosten übernimmt, auch die Kosten einer Revision zahlt?
Also wenn man dass Verfahren verlieren würde, und dann in Revision gehen würde. Womit mann wahrscheinlich auch noch weiter Zeit gewinnen würde.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
DMB kosten bei Revision
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:Meine Frage wäre jetzt, ob die Versicherung von DMB die die Gerichtskosten übernimmt, auch die Kosten einer Revision zahlt?
Das sollte man dann wohl doch die Versicherung fragen oder?
Zitat:haben wir dagegen geklagt.
Warum habt Ihr geklagt?
Hier hätte doch der Vermieter klagen müssen.
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ZitatMeine Frage wäre jetzt, ob die Versicherung von DMB die die Gerichtskosten übernimmt, auch die Kosten einer Revision zahlt? :
Das dürfte sich durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen erschließen ...
ZitatWir (Familie mit zwei Kleinkindern) haben eine Eigenbedarfskundigung erhalten. :
Was wurde denn als Grund angegeben ?
Zitat:haben wir dagegen geklagt.
Lassen Sie mich raten!
Sie haben eine Räumungsschutzklage vom Vermieter erhalten - und dagegen sind Sie anwaltlich vorgegangen.
Der Mieter kann tatsächlich auch darauf klagen, dass eine zugegangene Eigenbedarfskündigung unwirksam ist.
Nur würde das kein vernünftiger Mensch tun, um nicht selbst die Gerichtskosten vorzahlen zu müssen und zumal ja schon mit mind. 6-12 Monaten "Zeitgewinn" zu rechnen ist bis das Mietende gemäß Kündigung verstrichen ist und bis eine Räumungsklage des Vermieters verhandelt werden würde.
Ob dieser "Zeitgewinn" dann nicht sehr teuer "erkauft" wurde, erfährt man immer erst später ... aber man hat ja Rechtschutz
Dass die Versicherung solchen Unsinn mitmacht und sich freudig ich ein Verfahren mit doch nicht unerheblichem Kostenrisiko stürzt ... alleine auf ein "da wir sicher sind" ist schon sehr verwunderlich.
Typisch DMB? - oder vielleicht hat man doch das eine oder andere Pünktchen der Versicherungsbedingungen missverstanden?
Ob die Versicherung auch für weitere Instanzen Kosten vorlegt oder endgültig übernimmt (im Unterliegensfall auch die des Gegners), kann nur die Versicherung selbst sagen - schliesslich holt man sich ja vorher eine Kostenübernahmezusage ein und klärt genau ab, welche Kosten man bei Unterliegen ggf. selbst zu tragen hat.
Jedenfalls spielt die Vorgeschichte oder was eine Partei glaubt zu wissen eh keine Rolle vor Gericht. Wenn der Vermieter tatsächlichen Eigenbedarf glaubhaft machen kann, dann sind seine Gründe und die vom Mieter vorgetragenen "Härtegründe" (nach Schilderung: KEINE ?!?) gegeneinander abzuwägen.
Nach der bisherigen Schilderung scheint es ziemlich klar, wie die Sache ausgehen muss.
Und wieso Revision? Schon zwei Instanzen vergeigt?
Berry
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