Muß ich bei einer Vermieterkündigung Doppelmiete entrichten?

8. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Corner kick!
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Muß ich bei einer Vermieterkündigung Doppelmiete entrichten?

Angenommen der Vermieter kündigt mir, sei es aus Eigenbedarf oder Umwandlung in eine Eigentumswohnung oder was auch immer, und ich finde bereits nach einem Monat eine neue Wohnung und übergebe die alte, muß ich dann trotz Vermieterkündigung Doppelmiete bezahlen oder gar nichts mehr? Mietrecht NRW

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die Miete ist bis zum Ende der Mietdauer zu bezahlen. Egal wer kündigt.

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Corner kick!):
Angenommen der Vermieter kündigt mir, sei es aus Eigenbedarf oder Umwandlung in eine Eigentumswohnung oder was auch immer,


Wobei die Umwandlung in eine Eigentumswohnung erst einmal kein Kündigungsgrund wäre und Du natürlich wenn Deine Kündigungsfrist kürzer ist als die des Vermieters, auch selber noch kündigen kannst.

Z.B. Vermieter kündigt Dir wegen Eigenbedarfs zum 31.12. diesen Jahres, könntest Du vorher schon zum Ende Juli kündigen, da Du vermutlich 3 Monate Frist hast.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32290 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Corner kick!):
und übergebe die alte,
wenn der Vermieter die Wohnung von dir ---übernimmt--- also dir abnimmt, dann dürftest du raus sein.
Was steht denn in der Kündigung überhaupt drin? Zu wann hat er denn gekündigt? Und was steht im Mietvertrag zu Kündigungen?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
wenn der Vermieter die Wohnung von dir ---übernimmt--- also dir abnimmt, dann dürftest du raus sein.


Woraus sollte sich so eine Rechtslage ergeben? Es gilt der § 537 BGB und danach ist der Mieter durch die vorzeitige Übergabe nicht einfach raus aus dem Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Corner kick!):
...und ich finde bereits nach einem Monat eine neue Wohnung und übergebe die alte, muß ich dann trotz Vermieterkündigung Doppelmiete bezahlen


Wenn du die Wohnung vorzeitig zurück gibst musst du trotzdem noch bis zum Vertragende die Miete bezahlen.
Allerdings musst du die Wohnung ja auch nicht vorzeitig zurückgeben, und wenn der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zustimmt würde ich dies auch nicht tun!

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#6
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Corner kick!):
Angenommen der Vermieter kündigt mir, sei es aus Eigenbedarf oder Umwandlung in eine Eigentumswohnung oder was auch immer, und ich finde bereits nach einem Monat eine neue Wohnung und übergebe die alte, muß ich dann trotz Vermieterkündigung Doppelmiete bezahlen oder gar nichts mehr? Mietrecht NRW

Man zahlt ja keine Doppelmiete, sondern eine einfache Miete (wie sie ja auch selber sagen, da die Alternative von Ihnen "gar nichts mehr" ist). Die reguläre Miete muss man gleichwohl zahlen, wenn sich der Vermieter auf keinen Aufhebungsvertrag einlässt. Am besten diesbezüglich mal nachfragen, eventuell hat der Vermieter ja auch ein Interesse daran, schneller rein zu kommen?

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