Biergarten im Innenhof, Hilfe!

9. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Annmada
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Biergarten im Innenhof, Hilfe!

Guten Tag,
wir sind vor ca. 6 Monaten in unser kleines freistehendes Haus (gekauft) in einem ruhigen Hinterhof gezogen, unser gesamter Wohnbereich geht nur in die Richtung zum Vorderhaus/Nebenhof, es gibt keinen Rückzugsort nach hinten. Das Vorderhaus besteht aus mehreren Miet- und Eigentumsparteien. Im Nachbargebäude gibt es im EG Vorderhaus eine 24h-Kneipe, diese hat deren Hinterhof bisher nur als Pfandlager genutzt (wir und unser VH haben direkten Einblick, unsere Höfe werden nur durch einen Bambuszaun getrennt).
Nun wird dort ein Biergarten eröffnet. Laut Ordungsamt ist die Nutzung bis 22 Uhr gestattet.

Wir sind fassungslos, da dort nun von 6-22 Uhr den ganzen Tag getrunken (Stammgäste sind alle Schwerstalkoholiker - wertungsfrei!), dauerhaft Musikgehört und jeden Abend Tag gegrillt wird. Wir können kein Fenster mehr öffnen, da der Qualm zu uns zieht (unsere Tochter hat auch noch genau das Zimmer an der Ecke), wir können nicht im Garten/auf dem Balkon sitzen.

Ist es wirklich einfach so erlaubt, einen Biergarten inmitten eines Hinterhofes zwischen normalen Miethäusern zu betreiben? Vor allem wenn man bereits den Innenbereich und Straßenseitig einen Außenbereich hat?

Wir und alle im Vorderhaus fühlen sich mehr als nur machtlos, entscheidet so etwas das Gewerbeamt? Bauamt? Ist diese Zusage vom Ordnungsamt überhaupt ausreichend? Wird denn von keiner Instanz geprüft, ob das den Mietern gegenüber überhaupt zumutbar ist?

Wir sind verzweifelt, wie gehen wir nun vor? Hilft da nur zu klagen? Diesen Weg wollten wir eigentlich nicht wählen.

Liebe Grüße

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Annmada):
in unser kleines freistehendes Haus (gekauft) in einem ruhigen Hinterhof gezogen,

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Annmada):
Ist es wirklich einfach so erlaubt, einen Biergarten inmitten eines Hinterhofes zwischen normalen Miethäusern zu betreiben?

Offenbar schon:
Zitat (von Annmada):
Laut Ordungsamt ist die Nutzung bis 22 Uhr gestattet.




Zitat (von Annmada):
Wird denn von keiner Instanz geprüft, ob das den Mietern gegenüber überhaupt zumutbar ist?

Das Gewerbe war wohl schon lange ansässig - man wusste es also schon beim Kauf, das da was ist. Und Unternehmen wachsen naturgemäß auch mal und geben Emissionen ab.

Die Situation ist also schon von der Grundlage her ungünstig.


Ob sich die Befürchtungen auch so bewahrheiten, ist ungewiss.

Man sollte allerdings von Anfang an ein detailliertes Tagebuch führen in dem man alle Vorfälle notiert.



Zitat (von Annmada):
Hilft da nur zu klagen?

Je nach genauem Vorfall kann man als Alternative das auch beim zuständigen Amt anzeigen oder die Polizei rufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die Beschreibung kling ja wirklich wie 2 völlig verschiedene Objekte.
Hat denn die Gaststätte tatsächlich JETZT geöffnet? (Stichwort: Corona)

vor 6 Monaten = Oktober
Dass sich da draußen wenig abspielt, ein Innenhof-Biergarten das Gefühl von "ruhiger HInterhof" erweckt ist ja klar
aber so ein Kauf-Vorgang zieht sich ja einige Monate hin ... bis man dann als neuer Eigentümer nach erfolgter Grundbuchumschreibung einziehen kann
dann wohl eher ein klassicher Fall von Fehleinschätzung, Wohnumfeld nicht genau genug unter die Lupe genommen!? (dass da eine Gaststätte vorhanden ist, lässt sich ja nicht übersehen - auch, dass/ob der "ruhige HInterhof" als Freifläche/Biergarten genehmigt ist, hätte sich schon vor dem Kauf prüfen lassen)

Ordnungsamt ist nicht Gewerbeaufsicht und nicht Bauaufsicht, Immissionsschutzbehörde etc.
Jede Nutzung bedarf aber einer bauaufsichtlichen Genehmigung und bei gewerblicher Nutzung hat auch die Gewerbeaufsicht und die Immissionsschutzbehörde ein Auge drauf.
"Bis 22:00 Uhr" ist die Standard-Rede, weil danach die Nachtruhezeit beginnt = reduzierte Lärmwerte - die aber keineswegs Ruhe oder Schlafen ohne Ohropax/Lärmschutzfenster bedeuten.

Also, zuerst mal das Nachholen was man besser vor dem Kauf schon getan hätte:
Beim Bauamt erkundigen, was/welche Flächen da genau zur Nutzung für was genehmigt wurden und welche Auflagen dazu ggf gemacht wurden ... auch hinsichtlich Geräusch- und sonstigen Emissionen.

Wenn keine besondere Auflagen gemacht wurden, gelten zumindest die Regelvorgaben
z.B. hier für NRW (je nach Bundesland - Baugebietseinordnung - örtlichen Vorschriften teils auch abweichend - aber TA Lärm = bundesweit)
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/laermschutz_in_biergaerten.pdf
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/merkblatt_gaststaetten_biergaerten.pdf

Wenn es sich um nicht-genehmigte Nutzung handelt, sollten die Behörden einschreiten oder man muss eben darauf drängen.
Wenn es sich um genehmigte Nutzung handelt, dann gilt es eventuelle Regelverstöße nachzuweisen > da kommt dann das Lärmprotokoll ins Spiel.
Es ist auch nicht immer so einfach zu unterscheiden, ob man sich nur übermässig gestört fühlt - oder ob die Störung womöglich im Rahmen des Erlaubten ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
aber so ein Kauf-Vorgang zieht sich ja einige Monate hin ... bis man dann als neuer Eigentümer nach erfolgter Grundbuchumschreibung einziehen kann

Wie kommst du darauf, dass man erst nach erfolgten Eigentumsumschreibung im Grundbuch einziehen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Ich würde eine Beschwerde wegen Lärms bei der unteren Immissionsschutzbehörde einreichen. Dort wird mit dem Bauamt geprüft, ob es dafür eine Genehmigung gibt und in welchem Rahmen. Im Moment ist da sicher kein Lärm wegen Corona, aber irgendwann geht das ja weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Nun ja - es ist alles in der Gegenwartsform beschrieben, und das wundert in Corona-Zeiten schon...

Zitat:
Wir sind fassungslos, da dort nun von 6-22 Uhr den ganzen Tag getrunken (Stammgäste sind alle Schwerstalkoholiker - wertungsfrei!), dauerhaft Musikgehört und jeden Abend Tag gegrillt wird. Wir können kein Fenster mehr öffnen, da der Qualm zu uns zieht (unsere Tochter hat auch noch genau das Zimmer an der Ecke), wir können nicht im Garten/auf dem Balkon sitzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Annmada
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

Auch zu Corona-Zeiten treffen sich die Haus-Alkoholiker und ein paar wenige Stammgäste dort und sitzen "familiär" im Außenbereich und klönen. Die Vordertür der Bar ist natürlich verschlossen, durch das Mietstreppenhaus gelangt man jedoch in den Innenhof. Es stört mich in der Form gerade nicht, ein bisschen Trubel im Hof ist völlig normal und okay, sonst wäre ich hier nicht hergezogen (!!). Ich bin also kein prinzipieller Nörgler sondern war lediglich auf der Suche nach einem Ratschlag, welche Instanzen einzuschalten sind, wenn der Biergartenbetrieb ab dem 20.04. wieder richtig losgeht.

"Wenn es sich um nicht-genehmigte Nutzung handelt, sollten die Behörden einschreiten oder man muss eben darauf drängen." Diese Antwort reicht mir schon, es gibt seitens des Gewerbe- und Bauamts angeblich keine Genehmigung, dennoch bewegt sich keine der Instanzen mal, den Biergarten zu unterbinden. Der Besitzer ruht sich auf der Erlaubnis des Ordnungsamtes aus.

Wir sind im Oktober eingezogen und hatten das Haus im Mai gekauft, ab Mai hatte auch der Umbau unseres Hauses begonnen, wir wissen also, wie das hier im Sommer (normalerweise) läuft und sowohl Verkäufer als auch Mitmieter sagten, dass es für den Biergarten keine Genehmigung gäbe.

Wir werden uns nun erneut an Gewerbe- und Bauamt wenden und fragen, warum nichts getan wird.
Danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Annmada):
Der Besitzer ruht sich auf der Erlaubnis des Ordnungsamtes aus.

Die könnte - je nach Gegend - schon ausreichend sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Eine Gewerbeerlaubnis ist aber nicht die baurechtliche Erlaubnis. Dafür müsste es eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung zur Nutzungserweiterung vom Bauamt geben.
Ob diese nicht miteinander verwandten Leute zusammensitzen dürfen, hängt im Moment von der Coronaverordnung des Bundeslandes ab. Ich denke, dass das eher nicht legal ist. Und eine Ordnungsbehörde kann das kontrollieren.
Ob das am 20.4. offiziell weitergehen darf, bleibt abzuwarten.

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