Schikanöse Nachbarn | Wohnung verkaufen

2. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lasea123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schikanöse Nachbarn | Wohnung verkaufen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie um Hilfe bitten und hoffe, dass ich dadurch einen besseren Überblick über die Sachlage erhalte.

Vor etwa 4 Jahren habe ich eine Eigentumswohnung erworben. Der Kredit läuft noch voraussichtlich 16 Jahre bei der Bank. Die Wohnung wurde seit 3 Jahren selbst genutzt.
Schon immer wollte ich mir den Traum vom Eigenheim verwirklichen und habe die Wohnung für einen sehr guten Preis gekauft (jetzt verstehe ich auch warum).
Eine Partei im Haus - ebenfalls Eigentümer- sind für ihr schikanöses Verhalten bekannt. Dazu zählen: Üble Nachrede, Nutzung der Gemeinschaftsordnung als persönliches Machtinstrument (obwohl sie sich selbst nicht an Regeln halten), Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses durch Baumaßnahmen, ohne die Zustimmung der Gemeinschaft einzuholen (wir selbst dürfen in ihren Augen nicht mal Pflanzen auf dem Balkon stehen haben, weil sie 10 Zentimeter über die Brüstung reichen), lauschen an der Tür und das Ausspionieren von Nachbarn. Offensichtlich handelt es sich um rein persönliche Hintergründe, weshalb diese Frau mich ständig bei der Verwaltung zu Aufforderungen drängt.
Wir haben uns auch stets und zeitnah an die Forderungen gehalten, allerdings sucht sie immer wieder aufs Neue Gründe, um mir das Leben schwer zu machen. Wie letztens. Da beschwerte sie sich, dass ich die Wäsche zu lange im Waschkeller stehen gelassen habe. Sind 3 Tage echt zu lang?
Leider habe ich zu spät von anderen Eigentümern erfahren, dass diese Frau für ihr nachbarfeindliches Verhalten seit Jahren bekannt ist.

Meine Nerven liegen blank und ich bin bereit, die Wohnung wirklich unter Wert zu verkaufen, um gerade noch so die Kosten wieder 'reinzubringen' und um meine Lebensqualität zurückzuerlangen.
Nun haben sich sehr viele Bedenken vor mir breit gemacht. Dazu gehört zum Beispiel die Sorge, dass der potentielle Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags anfechten könnte, weil dieser Zustand mit den Nachbarn auf Dauer nicht tragbar ist.
Dann wirft es allerdings eine weitere Frage auf, ob dabei die Schenkungssteuer zum tragen kommt. Ich würde die Wohnung etwa 50.000 Euro unter dem regulären Marktwert der Region verkaufen.

Viele Käufer werden wahrscheinlich diesen Mangel - in Form von Nachbarn -abschrecken, also habe ich weiter recherchiert und Firmen gefunden, die Immobilien 'ankaufen', egal welcher Mangel vorliegt.
Sind diese Anbieter seriös?
Eine weitere Sorge wäre, dass die Verwaltung dem Kauf so nicht zustimmt und wenn das der Fall wäre, würde ich auf noch mehr Kosten sitzen bleiben, die ich nicht tragen könnte.

Mit Vermietung habe ich es auch schon probiert, aber die Mieter sind wortwörtlich aus der Wohnung geflohen.

Ich bitte sie mit höchstem Respekt um Ihre Hilfe, da mich dieses Thema sehr beschäftigt und an meine Substanz geht.
Vielen Dank in voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Eine sehr verzweifelte Lasea

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lasea123):
Wir haben uns auch stets und zeitnah an die Forderungen gehalten,

Eventuell sollte man mal damit aufhören, unsinnigen Forderungen nachzugeben?
Denn Opfer die sich wehren, daran haben solche Leute in der Regel kein Interesse. Die brauchen Opfer wie Dich, die sich alles gefallen lassen.



Zitat (von Lasea123):
Dazu gehört zum Beispiel die Sorge, dass der potentielle Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags anfechten könnte, weil dieser Zustand mit den Nachbarn auf Dauer nicht tragbar ist.

Da man verpflichtet ist, so einen Mangel mitzuteilen, sollte der auch im Kaufvertrag stehen. Dann kann er darauf keine Rückabwicklung mehr stützen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Lasea123):
Ich bitte sie mit höchstem Respekt um Ihre Hilfe, da mich dieses Thema sehr beschäftigt und an meine Substanz geht.
Deine höfliche und zurückhaltende Art ehrt Dich. Leider wird man damit bei manchen Menschen (in diesem Fall der Miteigentümerin) zum willkommenen Opfer.


Zitat (von Lasea123):
Offensichtlich handelt es sich um rein persönliche Hintergründe, weshalb diese Frau mich ständig bei der Verwaltung zu Aufforderungen drängt.
Was sind das für Aufforderungen. Spielt die Verwaltung das Spiel der Nachbarin mit?


Die Dame braucht klare Grenzsetzungen! Ob Du das leisten kannst und willst, möchte ich anzweifeln. Such' Dir doch mal einige robuste und lautstarke Mietinteressenten. Die sich am besten gleich "artgerecht" bei der Nachbarin vorstellen - auch als mögliche Kaufinteressenten. Das könnte die Vermietung oder den Verkauf erleichtern. Zumindest kann keiner behaupten vom jeweils anderen nichts gewusst zu haben....

Im Idealfall lernt die Miteigentümerin, Dich als Nachbarin zu schätzen...??


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Wenn du mit der Wohnung an sich zufrieden bist würde ich mich nicht so schnell vertreiben lassen, schon gar nicht mit zig tausend Verlust.
Nimm dir einen sachkundigen Rechtsanwalt, der den Nschbarn und evtl. auch der Verwaltung Schranken setzt. Erkundige dich sorgfältig welcher Anwalt der Richtige für deine Probleme ist.
Was sagen eigentlich die Nachbarn zu diesen Vorkommnissen?

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lasea123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Forum-Mitglieder,

Vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten! Ich habe mich sehr über das Feedback gefreut.

An Roland:
Das ist wahr. In vielen Situationen bin ich anscheinend zu nett und komme Menschen zu sehr entgegen.

Bezüglich der Anforderungen: Sie behauptet, dass ich Unrat auf dem Balkon lagern würde, obwohl ich nur einen Stuhl und eine Pflanze dort stehen habe, alleine aus Angst mit ihr in Konflikt zu geraten. Ich würde Aufkleber auf dem Fenster kleben haben und das stimmt wirklich nicht.
Leider spielt die Verwaltung bei diesem Spiel mit und sendet mir böse Briefe mit dem Kommentar, dass sie es lästig findet, mich auf diese Dinge aufmerksam machen zu müssen. Als ich sie gefragt habe, ob sie selbst vor Ort war, um sich von der Situation ein Bild zu machen, verneinte sie, mit dem Kommentar es von anderen Nachbarn gehört bekommen zu haben. Auch nach meiner Erklärung, hat sie mir nicht geglaubt.

Es fallen auch böse Gerüchte von dieser Eigentümerin wie beispielsweise: 'Wieder macht die Krach, die hat schon wieder die Wäsche zu lange in der Waschküche gelassen, die verschmutzt ständig die Straße. Die ist arbeitslos (obwohl ich wegen meines Vollzeitjobs fast nie Zuhause bin).'
Wenn Staubsaugen und Putzen zu Ruhestörungen zählen, dann weiß ich auch nicht weiter.
In den letzten Wochen habe ich sehr viel selbst reflektiert und auch versucht herauszufinden, ob sie vielleicht in irgendeiner Weise recht hat (weil man die Schuld sehr oft nicht bei sich sieht), allerdings bin nach langer Analyse zu dem Entschluss gekommen, dass es sich um reine persönliche Willensdurchsetzung und Antipathie handelt.

An Ihre Idee mit den neuen Mieter habe ich auch gedacht! :grins:

An Aspergius:
Ja. Der Gedanke bricht mir ehrlich gesagt das Herz, jedoch stehe ich jeden Tag mit einem unguten Gefühl im Bauch auf und wenn ich sie im Gang höre, klopft mir das Herz bis zum Hals.
Die Nachbarn wissen von den Geschehnissen bescheid und haben mir bereits erzählt, dass diese Frau wegen ihren schikanösen Taten bekannt ist und es schafft, alle auf ihre Seite zu bringen.
Die restlichen Nachbarn handeln nicht und halten sich aus der Sache raus, weil sie selbst nicht von ihr tyrannisiert werden möchten - so ihre Worte.

An Harry:
Das stimmt und leider scheine ich schon sehr tief in diesem Problem zu sitzen.
Ich habe mich bereits mit einer Firma in Verbindung gesetzt, die Wohnungen ankauft. Sie haben mir bestätigt, dass der Mangel mit der Nachbarschaft kein Hinderungsgrund für sie wäre. Kann man diesen Immobilienfirmen vertrauen?

Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.

Vielen Dank und Grüße,
Lasea123

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lasea123):
Kann man diesen Immobilienfirmen vertrauen?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Da müsste man versuchen mal Hintergrundinfos über die betreffende Firma zu bekommen.

Ich denke man sollte sich da eine kompetente Begleitung suchen, denn die Gefahr dort auch dort über den Tisch gezogen zu werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Lasea123):
In vielen Situationen bin ich anscheinend zu nett und komme Menschen zu sehr entgegen.
Was leider oft nicht geschätzt, sondern augenutzt wird.


Zitat (von Lasea123):
Bezüglich der Anforderungen:
...könnte man sich gegen diese verwahren (oder sie an sich abperlen lassen). Der Verwaltung könnte man sachlich - und gar icht besonders höflich - miteilen, sie mögen es unterlassen haltlose und auch grundlose Sachen zu beanstanden.


Zitat (von Lasea123):
Es fallen auch böse Gerüchte von dieser Eigentümerin
...ignorieren oder auf Unterlassung solcher falschen Anschulidgungen in Anspruch nehmen.


Leider fürchte ich, dass Dir dieses nicht liegt. Ergo könnte im Rückzug die größte Chance auf Frieden liegen.


Was zu der Frage führt, liegt in dieser Nachbarschaft ein Mangel? Da fällt mir eine Aussage schwer. Für Dich macht diese Nachbarin die Wohnung nicht lebenswert. Für jemand anderen kann das ganz anders aussehen. Hast Du schon einmal daran gedacht, dass die Nachbarin Dich vertreiben will um günstig diese Wohnung jemandem zuzuschanzen?

Maklern sollte man kein gesteigertes Vertrauen entgegen bringen. Die Information, dass man die schöne Wohnung verkauft, weil man es mit der Nachbrin nicht "kann" - darf auf keinen Fall gegenüber Makler und Kaufinteressenten fehlen. (IMO) Deshalb aber die Wohnung gleich mit Verlust losschlagen...?? Ein guter Makler sollte einen Käufer finden, für den diese Wohnung passt. Von einer Vermietung würde ich absehen. Zu groß ist das Risiko, am Ende zwischen Mieter, Nachbarin und Verwaltung "aufgerieben" zu werden.

Je länger ich schreibe, um so besser gefällt mir die Variante mit sehr lebensfrohen, selbstbewussten Käufern viele Besichtigungen zu arrangieren. :devil:


VG (viel Glück!)
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lasea123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Mitglieder,

Vielen lieben Dank für Eure aufmunternden Worte und die seelische Unterstützung, die Ihr mir entgegenbringt.
Das gibt mir unglaublich viel Mut und Kraft.

Auch wenn ich ein schlechtes Gewissen hätte, ist der Gedanke den du da erwähnst, Roland, sehr witzig.
:devilangel:
Diese Nachbarin denkt anscheinend, ihr würde das Haus allein gehören, weil sie schon seit über 40 Jahren hier lebt. Da ist ihr solch ein 'Eindringling' wie mich sicherlich ein Dorn im Auge.

Ich hätte da noch zwei kurze Fragen bezüglich der Spekulationssteuer und der Schenkungssteuer. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir dabei helfen könntet!

Zu Beginn habe ich die Wohnung für 3 Monate vermietet (Die Mieter sind ja freiwillig wegen dieser Nachbarin ausgezogen). Seitdem habe ich die Wohnung drei Jahre selbst genutzt und habe hier auch meinen eingetragenen Wohnsitz. Fällt da eine Steuer für mich an?

Da ich mit dem Preis ziemlich weit runtergehen werde (nicht unterirdisch), habe ich die Sorge, dass das Finanzamt die Schenkungssteuer geltend macht.
Die Wohnung würde ich nicht an Freunde, Familie oder nahe Verwandte veräußern.

Auch wenn sich die Überzeugung des Verkaufs sehr tief in mir eingebrannt hat, werde ich mir das alles nochmal durch den Kopf gehen lassen und mehrere Nächte darüber schlafen. Diese Entscheidung wäre ein sehr großer Schritt in meinem Leben.

Vielen Dank nochmal im voraus!

Liebe Grüße,

Lasea

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Lasea123):
Ich hätte da noch zwei kurze Fragen bezüglich der Spekulationssteuer...
Da ein sehr niedriger Verkaufspreis befürchtet wird, sollte ein Veräußerungsgewinn nicht anfallen? Oder war der Anschaffungspreis schon extrem niedrig? Durch die Eigennutzung der letzten drei Jahre, wäre auch in diesem Fall eine Steuerpflicht mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht gegeben.


Zitat (von Lasea123):
und der Schenkungssteuer.
Da käme bei extrem niedrigen Verkaufspreis eine gemischte Schenkung in Betracht. IMO gibt es hier einen Freibetrag in Höhe von 20TEU, bei nicht verwandten Personen. Aber so dicke (billig?) wird es doch hoffentlich auch nicht kommen.


In einem sehr niedrigen Verkaufspreis könnte man noch eine Verkürzung der Grunderwerbssteuer sehen - und der Notar könnte sich um seine Gebühren Sorgen machen. Letzerer ist IMO auch der kompetente Ansprechpartner für solche Fragen, rund um den Immobilienverkauf.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Aber mal ehrlich, bevor ich die Wohnung 50.000€ unter Wert verkaufen würde, würde ich einen Bruchteil des Geldes in die Hand nehmen und der Dame mittels Anwälten das Leben zur Hölle machen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zur

Zitat (von Lasea123):
Spekulationssteuer


Fällt keine an, da

Zitat (von Lasea123):
Seitdem habe ich die Wohnung drei Jahre selbst genutzt


Zur
Zitat (von Lasea123):
Schenkungssteuer


Bei extremer Abweichung vom Verkehrswert kann es schon sein, dass das FA nachfragt, aber bei entsprechender Begründung (und Verkauf an einen fremden Dritten), sehe ich hier keine Gefahr.

Allerdings schließe ich mich hier auch den Vorschreibern an. Wenn Dir die Wohnung an sich gefällt, dann wehr' Dich! Zur Nor mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#11
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

In welchem PLZ-Bereich liegt denn die Wohnung, ich suche zum Beispiel z.Z. auch eine Wohnung als Kapitalanlage und zur späteren (so in 10 Jahren) Eigennutzung und biete mich ggf. als "robuster" Käufer an.

Aber, wie gesagt, der Verkauf einer stadtnahen, soliden Wohnung zu einem angemessenen Preis sollte z.Z. generell kein Problem sein! Für Makler geradezu ein ideales Geschäft, günstiger Preis bedeutet für den Makler wenig Aufwand und er verdient seine Provision quasi im Schlaf.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
futureandmore
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Liebe Lasea 123,

mit Nettsein kommst du in dieser Gesellschaft nicht weit. Ellenbogen und Frechheit sind mittlerweile angesagt.

Ich wohne auch in einem Mehrparteienhaus und es gibt reichlich Stress. Und dazu eine unfähige Hausverwaltung, die die ständigen Querelen noch unterstützen. Dahinter steckt Absicht.

Was ich empfehlen kann:

1. Such dir, falls möglich, Unterstützung im Haus. Aber im Normalfall bist du alleine.
2. Reagiere lautstark und unverschämt gegenüber dieser Dame; achte darauf, dass du keine Zeugen hast.
3. Tritt mit deinem Lebensgefährten auf, zwei Personen sind immer in einer stärkeren Position.
4. Notizen anfertigen und einen Fachanwalt konsultieren - eine Rechtsschutzversicherung empfehle ich. Ich habe auch sowas abgeschlossen.

Manchmal müssen wir um unser Eigentum kämpfen!!!

Viel Erfolg!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lasea123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebes Forum,

Vielen Dank für eure zahlreichen Beiträge! Ich bin euch unendlich dankbar, denn die Antworten haben mir einen besseren Überblick der Situation verschafft und ich bin froh, dass ich da nicht alleine bin. In der Gemeinschaft fühle ich mich nämlich sehr alleine und das schmerzt schon sehr.
Ich habe mich erst so spät gemeldet, weil ich wegen dieser Sache in ein tiefes Loch gefallen bin :sad:
Das geht mir alles so sehr an die Substanz, sodass ich nicht zur Ruhe komme.

Vor dem Wohnungskauf habe ich in einem 12 Parteienhaus gewohnt und da war alles in Ordnung. Wir haben uns sogar alle gemocht - manche mehr, manche weniger. Es gab natürlich auch mal Diskussionen, aber wir haben uns danach trotzdem respektiert und miteinander gesprochen. Ich habe diese Gemeinschaft zu wenig geschätzt, wenn ich jetzt so zurückblicke.

Ein Update zur der aktuellen Lage:
Diese besagte Nachbarin will mich regelrecht vernichten. Sie hat sich die letzten Wochen anscheinend die ganze Zeit etwas ausgedacht, wie sie mich am besten rauseckeln kann.
Ein neues Schreiben wurde rumgeschickt, das alle Nachbarn bekommen haben. In diesem schilderte sie, dass ich mich Null an der Gemeinschaft beteiligen würde. Das ist einfach gelogen. Ich kümmere mich freiwillig um den Gemeinschaftsgarten (soweit es die Zeit zulässt) und stelle als einzige die Mülltonnen raus.

Sie behauptet auch, dass 'irgendeine Eigentümerin' das Gemeinschaftseigentum zerstört. Sie deutete sichtlich auf mich hin, weil ich die einzige bin, dessen Wohnung auf mich alleine geschrieben ist - alle anderen sind Eheleute.
Wegen ihr bin ich eh schon bei allen Nachbarn (mit denen ich mich damals sehr gut verstanden habe) die Buh-Frau. Warum sollte ich soetwas tun?
Manche Nachbarn weichen mir mittlerweile aus und geben mir wütend zu verstehen, dass ich sie in Ruhe lassen soll.
Ich fühle mich wirklich wie in einem falschen Film.
Leider gibt es nichts Greifbares, mit dem ich mich gegen sie wehren könnte. Diese Frau verpackt alles sehr geschickt, ganz ohne Zeugen, nutzt eine gekonnte Wortwahl und benutzt das Machtmittel der Hausordnung für sich. Ich fühle mich wirklich veräppelt, weil ich mich immer an alle Aufforderungen gehalten habe, egal wie kleinkariert sie auch waren.

Ich muss wohl oder übel die Wohnung verkaufen... :'-(
Warum sind manche Menschen nur so?

Viele Grüße und danke nochmal!

Lasea123

-- Editiert von Lasea123 am 30.06.2020 15:51

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#14
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Das ist ja eine verfahrene Situation...

Aber schon beim Absatz "Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses durch Baumaßnahmen, ohne die Zustimmung der Gemeinschaft" kann man aufhorchen: das darf nicht sein. Hier kann die Gemeinschaft gegen sie vorgehen, denn das ist strafbar!

Wenn die Dame Krieg will, soll sie ihn haben. Bevor die Wohnung weit unter Wert weggeht, würde ich erst einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Ganz wichtig: mit der Gemeinschaft in Kontakt bleiben. Freiwillige Arbeiten (Garten pflegen, Tonnen raus bringen - NICHT mehr tun - sollen die Anderen einmal sehen, wo sie bleiben! Was man leistet fällt erst auf, wenn es keiner mehr macht...).

Mein Ansatz wäre auch: laute Mieter mit vielen Kindern suchen!
Keineswegs verkaufen (besonders aktuell und unter diesen Umständen nicht!), sondern vermieten. Es gibt sehr viele Mieter, die so etwas mit einem Augenwzinkern machen - denn die können ja nach 2 Jahren wegziehen. Oder noch schneller und die nächsten ziehen ein.

Wenn Sie sich eh mit einem Auszug beschäftigen, würde ich durchaus erst einmal vermieten. Ein Verkauf ist ja immer noch möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Aber schon beim Absatz "Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses durch Baumaßnahmen, ohne die Zustimmung der Gemeinschaft" kann man aufhorchen: das darf nicht sein. Hier kann die Gemeinschaft gegen sie vorgehen, denn das ist strafbar!

Echt jetzt? Kannst du dazu die entsprechenden § und das Strafmaß nennen?


Zum Rest deines Beitrags:
:bang: :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Zitat (von Janina1190):
Aber schon beim Absatz "Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses durch Baumaßnahmen, ohne die Zustimmung der Gemeinschaft" kann man aufhorchen: das darf nicht sein. Hier kann die Gemeinschaft gegen sie vorgehen, denn das ist strafbar!

Echt jetzt? Kannst du dazu die entsprechenden § und das Strafmaß nennen?

Zum Rest deines Beitrags:
:bang: :bang:


Sorry, verstehe die Rückfrage nicht??
Es ist ja wohl klar, dass ich ohne Beschluss nicht einfach wild am Haus herumbauen kann?
Ich kann ja nicht einfach mein eckiges Fenster in ein Rundes austauschen lassen, wenn es völlig anders aussieht, als alle anderen Fenster des Hauses. Der optische Gesamteindruck muss erhalten bleiben. Ins Gefängnis muss sie freilich nicht - aber zahlen muss sie, wenn sie es wieder anpassen muss.

Wie wäre denn:
"Wird das Gemeinschaftseigentum eigenmächtig durch einen Eigentümer verändert, können Ansprüche gegen diesen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren geltend gemacht werden (§ 195 BGB, BGH NZM 2011, 327). Ganz so simpel ist es jedoch nicht, dass nach diesem Zeitraum alles per se vorbei und vergessen ist: Verjährt ein Rückbauanspruch gegen den eigenmächtig tätig gewordenen Eigentümer, kann dennoch sein Rechstnachfolger zur Duldung eines Rückbaus – und zwar auf Kosten aller Eigentümer – verpflichtet werden (LG Hamburg, Urteil 06.02.2013, 318 S 20/12, ZMR 2013, 462). Eine Zahlungsverpflichtung besteht dann im Innenverhältnis nach wie vor."
oder
"Sonstige bauliche Veränderungen die weder eine modernisierende Instandsetzung noch eine modernisierende bauliche Veränderung sind, bedürfen gemäß § 22 Absatz 1 WEG grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. ....
Wurde ein Beschluss über eine bauliche Veränderung nicht mit der er­for­der­li­chen Mehrheit gefasst oder haben dem Beschluss nicht alle beeinträchtigten Wohnungseigentümer zugestimmt, ist der Beschluss nicht nichtig, sondern nur innerhalb der Monatsfrist des § 46 Absatz 1 Satz 2 WEG anfechtbar."
oder
"Nach Paragraf 5 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes gehören alle Gebäudeteile, deren Entfernung oder Veränderung zu einem sichtbaren Eingriff in die äußere Gestalt des Hauses führen, zum Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen z:B. auch Fenster. Sind sie verwittert, obliegt ihre ordnungsgemäße Instandsetzung wie die des übrigen gemeinschaftlichen Eigentums im Regelfall allen Eigentümern. Sie entscheiden gemäß Paragraf 21 Abs. 3 und 5 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes im Rahmen einer Versammlung darüber, ob die Fenster zu streichen, zu reparieren oder zu ersetzen sind; außerdem in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt dies zu geschehen hat."


Baut die Dame wild um und verändert Gemeinschaftseigentum: kann die Gemeinschaft ihr das in Rechnung stellen. Da wird sich kaum jemand zurück lehnen und einfach zusehen.
Baue ich mir eine weiße Eingangstür ein (der Rest im Haus ist braun), bekomme ich auch eins auf den Deckel und muss es auf eigene Kosten "berichtigen" lassen. Sonst hätte ja jedes Mehrparteienhaus mit div. Eigentümern wild bunte Türen, runde und eckige Fenster und Balkonverkleidungen....


Ganz zu schweigen davon: man muss sich doch echt nicht alles gefallen lassen. Soll die TE einfach ausziehen und Verlust machen, damit Frieden ist?? Oder hättest du vlt auch einen konstruktiven Vorschlag für sie??

Ihre Wohnung weit unter Wert verkaufen, nur dass sie alles los ist? Und die Rede von Mangel ist ja wohl nicht, nur weil eine Partei im Haus "seltsam" ist - vielleicht ist die seltsame Dame ja mit dem neuen Käufer sofort gut Freund....

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Sorry, verstehe die Rückfrage nicht??

Dann wiederhole ich meine Frage:
Nach welchem § ist das hier besprochene eine Straftat und welche Strafe sieht das Gesetz hierfür vor?


Zitat (von Janina1190):
Es ist ja wohl klar, dass ich ohne Beschluss nicht einfach wild am Haus herumbauen kann?
Ich kann ja nicht einfach mein eckiges Fenster in ein Rundes austauschen lassen, wenn es völlig anders aussieht, als alle anderen Fenster des Hauses.

Natürlich kann man das, und solange die WEG keinen Beschluss mit entsprechender Rückbauforderung fällt (und evtl. auch gerichtlich einklagt) wird sich auch nichts tun. Weder die Polizei, noch Nachbarn, der Briefträger, Mieter oder sonst irgendwer kann hiergegen etwas unternehmen oder die Veränderung zur Anzeige (weil nicht strafbar) bringen.


Zitat (von Janina1190):
Der optische Gesamteindruck muss erhalten bleiben.

Sagt wer genau? Noch hat die WEG (§ 20 Abs. 1 WEG) darüber zu entscheiden.

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