Nachbar und seine Besucher befahren laufend meinen asphaltierten Vorplatz

2. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Konvention08
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar und seine Besucher befahren laufend meinen asphaltierten Vorplatz

Ich besitze ein Wohnhaus mit Grundstück, davor ein asphaltierten Vorplatz, welchen ich oder auch meine Besucher als Parkplatz benützen. Mein Auto steht meistens in der Garage. Aber seit einiger Zeit befahren meine Nachbar (nur eine Familie, aber mehrere Autos und wenig eigenen Platz) sehr oft meinen asphaltierten Vorplatz, drehen um, fahren darauf zurück oder parken auch zuweilen. Einmal hat die Familie schon meinen Gartenzaun beschädigt und einmal ein Besucher (ein Fahrzeug des Samariterbundes, welches wöchentlich 3xmal beim Nachbar jemand abholt) sogar meine Gartenmauer beschädigt. Der Unfall wurde gemeldet, ich habe eine Entschädigung bekommen. Aber ich möchte auf keinen Fall, dass dies zur Gewohnheit wird, zudem es nur ca. 25 m weiter einen extra dafür gebauten "Umkehrplatz" gibt, welchen die Nachbar aber kaum benützen, weil es bequemer und einfacher ist, einfach bei mir umzudrehen. Mehrere Hinweise auf den Umkehrplatz und dass ich nicht will, dass mein Grundstück befahren/hier geparkt wird, haben bis dato nichts genützt. Es gibt immer Ausreden, z.B. der Umkehrplatz ist zu klein etc. Wie soll ich jetzt vorgehen, um das abzustellen. Ich denke daran, eine Linie ziehen zu lassen, so wie an der Straße und "Privat" und ein Zeichen "Allgemeines Fahrverbot" aufmalen zu lassen. Wie ist Eure Meinung dazu. Für Ratschläge wäre ich dankbar. Ich will vorerst keine Grundbesitzstörungs-Klage einbringen wegen der Nachbarschaft....

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,
wenn möglich, vielleicht ein Tor zur Straße anbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von Gloria123):
wenn möglich, vielleicht ein Tor zur Straße anbringen.

Oder eine Abperrkette oder Pfosten.



Zitat (von Konvention08):
Ich will vorerst keine Grundbesitzstörungs-Klage einbringen wegen der Nachbarschaft....

Warum nicht? Deine freundlichen Hinweise das zu unterlassen hat der Nachbar ja ignoriert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 63x hilfreich)

Oder du stellst die Mülltonne hin.

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eisenhart
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 9x hilfreich)

Krähenfüße auslegen !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Blumenkübel hinstellen.

0x Hilfreiche Antwort

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