Tochter enterben?

18. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)
Tochter enterben?

Hallo ihr da draußen,
Zu Grunde liegt eine Patchwork Familie. Mutter hat ne Tochter und Vater ne Tochter und nen Sohn. Die Mutter ist gestorben und deren Tochter bekommt die Hälfte von ihrem Anteil, der Vater die andere Hälfte. Soweit so gut. Nun hat der Vater zu dem Sohn noch eine Tochter, die er nie gesehen hat und auch sonst keinen Kontakt. Er möchte, dass sein Vermögen irgendwann mal nur der Sohn bekommt und diese Tochter leer ausgeht. Hintergrund des ganzen ist eine arglistige Täuschung seiner damaligen Frau, mit der er die gemeinsame Tochter hat.
Welche Möglichkeiten hat er?
Kann er eine Schenkung machen?
Wenn er sie per Testament enterbt, bekommt sie ja trotzdem den Pflichtteil.
Lg Chucky 123

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Was kann die Tochter für die angebliche Täuschung der Mutter?

Die Tochter soll dafür bestraft werden.

Auch eine Schenkung ist keine Sicherheit, dass die Tochter nichts bekommt.

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#2
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Was kann die Tochter für die angebliche Täuschung der Mutter?

Die Tochter soll dafür bestraft werden..

Darum geht es hier ja nicht, auch wenn du recht hast. Das ist der Wunsch des Vaters, und der sollte respektiert werden
Es geht nur um die Möglichkeiten, die es gibt

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Dann die Schenkung und noch mindestens 10 Jahre am Leben bleiben.

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 226x hilfreich)

Der Tochter steht immer ihr Pflichtteil zu und zwar in bar.

Signatur:

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Naja, wenn nichts mehr da ist, weil alles vorher verschenkt wurde.....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Naja, wenn nichts mehr da ist, weil alles vorher verschenkt wurde.....


Aber wenn es blöd läuft, dann gilt der Spruch:"Wer anderen eine Grube gräbt,..."

Wie sinnvoll es ist, selbst Risiken und Nachteile zu eigenen Lebzeiten in Kauf zu nehmen, nur um jemanden für einen Zeitpunkt nach dem eigenen Tod zu betrafen, weil man einen Hass auf dessen Mutter hat, lass ich mal dahin gestellt. Hass ist häufig ein schlechter Ratgeber.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Darum geht es hier ja nicht, auch wenn du recht hast. Das ist der Wunsch des Vaters, und der sollte respektiert werden
Es geht nur um die Möglichkeiten, die es gibt


Dann sage zum Vater, er muss noch 10 Jahre leben, sonst geht sein Plan nicht auf.

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#8
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Und was wäre, wenn er das jemandem schenkt, der mit der Familie und dem späteren Erbe gar nichts zu tun hat?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Und was wäre, wenn er das jemandem schenkt, der mit der Familie und dem späteren Erbe gar nichts zu tun hat?


An wen die Schenkung geht ist für die Ansprüche der Tochter irrelevant. Wichtig ist lediglich, dass es sich um eine echte Schenkung handelt, d.h. dass der Vater nach der Schenkung tatsächlich arm ist und auch keinen Nutzen mehr von der Schenkung hat. Wenn die Schenkung mehr als 20.000€ beträgt, dann muss der nicht verwandte Beschenkte natürlich Schenkungssteuer zahlen.

Bei der Schenkung einer Immobilie darf der Vater sich auf keinen Fall ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht vorbehalten. Er darf also keinen Rechtsanspruch darauf haben, bis zu seinem Tod im Haus wohnen zu bleiben.

Jeder muss natürlich selbst wissen, wie weit er sich selbst schädigen möchte um für seinen Hass Genugtuung zu bekommen.

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#10
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die Info.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Naja, wenn nichts mehr da ist, weil alles vorher verschenkt wurde.....

Gibt es zehn Jahre lang Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Beschenkten. Jedes Jahr um ein Zehntel abschmelzend...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Und was wäre, wenn er das jemandem schenkt, der mit der Familie und dem späteren Erbe gar nichts zu tun hat?

Genauso.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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